Rechtssatz
Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des § 24 IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).Zieht das Kind aus einem Vertragsstaat in einen Nichtvertragsstaat, so wird das Haager Unterhaltsstatutabk für die Zukunft unanwendbar, vielmehr kommt die Gesamtverweisung des Paragraph 24, IPRG zum Zuge (hier indisches IPR).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115994Im RIS seit
27.12.2001Zuletzt aktualisiert am
04.02.2013