Norm: ABGB §1162b AngG §29 II1 AngG §29 II3 AngG §34 AO §20d AO §32 AO §38 AO §54 UrlG §9 IESG §1 Abs3 Z3 ABGB § 1162b heute ABGB § 1162b gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 29 heute ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a litaStmk LAO §32 lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Vom Arbeitnehmer kann nicht verlangt werden, daß er vor Lösung des Dienstverhältnisses wegen Gefährdung seiner Gesundheit an den Dienstgeber mit dem Wun... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Für den Austrittsgrund ist nicht allgemein schlechthin erforderlich, daß neben der Erkrankung besondere Umstände gegeben sind, die eine Einhaltung der Kündigungsfrist nicht... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aStmk LAO §32 lita AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Die Frage, ob dem Arbeitnehmer die Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist noch zumutbar gewesen wäre, ist nur zu prüfen, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt we... mehr lesen...
Auf Antrag der Kläger wurde über sie vom Kreisgericht am 16. Juli 1957 das Ausgleichsverfahren eröffnet. Zum Ausgleichsverwalter wurde der Beklagte bestellt. Am 2. September 1957 wurde das Ausgleichsverfahren eingestellt, da zur Ausgleichstagsatzung kein Gläubiger erschienen war. Am 27. September 1957 wurde über das Vermögen der Kläger der Anschlußkonkurs eröffnet, in dem der Beklagte zum Masseverwalter bestellt wurde. Die Kläger stellten einen Zwangsausgleichsantrag, zogen ihn aber... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBa AngG §26 Z2 III2aOÖ LAO §32 litb ABGB § 1162 heute ABGB § 1162 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921 ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aNö LAO §32 litbWohnungsbeihilfenG §1WohnungsbeihilfenG §3 AngG Art. 1 § 26 heute AngG Art. 1 § 26 gültig ab 01.07.1921
Rechtssatz:
Die Nichtbezahlung der Wohnungsbeihilfe zieht keine anderen Rechtsfolgen nach sich als die Nichtbezahlung eines sonstigen Teiles des... mehr lesen...
Der Gemeinschuldner brachte gegen den Masseverwalter beim Konkurskommissär eine "außerordentliche Beschwerde" ein. Der Konkurskommissär fand die Beschwerde für unbegrundet und sah keinen Anlaß zur Ergreifung von Maßregeln. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Gemeinschuldners als unzulässig zurück. Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluß des Rekursgerichtes auf und trug ihm eine neuerliche Entscheidung auf. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: ... mehr lesen...
Norm: AO §32 KO §84KO §176 AO § 32 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 29/2010
Rechtssatz:
Der Kridatar kann den Konkurskommissär zur Überwachung des Masseverwalters gemäß § 84 KO auch in Form einer Beschwerde anregen. Eine darüber ergangene Verfügung des Konkurskommissärs ist durch Rekurs anfechtbar. Die Bestimmung des §... mehr lesen...