RS Vwgh 1996/5/31 96/12/0057

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Veröffentlicht am 31.05.1996
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §1 Abs1;
RGV 1955 §18 Abs1;
RGV 1955 §18 Abs2;

Rechtssatz

Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des 18 Abs 1 RGB voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Vornahme von Verkehrsüberwachungsdienst in der Nacht mit anschließendem Journaldienst am Dienstort handelt es sich nicht um den Regelfall einer Dienstreise iSd RGV.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996120057.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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