Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin beantragte mittels ERV vertreten durch Rechtsanwalt XXXX am 13.02.2017 die Einverleibung des Eigentumsrechts aufgrund Kaufvertrags vom 20.07.2016 und Nachtrag zum Kaufvertrag vom 20.09.2016 sowie konkursgerichtlicher Genehmigung des Landesgerichts XXXX vom 25.07.2016, GZ: XXXX , und vom 22.09.2016, GZ: XXXX , in EZ XXXX , welche mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 21.02.2017 zu XXXX a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 29.06.2015, Zl. 8 E 2780/14 t-42, verhängte das Bezirksgericht XXXX über die nunmehrige Beschwerdeführerin im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen Zuwiderhandelns gegen einen Exekutionstitel aufgrund des Verstoßes am 25.06.2015 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 60.000,--. 1. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 29.06.2015, Zl. 8 E 2780/14 t-42, verhängte das Bezirksger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts XXXX vom 10.10.2016 wurde in einem Exekutionsverfahren die Gehaltsexekution gegen den Beschwerdeführer als verpflichtete Partei hinsichtlich einer vollstreckbaren Forderung von EUR 10.000,-- zuzüglich Zinsen seit 01.01.2013 und den Kosten des Exekutionsantrags bewilligt. Da der betreibenden Partei im Titelverfahren Verfahrenshilfe bewilligt worden war, wurde der Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.11.2015, Zl. 340 NGB 102/2015-VNR 1, forderte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Eisenstadt für dessen Präsidenten im Zusammenhang mit der Einverleibung eines Pfandrechtes ins Grundbuch die Beschwerdeführerin (BF) auf, die Eintragungsgebühr gemäß TP 9 lit. b 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.11.2015, Zl. 340 NGB 102/2015-VNR 1, forderte die Kostenbeamtin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom 3.3.2015, FN 78355 d, 929 047 Fr 958/14 k, forderte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes XXXX (in der Folge: Landesgericht) namens des Präsidenten dieses Gerichtshofs - der belangten Behörde - die XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) auf, die mit Beschluss des Landesgerichtes vom 22.4.2014 "zur Zahl 47 Fr 958/14 k" (gemeint: mit 17 Beschlüssen) verhängte(n) Zwangsst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes XXXX (belangte Behörde) vom 11.07.2013, 1 Jv 3242-33/13 x wurden über die Beschwerdeführer gemäß § 7 Abs.2 GEG Mutwillensstrafen in Höhe von jeweils EUR 400,-- verhängt. 1. Mit Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes römisch 40 (belangte Behörde) vom 11.07.2013, 1 Jv 3242-33/13 x wurden über die Beschwerdeführer gemäß Paragraph 7, Absatz 2, GEG Mutwill... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die XXXX, vertreten durch XXXX Rechtsanwälte GmbH, beantragte als betreibende Partei gegen den nunmehrigen Beschwerdeführer (folgend: BF) als verpflichtete Partei die Verhängung von Geldstrafen wegen Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot, in angeführten Lokalen Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung ohne Bewilligung zu betreiben. 1. Die römisch 40 , vertreten durch römisch 40 ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 05.03.2015, Zahl: 7 E 149/15z, (zugestellt am 09.03.2015, Rechtskraftstempel vom 30.03.2015), wurde gegen den Beschwerdeführer (folgend: BF) zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Anspruches (Unterlassungsexekution gem. § 355 EO) der betreibenden Partei, wonach es der BF zu unterlassen habe - ohne Konzession - Geräte zur Durchführung von Glücksspielen in For... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ist Geschäftsführer derXXXX (im Folgenden HSG). Sowohl gegen ihn als Geschäftsführer als auch gegen die HSG wurden vom Diplomrechtspfleger des Landesgerichtes XXXX (LG), mit jeweils 14 Zwangsstrafverfügungen (insgesamt 28) Zwangsstrafen in Höhe von € 16.800,- (Gesamtsumme: € 33.600,-) verhängt, weil er bzw. die HSG der Verpflichtung gem. § 227 ff Unternehmensgesetzbuch (UGB) die Unterlage... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.01.2008, beim Bezirksgericht XXXX (folgend: BG) am 31.08.2008 eingelangt, beantragte der Kindesvater und Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im zu Zahl XXXX geführten Verfahren die Herabsetzung des Unterhaltes für seinen mj. Sohn. 1. Mit Schreiben vom 20.01.2008, beim Bezirksgericht römisch 40 (folgend: BG) am 31.08.2008 eingelangt, beantragte der Kindesvater und Beschwerdeführer (im Folgenden... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In einem vor dem Landesgericht für XXXX (folgend: LG) zu Zahl 1. In einem vor dem Landesgericht für römisch 40 (folgend: LG) zu Zahl XXXX geführtem Zivilverfahren betreffend € 505.734,58 samt Anhang (Darlehen/Kredit/Bürgschaft) erhoben die zweitbeklagte Partei mit Schriftsatz vom 14.09.2012 Berufung gegen das Teilurteil des LG vom 01.08.2012, sowie die erstbeklagte Partei (nunmehriger BF) Berufung gegen das Endu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit den Beschlüssen vom 03.03.2014 (Zahl: 5 E 5493/13y-16) und vom 09.04.2014 (Zahl: 5 E 5493/13y-26) wurde gegen die BF aufgrund der Exekutionsbewilligung der betreibenden Partei, XXXX , aufgrund der Anträge der betreibenden Partei vom 21.01.2014, 03.02.2014 (verbessert am 03.03.2014) und 27.02.2014 (ON 8, 9, 13) eine Geldstrafe von jeweils € 10.000,- und aufgrund des Antra... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG), XXXX, erfolgte aufgrund des Bescheides des XXXX XXXX vom 03.12.1998, GZl. XXXX, im Grundbuch XXXX die Anmerkung der Einleitung des Zusammenlegungsverfahrens der landwirtschaftlichen Grundstücke im Bereich "XXXX" u. a. in XXXXbetreffend Grundstück XXXX. 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes römisch 40 (folgend: BG), römisch 40 , erfolgte aufgrund des Bescheides... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit beim Bezirksgericht XXXX (folgend: BG) am 10.07.2013 eingelangtem Schreiben vom 09.07.2013 stellte die Beschwerdeführerin (folgend: BF) einen Antrag auf gerichtliche Festlegung eines Ferienbesuchsrechtes hinsichtlich ihrer minderjährigen Tochter im vor dem BG zu Zahl: XXXX geführten Verfahren. 1. Mit beim Bezirksgericht römisch 40 (folgend: BG) am 10.07.2013 eingelangte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 08.10.2014, Zl. 47 Fr 1568/14h, schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch der ersten Beschwerdeführerin, der Gesellschaft XXXX, Gebühren in der Höhe von 37.808,00 EUR vor. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 08.10.2014, Zl. 47 Fr 1568/14h, schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch dem zweiten Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 08.01.2014, Zl. 47 Fr 3188/13h, schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch der ersten Beschwerdeführerin, der Gesellschaft XXXX, Gebühren in der Höhe von 30.808,00 EUR vor. Dieser Bescheid war am 13.01.2014 rechtswirksam zugestellt worden. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 08.01.2014, Zl. 47 Fr 3188/13h, schrieb die Kostenbeamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 27.03.2014 schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch der Beschwerdeführerin Gebühren in der Höhe von 546,00 EUR vor. Gegen diesen Mandatsbescheid brachte die Beschwerdeführerin binnen offener Frist eine Vorstellung (im Schriftsatz fälschlich als "Einspruch" bezeichnet) ein. Die Vorstellung langte am 15.04.2014 bei Gericht ein. Mit Schr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 28.02.2014 schrieb die Kostenbeamtin für die Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien dem Beschwerdeführer Gebühren in der Höhe von 2255,10 EUR vor. Dieser Mandatsbescheid war dem Vertreter des Beschwerdeführers zugestellt worden. Gegen diesen Mandatsbescheid brachte der Beschwerdeführer persönlich binnen offener Frist eine Vorstellung (im Schriftsat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 04.04.2014 schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Salzburg der Beschwerdeführerin Gebühren in der Höhe von 3.054,00 EUR vor. Dieser Mandatsbescheid war dem Vertreter der Beschwerdeführerin am 08.04.2014 zugestellt worden. Gegen diesen Mandatsbescheid brachte der Vertreter der Beschwerdeführerin binnen offener Frist eine Vorstellung ein. Die V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 05.02.2014 schrieb der Kostenbeamte für den Präsidenten des Landesgerichtes Wiener Neustadt dem Beschwerdeführer Gebühren in der Höhe von 105,00 EUR vor. Dieser Mandatsbescheid war dem Beschwerdeführer am 08.02.2014 persönlich zugestellt worden. Gegen diesen Mandatsbescheid brachte der Beschwerdeführer binnen offener Frist eine Vorstellung (im Schriftsatz fälschlich al... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 29.04.2014 schrieb die Kostenbeamtin für den Präsidenten des Landesgerichtes Klagenfurt dem Beschwerdeführer Gebühren in der Höhe von 82,25 EUR vor. Dieser Mandatsbescheid war dem Beschwerdeführer am 06.05.2014 persönlich zugestellt worden. Gegen diesen Mandatsbescheid brachte der Beschwerdeführer binnen offener Frist eine Vorstellung (im Schriftsatz fälschlich als "E... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beiden beschwerdeführenden Parteien (BF) brachten mit Schriftsatz vom 17.10.2009 (eingelangt am 22.10.2009) beim Landesgericht (LG) SALZBURG (S.) eine Amtshaftungsklage über rund € 6.700,- wegen behaupteter Versäumnisse des LG S. im Verfahren 12 Cg 184/09w, einen Delegierungsantrag, weil das LG S. selbst betroffen sei und einen Verfahrenshilfeantrag ein. 2. Das LG WELS (W.) an das das Verfahren delegiert und u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren - einem Verlassenschaftsverfahren - wurde die Gebühr des Gerichtskommissärs mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes Graz-Ost vom 31.01.2013, Zl. 245 A 439/111v, inklusive eines Zuschlages von 100 % bestimmt und dem alleinigen Erben und nunmehrigem Beschwerdeführer zur Zahlung aufgetragen. Gegen diesen Beschluss erhob der Beschwerdeführer Rekurs, wod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 19.03.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichts Linz für dessen Präsidentin der Beschwerdeführerin Gebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984 (GGG), idH von 520,- EUR sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz, BGBl. Nr. 288/1962 (GEG), idH von 8,- EUR vor. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.04.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Landesgerichts Wiener Neustadt der Beschwerdeführerin Gebühren gemäß § TP 9 lit. b Z 1 Gerichtsgebührengesetz, BGBl. Nr. 501/1984 (GGG), idH von 8.426,- EUR sowie eine Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 Gerichtliches Einbringungsgesetz, BGBl. Nr. 288/1962 (GEG), idH von 8,- EUR vor. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 28.01.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Handelsgerichtes Wien der Beschwerdeführerin Gebühren gem. TP 1 GGG idH von 13.471 EUR sowie eine Einhebungsgebühr gem. § 6a Abs. 1 GEG idH von 8 EUR vor. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 28.01.2014 schrieb die Kostenbeamtin des Handelsgerichtes Wien der Beschwerdeführerin Gebühren gem. TP 1 GGG idH von 13.471 EUR ... mehr lesen...