Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführer(innen) in den Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragten bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. 2. Mit den bekämpften Bescheiden wies die belangte Behörde die Anträge der Beschwerdeführer(innen) gemäß §§ 4 Abs. 1 und 6 Abs. 2 Rundfunkgebührengesetz (BGBl. I Nr. 159/1999 idg... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Mit am 31. Oktober 2013 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 20. Dezember 2013 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin ab. Gegen diesen Bescheid wurde mit bei der belangten Behörde am 10. Jänner 2014 eingelangtem Schreiben fristgerecht "Einspruch" erhoben. Die belangte Behörde ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.01.2013, bei der belangten Behörde eingelangt am 17.01.2013, meldete der Beschwerdeführer eine Rundfunkempfangseinrichtung Radio für den Standort XXXX (im Folgenden: Standort) bei der belangten Behörde an. 1. Mit Schriftsatz vom 16.01.2013, bei der belangten Behörde eingelangt am 17.01.2013, meldete der Beschwerdeführer eine Rundfunkempfangseinrichtung Radio für den Standort römisch ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag von Frau XXXX auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen und für Radioempfangseinrichtungen sowie auf Gewährung einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt zurück. Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag von Frau römisch 40 auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen und für ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem bekämpften Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin vom 26.05.2014 auf Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen und für Radioempfangseinrichtungen ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30.06.2014 Beschwerde. Die belangte Behörde übermittelte dem Bundesverwaltungsgericht mit Schriftsatz vom 11.07.2014 diese Beschwerde samt den Verfahrensakte... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer im Verfahren vor dem antragstellenden Verwaltungsgericht beantragte - als "Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen" - bei der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen. Er legte der Behörde - neben einer "Verständigung über die Leistungshöhe zum 1. Jänner 2013" der Sozialversicherungsansta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 06.09.2013, durch Hinterlegung zugestellt am 12.09.2013, richtete die belangte Behörde ein Auskunftsbegehren gemäß § 2 Abs. 5 RGG an den nunmehrigen Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), mit dem sie ihn ersuchte, binnen 14 Tagen wahrheitsgemäß bekanntzugeben, welche Rundfunkempfangseinrichtungen an seinem Standort XXXX (im Folgenden: Standort) betrieben werden. 1. Mit Schriftsatz vom 06.... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurü... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zurück und sprach aus, dass diese fristgerecht zu zahlen sind. Begründend führte die belangte Behörde kurz aus: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach dem Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag auf Befre... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der erste Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) wurde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages mit erstem Bescheid vom XXXX zurückgewiesen und in diesem ausgesprochen, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. römisch 40 zurückgewiesen und in diesem ausgesprochen, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. Eine E-Mail der BF vom XXXX wurde von der belangten Behörde als neu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) ab und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der beschwerdeführenden Pa... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der beschwerdeführenden Partei (kurz: BF) zurück... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom XXXX wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom römisch 40 wies die belangte Behörde nach Erlassen eines Verbesserungsauftrages den Antrag der Beschwerdeführerin (kurz: BF) zurück und sprach aus,... mehr lesen...