Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.05.2017 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 30,98 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2007 bis 31.10.2018 [Anm.: an anderer Stelle: "in den letzten fünf Jahren"] unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 97,13 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 24.10.2016 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 42,40 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 23.10.2018 beantragte die beschwerdeführende Partei, die belangte Behörde möge mit Bescheid festlegen, dass die "seit 01.10.2013 bis 31.10.2018 unionsrechtswidrig bezahlte Umsatzsteuer auf das Programmentgelt von insgesamt 100,57 Euro" rückerstattet werde, sowie weiters mit Bescheid feststellen, dass die von der belangten Behörde "vorgeschriebenen Rundfunkgebühren gemäß dem Rundfunkgebührengesetz" steuerfrei seien. Die beschwerdeführen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde nach Verständigung über das Ergebnis der Beweisaufnahme den Antrag der Beschwerdeführerin zurück und sprach aus, dass die Rundfunkgebühren fristgerecht zu zahlen sind. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 17 VwGVG iVm § 13 Abs 3 AVG den angefochtenen Bescheid und die belangte Behörde... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchteil A): Berichtigungsbeschluss: 1. Gemäß § 17 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes (VwGVG), BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, sind, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, auf das Verfahren über Beschwerden gemäß Art. 130 Abs. 1 B-VG die Bestimmungen des AVG mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles, die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung - BAO, BGBl. Nr. 194/1961, des Agrarverfahrensgesetzes - AgrVG, BGBl. Nr. 173/1950, und des Dienstrec... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit am 8. März 2016 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie einer Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 6. Mai 2016 wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin ab. 3. Gegen diesen Bescheid wurde mit bei der belangten Behörde am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 21.02.2017 bei der belangten Behörde für den Zeitraum Mai 2011 bis April 2016 die Rückerstattung der von der belangten Behörde im Rahmen der Rundfunkgebühr zu Unrecht eingehobenen Umsatzsteuer. 2. Am 24.08.2017 erhob der Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit eine Säumnisbeschwerde. 3. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers wegen Unzuständigkeit zurück. Beg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 19.10.2017, Zl. W249 2204887-1/2E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der GIS Gebühren Info Service GmbH vom 18.06.2018, GZ. XXXX, als unbegründet ab. Dabei wurde das Erkenntnis unrichtigerweise mit "19.10.2017" statt "19.09.2018" datiert. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Zu A) Gemäß § 17 VwGVG iVm § 62 Abs. 4 AVG kann das Bundesverwaltungsgericht jederzeit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerde besteht ausschließlich aus einer Kopie der ersten Seite des angefochtenen Bescheides, auf der handschriftlich lediglich "Beschwerde gegen Ablehnung!!" vermerkt ist, sowie einer beigeschlossenen Rezeptgebührenbefreiung. 2. Mit hiergerichtlichem Mängelbehebungsauftrag wurde die Einbringerin der Beschwerde aufgefordert, binnen zwei Wochen bei sonstiger Zurückweisung nach § 13 Abs 3 AVG das Beschwerdebegehren und die Beschwerdegründe ... mehr lesen...