RS OGH 1974/9/24 4Ob51/74

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Veröffentlicht am 24.09.1974
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Norm

AngG §26 Z1 III1a
Stmk LAO §32 lita

Rechtssatz

Die Frage, ob dem Arbeitnehmer die Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist noch zumutbar gewesen wäre, ist nur zu prüfen, wenn nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob eine Beeinträchtigung oder eine bereits gegenwärtige Bedrohung der Gesundheit durch Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist gegeben ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 51/74
    Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 51/74
    Veröff: Arb 9255 = IndS 1975 4,955 = SozM IA/d,1106 = DRdA 1976,70 (Grillberger)

Schlagworte

SW: Austritt, Ende, Beendigung, Auflösung, Gefahr, Gefährdung, Krankheit, Erkrankung, Angestellte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0029010

Dokumentnummer

JJR_19740924_OGH0002_0040OB00051_7400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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