Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Im Rahmen des Titelschutzes kann eine "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne" insbesondere auch dann entstehen, wenn ein satirisches Sprechwerk im Sinne der §§ 1, 2 Z 1 UrhG zeitlich später unter demselben Titel angekündigt und veröffentlicht wird wie ein satirisches Werk der bildenden Künste im Sinne der §§ 1, 3 Abs 1 UrhG. Im Rahmen des Titelschutzes kann eine "Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne" insbe... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr kommt es in erster Linie auf die zu vergleichenden - hier: identischen - Buchtitel, nicht aber auf den Inhalt oder Charakter der mit ihnen bezeichneten Werke an; diese werden nämlich dem Publikum meist unbekannt sein, wenn es den Titeln begegnet. Selbst bei übereinstimmenden Titeln wird aber eine Verwechslungsgefahr im allgemeinen dann ausgeschlossen sein, wenn sich di... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Eine von Natur aus gegebene Unterscheidungskraft des Titels könnte nur dann ausgeschlossen sein, wenn schon vor seiner Verwendung gleiche oder ähnliche Titel für entsprechende Werke in so hohem Maße verwendet worden wären, daß dadurch bereits eine Entwicklung zu einem sogenannten "Freititel" oder zu einer Gattungsbezeichnung stattgefunden hätte.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Der Titel eines Geisteswerkes dient der Individualisierung des mit ihm gekennzeichneten Objektes; an ihn knüpft sich auch der Ruf, den das Werk genießt. Er kann bestimmte Vorstellungen über die Güte oder den Inhalt des gekennzeichneten Werkes sowie das Interesse der Kunden an dem Werk wecken. Der wettbewerbsrechtliche Titelschutz nach § 80 UrhG - der nur aus historischen Gründen im UrhG geregelt ist - knüpf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Zeitschrift 'Festspiel Illustrierte', welche seit 1982 alljährlich zu den Salzburger Festspielen erscheint und auch inhaltlich dieser Veranstaltung gewidmet ist. Der Beklagte war bis 1983 als Mitarbeiter bzw. Chefredakteur bei der Klägerin beschäftigt. Seit 1984 ist er Medieninhaber und Herausgeber der in diesem Jahr erstmals erschienenen Zeitschrift 'Festspiele Salzburg'. Zur Sicherung eines inhaltsgleichen Unter... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 CUrhG §80 UWG §9 Abs1 B1 ABGB § 43 heute ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 C1 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Schutz des Operettentitels "Der Graf von Luxemburg" gegenüber dem Filmtitel "Der Porno-Graf von Luxemburg".
Entscheidungstexte 4 Ob 345/70 Entscheidungstext OGH 13.10.1970 4 Ob 345/70 Veröff: ÖBl 1971,57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0077118 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG §9 C3c UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Die klagende Partei ist der Verleger, Eigentümer, Herausgeber und Drucker der seit 4. Oktober 1966 in K. erscheinenden Wochenzeitung "Unabhängige St. P. Neue Zeitung". Sie wird, wie die klagende Partei behauptet, in einer Auflage von 5200 Stück hauptsächlich in den Bezirken St. Pölten - Stadt, St. Pölten - Land, Lilienfeld, Melk und Tulln verbreitet. Sie sei im Verbreitungsgebiet unter der Bezeichnung "NEUE ZEITUNG" oder "Die Neue Zeitung" allgemein bekannt. Die beklagte Partei geb... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §43 AUrhG §80 ABGB § 43 heute ABGB § 43 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Zur Inanspruchnahme des Schutzes dieser Gesetzesstelle ist es erforderlich, dass der Anschein erweckt wird, als bestünden ideelle oder wirtschaftliche Beziehungen zw... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z1UrhG §80
Rechtssatz:
Einem Zeitschriftentitel kommt urheberrechtlicher Schutz nur dann zu, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Sprachschöpfung im Sinne der §§ 1 Abs 1 und 2 Z 1 UrhG handelt. Einem Zeitschriftentitel kommt urheberrechtlicher Schutz nur dann zu, wenn es sich um eine eigentümliche geistige Sprachschöpfung im Sinne der Paragraphen eins, Absatz eins und 2 Ziffer eins, UrhG handelt.
... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Der wettbewerbrechtliche Titelschutz nach dieser Gesetzesstelle kann nicht abgesondert vom gekennzeichneten Werk veräußert werden. Er erlischt bei Einstellung der Zeitschrift.
Entscheidungstexte 4 Ob 332/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 4 Ob 332/59 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Die durch Eingriffe in nach § 80 UrhG geschütztes Recht entstandenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz gehen durch Einstellung der Zeitschrift nicht verloren. Die durch Eingriffe in nach Paragraph 80, UrhG geschütztes Recht entstandenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz gehen durch Einstellung der Zeitschrift nicht verloren.
Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Der Begriff der Verwendung, des Handels im geschäftlichen Verkehr im Sinne des § 80 UrhG ist ebenso wie nach dem UWG auszulegen. Der Begriff der Verwendung, des Handels im geschäftlichen Verkehr im Sinne des Paragraph 80, UrhG ist ebenso wie nach dem UWG auszulegen.
Entscheidungstexte 3 Ob 443/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Schutz des Titels einer Wahlzeitung ("Heimatruf").
Entscheidungstexte 3 Ob 443/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0077145 Dokumentnummer JJR_19561107_OGH0002_0030OB00443_5600000_002 mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 C1 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Die klagende Partei bzw. die Verlagsgruppe S.-P., bestehend aus den Verlagsfirmen B.-Verlag Wien, S.-Verlag Graz und P., Salzburg, haben auf Grund eines im Jahre 1947 abgeschlossenen Vertrages von den Erben nach Dr. Anton Wildgans die Verlagsrechte für eine sieben- bis achtbändige Gesamtausgabe der Werke von Dr. Anton Wildgans erworben, wonach sie eine in Ganz- oder Halbleinen gebundene Subskribtenausgabe, deren Einzelbände durchnumeriert sind und die nur geschlossen Subskripten aus... mehr lesen...
Norm: UrhG §80 UWG §9 B3 UWG § 9 heute UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999 UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80
Rechtssatz:
Die Ausstattung wird nur insofern nach § 80 UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll. Die Ausstattung wird nur insofern nach Paragraph 80, UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll.
Entscheidungstexte 3 Ob 670/54 Entscheidungstext OGH 15.12.1954 3 O... mehr lesen...
Die gefährdete Partei hat das Recht auf Übersetzung, Veröffentlichung und Vertreibung des amerikanischen "Baby Book" am 23. März 1953 erworben. Die beklagte Partei vertreibt ein in der Reihe der Humboldt-Taschenbücher erschienenes Buch "Unser Baby". Das einen Kinderkopf darstellende Titelbild des "Baby Book" gleicht vollkommen dem Titelbild des Buches "Unser Baby". Über den Rekurs der klagenden Partei gegen die Abweisung ihres Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, ... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz:
Verbreitungsverbot eines Buches wegen Verletzung des Ausstattungsschutzes bezüglich des Umschlages. (Verwechslungsfähigkeit - Baby Book).
Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 Veröff: SZ 27/249 = EvBl 1954/499 S 653 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz:
Durch den Erwerb des Rechts auf Übersetzung sowie auf Veröffentlichung und Vertrieb des übersetzten Werks erwirbt der Verlag ein Werknutzungsrecht, das insoferne ein absolutes Recht gewährt, als er dadurch instandgesetzt wird, selbständig gegen jeden Eingriff eines Dritten vorzugehen.
Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UrhG §80UrhG §100
Rechtssatz:
Zum Ausstattungsschutz und Verwechslungsfähigkeit. - Baby Book
Entscheidungstexte 3 Ob 462/54 Entscheidungstext OGH 06.10.1954 3 Ob 462/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077142 Dokumentnummer JJR_19541006_OGH0002_0030OB00462... mehr lesen...
Kläger war Eigentümer der "M.-Nachrichten", eines seit 32 Jahren unter diesem Titel erscheinenden Wochenblattes. Da Kläger Nationalsozialist gewesen war und daher im Sinne der nach der Befreiung geltenden Vorschriften seine Zeitschrift nicht weiter herausgeben durfte, so schloß er am 2. März 1946 mit dem Beklagten einen Vertrag, wonach (Punkt 1) Kläger zustimmt, daß Beklagter für die von ihm herauszugebende Zeitung den Titel der von den vom Beklagten herausgegebenen "M.-Nachrichten"... mehr lesen...