Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX .2021 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Ansc... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Die Beschwerdeführerin (in weiterer Folge: BF) brachte am XXXX 2022 als Rechtsvertreterin der XXXX (in weiterer Folge: klagende Partei) zu AZ XXXX des Bezirksgerichts XXXX im elektronischen Rechtsverkehr eine Besitzstörungsklage gegen eine beklagte Partei ein. Am Deckblatt der Klage befindet sich unter anderem der Vermerk: „Kein Gebühreneinzug! Keine Vollmacht für das Gebührenverfahren“ sowie der Anschriftscode der BF. Die Beschwerd... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdef... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 15.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerdeführerin - eine Besitzstörungsklage im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) beim Bezirksgericht (BG) XXXX ( XXXX ) gegen XXXX als beklagte Partei ein. 1. Die römisch 40 (in weiterer Folge: Klägerin) brachte am 14.11.2022 – rechtsfreundlich vertreten durch die Beschwerde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 13.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 27.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 11.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 05.01.2023, Zahl XXXX , schrieb der Präsident des Landesgerichtes XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) in der Rechtssache der klagenden Partei „ XXXX “ (im Folgenden: klagende Partei) wider die beklagte Partei XXXX (im Folgenden: beklagte Partei) wegen Besitzstörung zur Zahl XXXX des Bezirksgerichtes XXXX , der klagenden Partei Gerichtsgebühren zur Zahlung binnen ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Verlassenschaftsverfahren nach XXXX , verstorben am XXXX , BG XXXX XXXX , früher XXXX , erging am 12.10.1979 der Einantwortungsbeschluss, mit dem dem Testamentserben XXXX der Nachlass eingeantwortet wurde. Nach damaliger Rechtslage war gemäß TP 10a und TP 10b GGT des GGG eine Pauschalgebühr von 1,5 vT. auf Basis des reinen Verlassenschaftsvermögens zu entrichten; die danach errec... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.11.2020 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Nachlass der in den Grundverfahren XXXX mit Bescheid (Zahlungsauftrag) des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen XXXX , sowie des Bezirksgerichtes XXXX und des Landesgerichtes XXXX vorgeschriebenen Gerichtsgebühren. 1. Mit Schreiben vom 03.11.2020 stellte der nunmehrige Beschwerdeführer einen Antrag auf Nachl... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (einem Scheidungsverfahren) GZ XXXX wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) als klagende Partei Gerichtsgebühren in einer Gesamthöhe von € 320,-- (PG TP 1 Anm 9 GGG und Einhebungsgebühr § 6 Abs 1 GEG) vorgeschrieben (AS 19). 1. Im Grundverfahren (einem Scheidungsverfahren) GZ römisch 40 wurden der nunmehrigen beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. In einem Verfahren betreffend Gewährung von Unterhaltsvorschüssen gemäß § 4 Z 3 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde dem Beschwerdeführer, für den ein Rechtsanwalt als Erwachsenenvertreter gerichtlich bestellt ist, als Vater und Unterhaltsschuldner mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 28.01.2019, 13 Pu 123/10s-29, die Zahlung der Pauschalgebühr gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Zu A) 1. Mit den im
Spruch: genannten Anträgen, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 08.03.2018, haben die antragstellenden Parteien die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 8a VwGVG für die im
Spruch: genannte Rechtssache beantragt. 1. Mit den im
Spruch: genannten Anträgen, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am 08.03.2018, haben die antragstellenden Parteien die Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß Paragraph 8 a, VwGVG für die im
Spruch: genannte Rechtssache... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Die nunmehr beschwerdeführende Bank beantragte mit am 29.10.2008 beim Bezirksgericht XXXX eingelangter Eingabe aufgrund des Schuldscheines vom 08.10.2008 die Einverleibung eines Simultan-Pfandrechtes für die Darlehensforderung von EUR 88.000,00 samt höchstens 12 % Zinsen, höchstens 15 % Verzugszinsen und eine Nebengebührensicherstellung im Höchstbetrag von EUR 26.400,00 zu ihren Gun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 09.11.2015 ein Stundungsgesuch bezüglich der ihm in den Einbringungsverfahren Zlen. Ziv 40227/04-7, Ziv 402149/10-5, Str 00417/13-5, Str 004597/13-5 sowie Str 003546/15-5 vorgeschriebenen Beträge, wobei er Folgendes ausführte: "Ich ersuche um Stundung [von EUR] 1300.10 bis zur Entscheidung der Amtshaftungsklage gegen die Republik Österr. (Gerichtsverfahren anhä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.04.2010 brachte die Ehegattin des Beschwerdeführers (BF) beim Bezirksgericht XXXX (BG) eine Scheidungsklage ein und beantragte gleichzeitig Verfahrenshilfe im Umfang des § 64 Abs. 1 Z 1 lit a ZPO. In der Verhandlung vom 08.07.2010 stellten sowohl sie als auch der BF einen Antrag auf Scheidung im Einvernehmen gem. § 55a Abs. 2 EheG, welche mit Beschluss vom selben Tag ausgesprochen wurde (Scheidungsvergleich).... mehr lesen...