RS OGH 1956/11/7 3Ob443/56 (3Ob444/56)

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Veröffentlicht am 07.11.1956
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Norm

UrhG §80

Rechtssatz

Die durch Eingriffe in nach § 80 UrhG geschütztes Recht entstandenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz gehen durch Einstellung der Zeitschrift nicht verloren.Die durch Eingriffe in nach Paragraph 80, UrhG geschütztes Recht entstandenen Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadenersatz gehen durch Einstellung der Zeitschrift nicht verloren.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 443/56
    Entscheidungstext OGH 07.11.1956 3 Ob 443/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0077140

Dokumentnummer

JJR_19561107_OGH0002_0030OB00443_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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