RS OGH 2004/7/6 4Ob372/71, 4Ob282/97t, 4Ob55/04y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.12.1971
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Norm

UrhG §80
UWG §9 C3c
  1. UWG § 9 heute
  2. UWG § 9 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022
  3. UWG § 9 gültig von 23.07.1999 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/1999
  4. UWG § 9 gültig von 23.11.1984 bis 22.07.1999

Rechtssatz

Täuschungsfähige Ähnlichkeit der Zeitschriftentitel "EXTRA" und "extra 3".

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 372/71
    Entscheidungstext OGH 07.12.1971 4 Ob 372/71
    Veröff: ÖBl 1972,97
  • RS0077572">4 Ob 282/97t
    Entscheidungstext OGH 12.11.1997 4 Ob 282/97t
    Vgl auch; Beisatz: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehlen, weil Zeitschriften nicht öffentlich feilgeboten, sondern kostenlos verteilt oder zugeschickt werden, werden geringfügige Unterschiede nicht für ausreichend erachtet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen. Sowohl die Druckschrift der Klägerin als auch die der Beklagten werden kostenlos an Haushalte versandt; die jeweils prägenden Bestandtteile ihres Titels, "konkret" und "korrekt", unterscheiden sich aber in einem stärkeren Maß als nur geringfügig. (T1)
  • RS0077572">4 Ob 55/04y
    Entscheidungstext OGH 06.07.2004 4 Ob 55/04y
    Auch; Beis wie T1 nur: Soweit Vergleichsmöglichkeiten fehlen, weil Zeitschriften nicht öffentlich feilgeboten, sondern kostenlos verteilt oder zugeschickt werden, werden geringfügige Unterschiede nicht für ausreichend erachtet, die Verwechslungsgefahr auszuschließen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0077572

Dokumentnummer

JJR_19711207_OGH0002_0040OB00372_7100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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