Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen M*****, geboren am 6. Juni 2004, und M*****, geboren am 22. Juli 2007, K*****, Libanon, über den Revisionsrekurs des Vaters M***** K*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetsch... mehr lesen...
Norm: Haager Unterhaltsstatutabk Art1 Ab2IPRG §24
Rechtssatz: Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR). Entscheidungstexte 1 Ob 220/01m Entscheidungstext OGH 27.11.2001 1 Ob 220/01m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333IPRG §24
Rechtssatz: Die an sich nach dem Recht des Aufenthaltsorts des Unterhaltsberechtigten (in casu: nach türkischem Sachrecht) zu lösende Frage, in welcher der beiden Währungen der Unterhalt zuzusprechen ist, ist dann dahin zu beantworten, daß der Zuspruch jedenfalls in Inlandswährung zu erfolgen hat, wenn der Kursverfall der anderen Währung erheblich und kontinuierlich ist. Gerade dann versagt nämlich die Währungsbestimmun... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §110 Abs1 Z1Haager Minderjährigenschutzabk Art13IPRG §24
Rechtssatz: Hat ein österreichischer Minderjähriger seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Vertragsstaat des Haager Minderjährigenschutzabkommens, so ist die inländische Gerichtsbarkeit gemäß § 110 Abs 1 Z 1 JN in Verbindung mit § 109 JN gegeben. Nach den mangels Anwendbarkeit des MSA dann maßgeblichen autonomen österreichischen Kollisionsnormen (§ 24 IPRG) wäre dan... mehr lesen...
Norm: IPRG §24
Rechtssatz: Entscheidung über die Obsorge nach dem Recht der Republik China. Entscheidungstexte 5 Ob 608/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 608/90 Schlagworte Im Akt erliegt ein Schreiben von Univ Prof Dr Schwimann vom
25.03.1992, wonach nicht gemäß § 24 IPRG, sondern gemäß Haager
Minderjährigenschutzabkommen anzuk... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Nina-Maria T*** ist die Tochter der am 19. Oktober 1969 geborenen ledigen Lillian T***. Der Aktenlage nach sind Mutter und Kind Staatsbürger von Uganda. Der Vater des Kindes wurde bis jetzt nicht festgestellt. Die Mutter erklärte am 14. Mai 1987 - einen Tag vor der Entbindung - vor dem Jugendamt Linz, sie sei mit einer Fremdunterbringung des zu erwartenden Kindes einverstanden; sie unterfertigte auch eine Niederschrift, wonach sie einer Inkognitoadoption zustim... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BABGB §176aIPRG §24IPRG §25IPRG §27
Rechtssatz: Soll den Eltern (einem Elternteil) die Obsorge entzogen werden, handelt es sich um zivilrechtliche Fragen der elterlichen Gewalt und der Pflege und Erziehung von Kindern. Die Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG finden daher Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 664/89 Entscheidungstext OGH 11.10.1989 1 Ob 664/89 Ver... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 20. Jänner 1987, AZ. 26 Cg 111/85, wurde die Ehe der Eltern des Minderjährigen aus dem Alleinverschulden des Vaters geschieden. Das Erstgericht wies die elterlichen Rechte hinsichtlich des Minderjährigen der Mutter allein zu (Punkt 1.). Der Antrag des Vaters, ihm die Pflege und Erziehung des Minderjährigen zu überweisen, wurde abgewiesen und es wurden ihm die Elternrechte zur Gänze entzogen (Punkt 2.). Der... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind eheliche Kinder der Vera S***, wiederverehelichte R*** und des Lubomir SRB. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes in Jablonec nad Nisou vom 15. Oktober 1982 wurde die Ehe der Eltern geschieden, die Erziehung der Kinder der Mutter anvertraut und der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für die Kinder von zusammen Kcs 650 verpflichtet. Die zugleich angeordnete Beaufsichtigung über die Kinder wurde inzwischen aufgehoben. D... mehr lesen...
Norm: IPRG §24
Rechtssatz: Zu den Wirkungen der Ehelichkeit gehört der gesamte Inhalt des ehelichen Eltern-Kindes-Verhältnisses. Entscheidungstexte 7 Ob 553/86 Entscheidungstext OGH 24.04.1986 7 Ob 553/86 4 Ob 112/02b Entscheidungstext OGH 28.05.2002 4 Ob 112/02b Beisatz: Der Anwendungsbereich, umfasst auch Unterhaltsansprüche u... mehr lesen...
Norm: IPRG §24
Rechtssatz: Wie sich aus § 24 IPRG ergibt, sind die Rechtsbeziehungen zwischen Eltern und ihren ehelichen Kindern nach dem Personalstatut des Kindes zu beurteilen. Entscheidungstexte 8 Ob 541/84 Entscheidungstext OGH 12.04.1984 8 Ob 541/84 Veröff: ZfRV 1985,289 (Hoyer) = ÖA 1986,54 2 Ob 536/89 Entscheidungstext OGH 06.... mehr lesen...
Norm: ABGB 154 Abs3 GIPRG §24JN §28
Rechtssatz: Bestimmung eines örtlich zuständigen Pflegschaftsgerichtes für die Genehmigung der Schenkung einer inländischen Liegenschaft an einen minderjährigen britischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland. Entscheidungstexte 5 Nd 511/82 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Nd 511/82 European Case... mehr lesen...
Die am 20. 4. 1970 geborene Jeanette S und der am 8. 12. 1973 geborene Thomas S sind eheliche Kinder der Ehegatten Thomas und Anna S. Eltern und Kinder sind kanadische Staatsbürger. Der Vater wohnt in Toronto, Ontario, Kanada. Die Mutter hat ihren Mann im August 1980 verlassen und befindet sich seither mit den beiden Kindern in Wien. Der Supreme Court of Ontario, Family Division, hat mit Beschluß vom 16. 12. 1980, FL 6614-492, das Sorgerecht für die beiden mj. Kinder dem Vater auf des... mehr lesen...
Norm: IPRG §5IPRG §24JN §109
Rechtssatz: Im gesamten Heimatstaat der Minderjährigen, wie auch in den Provinzen Kanadas stellt für das Eherecht und Kindschaftsrecht das Domizil im englischen Rechtssinne den wesentlichen Anknüpfungspunkt an (Begriff des Domizils). Entscheidungstexte 8 Ob 531/81 Entscheidungstext OGH 27.05.1982 8 Ob 531/81 Veröff: SZ 55/80 = JBl 1983,490 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §13 Abs1IPRG §24
Rechtssatz: Die für die Namenserwerb und Namensführung zuständige Kollisionsnorm ist § 13 Abs 1 IPRG; dies geht aus der RV 784 Blg Nr 14 GP zu dieser Bestimmung eindeutig hervor. Entscheidungstexte 5 Ob 677/80 Entscheidungstext OGH 03.03.1981 5 Ob 677/80 Veröff: JBl 1983,159 (Schwimann) = ZfRV 1982,41 Eu... mehr lesen...
Die am 15. August 1975 geborene Tatjana M ist ein eheliches Kind der Ehegatten Ruggero und Isabella M. Der Vater und das Kind sind italienische Staatsbürger. Die Eltern leben seit 11. August 1979 getrennt. Der Vater wohnt in B (Provinz Vicenza), die Mutter in Wien. Das Kind befindet sich bei der Mutter. Die Mutter stellte beim Erstgericht den Antrag, sie zu ermächtigen, das Kind zu pflegen, zu erziehen, sein Vermögen zu verwalten und zu vertreten. Sie brachte vor, sie sei österreich... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BIPRG §24
Rechtssatz: Für die Regelung der Elternrechte nach faktischer Trennung ist gemäß § 24 IPRG das Heimatrecht des Kindes maßgebend; für ein italienisches Kind gemäß § 5 IPRG und Art 20 der Einführungsbestimmungen zum codice civile das Heimatrecht des Vaters. Entscheidungstexte 8 Ob 526/80 Entscheidungstext OGH 26.06.1980 8 Ob 526/80 Veröff: SZ 53/99 ... mehr lesen...