RS OGH 1989/10/11 1Ob664/89

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Veröffentlicht am 11.10.1989
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Rechtssatz

Soll den Eltern (einem Elternteil) die Obsorge entzogen werden, handelt es sich um zivilrechtliche Fragen der elterlichen Gewalt und der Pflege und Erziehung von Kindern. Die Kollisionsnormen der §§ 24 ff IPRG finden daher Anwendung.Soll den Eltern (einem Elternteil) die Obsorge entzogen werden, handelt es sich um zivilrechtliche Fragen der elterlichen Gewalt und der Pflege und Erziehung von Kindern. Die Kollisionsnormen der Paragraphen 24, ff IPRG finden daher Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0048655

Dokumentnummer

JJR_19891011_OGH0002_0010OB00664_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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