RS OGH 1987/5/5 3Ob670/54, 4Ob390/86

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Veröffentlicht am 15.12.1954
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Norm

UrhG §80

Rechtssatz

Die Ausstattung wird nur insofern nach § 80 UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll.Die Ausstattung wird nur insofern nach Paragraph 80, UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077073

Dokumentnummer

JJR_19541215_OGH0002_0030OB00670_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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