Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Das Ausmaß der Befugnisse, die der Werknutzungsberechtigte durch den Werknutzungsvertrag erhält, reicht im Zweifel nicht weiter, als es für den praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung erforderlich ist. - "Zweckübertragungstheorie" (hier: Text der Bundeshymne). Entscheidungstexte 4 Ob 1105/94 Entscheidungstext OGH 18.10.1994 4 Ob 1... mehr lesen...
Norm: B-VG Art8aRFG §2UrhG §24UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Da der Verfasserin des Textes der Zweck einer Bundeshymne klar sein musste, hat sie schon mit der Beteiligung an dem Preisausschreiben - unabhängig von der Kenntnis der darin festgelegten Bedingungen - das schlüssige Einverständnis zur Übertragung der Werknutzungsrechte an die Nebenintervenientin erteilt. Die Verwendung der Musik der Bundeshymne zum Sendeschluss des ORF fällt jedenfalls... mehr lesen...
Norm: UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Ist es Zweck des Vertrages der Beklagten die Herstellung von Kostümen nach Entwürfen des Klägers und deren Verwendung für Aufführungen ihres Marionettentheaters zu ermöglichen, stellt die Abbildung der Marionetten ein wirksames und unabdingbares Werbemittel für die Beklagte dar, die als kommerzielles Unternehmen für ihre Aufführungen werben muß. Das übertragene Werknutzungsrecht muß daher das Recht einschließe... mehr lesen...
Begründung: Im Februar 1992 war der Kläger von der Beklagten mit der Erstellung eines "Corporate Identity-Programms" ("CI-Programms"), also mit der Gestaltung eines Signets (Logos) und von Drucksorten (Briefköpfen, Kuverts, Visitenkarten udgl), beauftragt worden. Der Kläger lieferte in mehreren Layoutphasen bis zum 21.2.1992 ein "CI-Programm", darunter auch das nachstehende, von ihm gestaltete Logo, an die Beklagte aus: Mit Schreiben vom 24.2.1992 brachte die Beklagte dem Kläg... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger suchte im Spätsommer 1985 den Arlberg auf, um dort seine Dienste als Berufsgraphiker anzubieten und ins Geschäft zu kommen. Er besuchte unter anderem auch das von der Gattin des Beklagten geführte Hotel "Cresta" in Oberlech und bot ihr - allerdings ohne Erfolg - eine "Konzeption für das Gebiet Oberlech" an. Der Beklagte - er ist Leiter einer Schischule in Oberlech - war bei diesem Gespräch anwesend. Er teilte dem Kläger mit, daß er den Entschluß gefaßt habe,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). Im übrigen ist auf die Richtigkeit der zutreffenden rechtlichen Beurteilung des angefochtenen Urteils hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist noch folgendes auszuführen: Auch wenn man davon ausgeht, daß mit dem zwischen den Beklagten und dem Betriebsrat ausgehandelten Entgelt nicht die - schon aus dem Arbeitsverhältnis geschuldete - Mitwirkung des Per... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 BABGB §1172UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Wurde mit den an einer Bühnenaufführung mitwirkenden Arbeitnehmern eine Pauschale zur Abgeltung der Verwertungsrechte an einem Mitschnitt vereinbart, dann ist der Entgeltanspruch mit dem Gelingen der Aufführung unabhängig davon entstanden, ob der nicht in den Aufgabenbereich der betroffenen Arbeitnehmer fallende Mitschnitt verwertbar ist bzw durch Vervielfältigung auf Schallplatten tatsäc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger überließ der beklagten Partei mit den gleichlautenden Urheberrechtsverträgen vom 2.12.1980 (Beilagen, G, H) gegen ein Werk- und Sendehonorar von je S 72.000 und je S 140.000 (zusammen je S 212.000) sein Drehbuch 'Erfindung der Angst' Folge 1 und 2. Je S 24.000 pro Folge waren bei Vertragsabschluß, bei Abnahme (Ablieferung) und bei Produktionsbeginn fällig. Diese Summe (zusammen S 144.000) wurde dem Kläger bereits bezahlt, obwohl die Produktion noch nicht begon... mehr lesen...
Norm: UrhG §17UrhG §33
Rechtssatz: Sendeverträge beinhalten in der Regel keine Pflicht zu Werknutzung durch das Rundfunkunternehmen. Bei Einräumung eines ausschließlichen Senderechtes sieht Rintelen (Urheberrecht und Urheberrechtsvertrag 472) allerdings eine solche Verpflichtung als naheliegend an. Entscheidungstexte 4 Ob 315/85 Entscheidungstext OGH 23.04.1985 4 Ob 315/85 V... mehr lesen...
Norm: UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Aus den §§ 26, 33 ff UrhG lässt sich der allgemeine Grundsatz ableiten, dass das Ausmaß der Befugnisse, die der Werknutzungsberechtigte durch den Werknutzungsvertrag erwirbt, im Zweifel nicht weiter auszulegen ist, als es für den praktischen Zweck der ins Auge gefassten Werknutzung erforderlich erscheint. Entscheidend ist daher die Frage nach dem Zweck des Vertrages, die ein wesentlicher Bestandteil jeder Vert... mehr lesen...
Norm: UrhG §26UrhG §33
Rechtssatz: Überträgt der Urheber jemanden das alleinige und uneingeschränkte Recht zur "Dramatisierung" seines Romans, so umfaßt dieses Werknutzungsrecht nicht das Recht zur Verfassung eines für einen Fernsehfilm bestimmten Drehbuches und das Ausstrahlen eines solchen Filmes, wenn sich aus dem Vertrag und den sonstigen Feststellungen ergibt, daß der Zweck der Übertragung des Werknutzungsrechtes in der Verfassung eines Bü... mehr lesen...