Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: § 22 Abs 3 RGV stellt fiktiv auf die Benützung eines MASSENBEFÖRDERUNGSMITTELS und den dadurch abgesteckten Zeitrahmen ab. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995120295.X03 Im RIS seit 25.02.2002 mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2;
Rechtssatz: Aus der allgemeinen Zweckbestimmung des § 1 RGV folgt, daß dem Beamten der Ersatz des MEHRAUFWANDES, der ihm durch die genannten auswärtigen Dienstverrichtungen entsteht, im Rahmen dieser Verordnung abgegolten werden soll (§ 1 Abs 1 RGV). Hiebei besteht die Verpflichtung, dem Bund keinen ungerechtfertigten Aufwand zu verursac... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §22 Abs1;RGV 1955 §22 Abs2;RGV 1955 §22 Abs3;
Rechtssatz: Die Regelung über den Anspruch auf Zuteilungsgebühr (§ 22 Abs 1 und 2 RGV) stellt auf den gesamten Zeitraum der Dienstzuteilung ab. Dementgegen hat § 22 Abs 3 RGV, der bei Vorliegen der in dieser Bestimmung genannten Tatbestandsvoraussetzungen den Anspruch auf Zuteilungsgebühren ausschließ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando Steiermark - Verkehrsabteilung Graz. Beginnend mit 13. Jänner 1995, 18.00, bis 14. Jänner 1995, 04.00, leistete der Beschwerdeführer Verkehrsüberwachungsdienste in den Bezirken Leibnitz und Radkersburg... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des 18 Abs 1 RGB voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Vornahme von Verkehrsüberwachungsdienst in der Nacht mit anschließendem Journaldienst am Dienstort handelt es sich nicht um ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §37;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §4 Z2;
Rechtssatz: Ist der Ersatz eines Mehraufwandes in Form einer Gebühr wie bei der Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr festgelegt, bedarf es keines Nachweises eines konkreten Mehraufwandes. Bei Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandserfordernisse steht dem Beamten vielmehr die Gebühr auch dann... mehr lesen...
Nach dem vorgelegten angefochtenen Bescheid und den Beschwerdeausführungen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Tirol tätig. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers vom 21. Juni 1994 gegen den Bescheid des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 13. Juni 1994 keine Folge gege... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/20 91/12/0226 1 Stammrechtssatz Aus den Worten "oder auf eine sonstige Weise" (§ 1 Abs 2 lit a RGV) ist der Grundsatz abzuleiten, daß der Beamte im allgemeinen nur Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes hat, der ihm bei Verwendung des billigsten von mehreren für die D... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H., somit als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG, schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß am Samstag, dem 28. September 1991, um 15.10 Uhr eine namentlich genannte Arbeitnehmerin der Gesellschaft m.b.H. mit dem den Gegenstand des Unternehmens bildenden Verleih von Vi... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §12 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;ARGV 1984 §1 Abs1;ARGV 1984 Anl Abschn13 Z7;ARGV 1984 Anl Abschn14 Z2;BZG §2 Abs1 Z1 lita;BZG §2 Abs2;BZG §4 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0049 1 Stammrechtssatz Der Verleih von Videokassetten fällt nicht unter den Ausnahmetatbestand des Abschnittes 13 Z 7 der Anlage zur ARGV... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wurde nach den Angaben der belangten Behörde mit Wirkung vom 21. Mai 1991 zur Zollwachabteilung Rosenbach versetzt und ab 1. Juni 1991 mit der Funktion eines Abteilungsgruppenführers bei dem in Hrusica, Slowenien, Ortsgemeinde Jesenice, gelegenen Zollamt Karawankentunnel betraut, sodaß er dauernd bei beiden genannten Stellen (Zollamt Karawankentunnel bzw. Zollwac... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §2 Abs4;RGV 1955 §27 Abs1;RGV 1955 §29 Abs1 lita;RGV 1955 §35a;RGV 1955 §6 Abs1;RGV 1955 §6 Abs4;RGV 1955 §9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/12/0015 E 25. Februar 1998 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 86/12/0250 1 Stammrechtssatz Aus der Wendung im § 1 Abs 1 RGV (" nach Maßgab... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Zollwacheabteilung Salzburg, Bahnhof-Fracht. Am 21. Dezember 1990 erließ der Leiter des Zollamts Salzburg eine Amtsverfügung Nr. 60/90, in der er mit Wirksamkeit ab 1. Februar 1991 in Abänderung der Amtsverfügung Nr. 4/90 in der zuletzt geltenden Fassung einvernehmlich mit den Leitern der Zollwachabteilung Salzburg Bahnhof-Fracht und ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 89/12/0142 1 Stammrechtssatz Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst, ist gem § 1 Abs 1 RGV primär auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf rechtliche Konstruktionen abzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; auf Grund eines Befehles des Landesgendarmeriekommandos für Kärnten wurde er mit Wirksamkeit vom 4. Juli 1990 (von seiner bisherigen Dienststelle GP L) den. Gendarmerieeinsatzkommando (GEK), das damals seinen Sitz in Schönau/Triesting (NÖ) hatte, dienstzugeteilt. Der Beschwerdeführer, der (zu diesem Zeitpunkt) seinen Wohnsitz in Kärnten hatte, bezog in der Folge eine Zuteilungsgebühr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch die nachträgliche Verlegung des Dienstzuteilungsortes in den Wohnort ist im Hinblick auf den § 1 Abs 1 und auch § 22 Abs 5 RGV zu entnehmenden Gedanken, daß nur der Mehraufwand, der durch die Dienstzuteilung verursacht wird, durch die Zulage nach § 22 RGV ersetzt werden soll, der Anspruch auf Zuteilungsgebühr erloschen. Ebenso begründet ein solcher Mehraufwand, der keine Folge der Dienstzuteilung ist, sondern ausschließlich darauf gestützt wird, daß der Wohnort aus (und s... mehr lesen...
Auf Grund des Vorbringens des Beschwerdeführers in den Beschwerdeschriften und den vorgelegten Bescheidausfertigungen steht folgender Sachverhalt fest: Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis 30. September 1991 der Gendarmerieposten J. Dieser Gendarmerieposten wurde nach Erlaß der belangten Behörde mit dem Gendarmerieposten P mit Ablauf des Monates September 1991 zusammeng... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/12/0209 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/09 89/12/0142 1 Stammrechtssatz Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst,... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen für die Entscheidung relevanten Punkten - und zwar sowohl hinsichtlich des Sachverhaltes als auch hinsichtlich der anzuwendenden Rechtsvorschriften - jenem, der dem hg. Erkenntnis vom 4. September 1992, Zl. 92/18/0245, zugrunde lag. Gemäß § 43 Abs. 2 VwGG wird auf dieses Erkenntnis hingewiesen. Ergänzend dazu wird ausgeführt, daß entgegen der Auffassung der belangten Behörde Abschnitt XVII Z. 1 lit. a der Anlage zur ARG-VO die Beschäftig... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs4;ARGV 1984 §1 Abs1;ARGV 1984 Anl Abschn17 Z1 lita;
Rechtssatz: Der Beschäftigung von Arbeitnehmern an einem bestimmten Samstagnachmittag von 13 Uhr bis 17 Uhr zum Zwecke des Einarbeitens steht die - Ausnahmen von der Wochenendruhe und Feiertagsruhe enthaltende - ARGV nicht entgegen, weil im Hinblick auf § 3 Abs 4 ARG die Wochenendruhe zu dieser Zeit noch ni... mehr lesen...
Der in H wohnhafte Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten N. Aus Anlaß der Niederösterreichischen Landesausstellung auf der Rosenburg wurde der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Gars am Kamp, Dienstverrichtungsstelle das Wachlokal auf der Rosenburg, dienstzugeteilt. Die Dienstreise zur Dienstverrichtungsstelle führte der Beschwerdeführer mit seinem eigenen Kraftfah... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §12 Abs1;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Die grundlegende Bestimmung des § 1 Abs 2 lit a RGV verbietet den Schluß, daß die Berechtigung zur Benützung der Eisenbahn bei mehreren in Frage kommenden Massenbeförderungsmitteln auf jeden Fall gegeben sei, weil nach § 6 Abs 3 RGV die gesamten Reisegebühren, also auch die Kosten der G... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;
Rechtssatz: Im Falle der Benützung eines Pkw sind ausschließlich die tatsächlichen Abfahrtszeiten und Ankunftszeiten maßgebend und nicht die des verrechneten Beförderungsmittels. Die Frage der fiktiv notwendigen Nächtigung bei Autobusbenützung ist daher nicht zu berücksichtigen. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Aus den Worten "oder auf eine sonstige Weise" (§ 1 Abs 2 lit a RGV) ist der Grundsatz abzuleiten, daß der Beamte im allgemeinen nur Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes hat, der ihm bei Verwendung des billigsten von mehreren für die Durchführung der Dienstreise zur Verfügung stehenden Massenbeförderun... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §1 Abs2 lita;RGV 1955 §6 Abs3;
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß nur ein Anspruch auf Ersatz jenes Mehraufwandes besteht, der bei Verwendung des billigsten von mehreren zur Verfügung stehenden Massenbeförderungsmitteln besteht, läßt, soweit § 6 Abs 3 RGV nicht in Betracht kommt, Ausnahmen insbesondere dann zu, wenn die Mehrkosten des teureren Massen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten X. Mit Reiserechnung vom 2. November 1989 machte der Beschwerdeführer für die Tätigkeit bei einer alpinen Grenzpatrouille vom 20. Oktober 1989 eine besondere Vergütung gemäß § 20 Abs. 4 RGV im Ausmaß einer Tagesgebühr geltend und brachte dazu vor, während dieses Dienstes sei das Aufsuchen der Dienststelle zum Zweck der Essenseinnah... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §20 Abs3;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen der Absätze 3 und 4 des § 20 RGV ist es geboten, auch im Absatz 4 die Befugnis zu einer gebundenen Entscheidung zu sehen. Da die Bestimmungen der RGV bei allen erfaßten Tatbeständen den Ersatz des Mehraufwandes regeln (§ 1 Abs 1), ist § 20 Abs 4 so auszulegen, daß die Z... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hauptmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Kommando der Luftraumüberwachung in S/P). Mit Bescheid des Fliegerdivisionskommandos vom 11. August 1983 war der Beschwerdeführer seinerzeit von Amts wegen und unter Beibehaltung des Dienstortes T vom Flugmelderegiment zum "Kdo und BetrStb/Luftraumüberwachung" auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz versetzt worden. Zurückgehend auf einen Befehl der ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §92 Abs1;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §2 Abs3;RGV 1955 §2 Abs4;
Rechtssatz: Beim Ersatz des Mehraufwandes, der Bundesbeamten durch auswärtige Dienstverrichtungen erwächst, ist gem § 1 Abs 1 RGV primär auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf rechtliche Konstruktionen abzustellen, maßgebend sind für die Beantwortung der reisegebührenrechtl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizierstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zunächst beim Heeresgeschwader 1 in L eingesetzt. Mit Wirkung ab 1. Oktober 1984 wurde er der Fliegerschule X dienstzugeteilt. Nach Fertigstellung seines Eigenheimes übersiedelte der Beschwerdeführer mit seiner Familie am 18. September 1985 von S nach B. Für den Zeitraum seiner Dienstzuteilung erhielt der Beschwerdeführer Gebühren gemäß § 22 Abs. 1 bzw. ab seiner Woh... mehr lesen...