Norm: RAO §30 Abs1RAO
Rechtssatz: Einem bulgarischen Staatsangehörigen ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter wegen des in § 30 Abs 1 und 5 RAO normierten „Staatsbürgerschafts-Erfordernisses" verwehrt. Entscheidungstexte Bkv 4/04 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 4/04 Bkv 2/06 Entscheidungstext OGH 01.08.2006 Bkv 2... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO §30 Abs5MRK Art14
Rechtssatz: § 30 Abs 1 RAO trägt auch in der durch die Bestimmung seines Abs 5 gelockerten Form der Bedeutung der mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufes verbundenen Verantwortung und der umfassenden Ausrichtung auf das fundamentale öffentliche Interesse an der Rechtspflege in allen Bereichen gebührend Rechnung und steht damit nicht nur mit der Bundesverfassung sondern auch mit dem EU-Recht in Einklang... mehr lesen...
Norm: AO §30 Abs1AO §31 Abs1AO §67
Rechtssatz: Ob die Erfüllung des Ausgleichs „voraussichtlich" nicht möglich sein wird, erfordert eine Wahrscheinlichkeitsabwägung, die wie jede Prognose mit Unsicherheiten behaftet ist und einen gewissen Bewertungsspielraum eröffnet. Zur Beurteilung dieser Frage ist der Bericht des Ausgleichsverwalters wesentliche Grundlage, weil sich dieser über die wirtschaftliche Lage und die bisherige Geschäftsführung des ... mehr lesen...
Norm: AO §30 Abs1
Rechtssatz: Der Ausgleichsverwalter hat seine Tätigkeit so einzurichten, daß er von allen vermögensrechtlichen Vorgängen rechtzeitig Kenntnis erlangt und zu diesem Zwecke auch im Geschäft des Ausgleichsschuldners, wenngleich nicht täglich, so doch in dem für eine erfolgreiche Überwachung ausreichendem Ausmaße anwesend zu sein. Hat sich der Ausgleichverwalter um den geltendgemachten Aussonderungsanspruch des Gläubigers gekümmer... mehr lesen...
Norm: AngG §23 Abs1 IBLAG §31 Abs1NÖ LAO §30 Abs1
Rechtssatz: Bei Bemessung der Abfertigung eines in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft beschäftigten Arbeitnehmers ist auch die Lehrzeit zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 9 ObA 309/89 Entscheidungstext OGH 06.12.1989 9 ObA 309/89 Schlagworte SW: Berechnung, Höhe, Ausmaß, Umfan... mehr lesen...
Norm: RAO §2 Abs1RAO aF §3RAO §30 Abs1
Rechtssatz: Auf die praktische Verwendung bei einem inländischen Rechtsanwalt kann nur jener Zeitraum angerechnet werden, in dem der Rechtsanwaltsanwärter in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen gewesen ist (Bkv 1/88 uam). Entscheidungstexte Bkv 3/89 Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkv 3/89 Veröff: AnwBl 1990,559 ... mehr lesen...
Norm: AO §30 Abs1AO §84 Abs1 Satz2
Rechtssatz: Dem vorläufigen Verwalter hat wie der Ausgleichsverwalter das Recht, eine das Vermögen des Schuldners schmälernde Exekutionsbewilligung durch ein Rechtsmittel anzufechten. Entscheidungstexte 3 Ob 102/85 Entscheidungstext OGH 02.10.1985 3 Ob 102/85 Auch 3 Ob 103/85 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: RAO §3RAO §5RAO §30 Abs1RAO §30 Abs3RAO §37 Z3
Rechtssatz: Durch das Erkenntnis des VfGH vom 15.10.1976, B 123/76 wird nur die Verweisung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter als prohibitive Maßnahme als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Erwerbsbetätigung angesehen; repressive Maßnahmen hingegen, etwa durch disziplinäre Behandlung wegen Verletzung der Standespflichten, durch Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (§... mehr lesen...
Norm: RAO §30 Abs1RAO §30 Abs3
Rechtssatz: Die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter ist zu verweigern, a) wenn die Voraussetzungen für die gehörige Ausbildung an sich nicht vorliegen, b) wenn der Eintragungswerber durch anderweitige Verpflichtungen der anwaltlichen Tätigkeit in erheblichem Masse entzogen ist. Entscheidungstexte Bkv 3/75 Entscheidungstext OGH 02.02.1... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §30 Abs1
Rechtssatz: Nr 10/50 vom 13.6.1950 Nach § 30 RAO ist die Anzeige an den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer zu erstatten und es wird die Praxis erst vom Tage des Einlangens dieser Anzeige an gerechnet. Die nachträgliche Vorlage des einen oder anderen fehlenden Nachweises wird toleriert, wenn die zur Vorlage gesetzte Frist eingehalten wird. Entscheidungstexte RAO 10/50 ... mehr lesen...
Norm: RAO 1868 §30 Abs1
Rechtssatz: Die Anrechenbarkeit der Praxis des Rechtsanwaltsanwärters richtet sich nach dem objektiv festzustellenden Umstande, ob in der Anwaltskanzlei ausreichende Praxis geschöpft werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 615/25 Entscheidungstext OGH 09.09.1925 3 Ob 615/25 Veröff: SZ 7/269 European Case Law Id... mehr lesen...