Norm
UrhG §80Rechtssatz
Die Ausstattung wird nur insofern nach § 80 UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll.Die Ausstattung wird nur insofern nach Paragraph 80, UrhG geschützt, als die Verwechslung zwischen zwei "Werken" hintangehalten werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0077073Dokumentnummer
JJR_19541215_OGH0002_0030OB00670_5400000_001