RS OGH 1985/4/23 4Ob315/85

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Veröffentlicht am 23.04.1985
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Norm

UrhG §17
UrhG §33

Rechtssatz

Sendeverträge beinhalten in der Regel keine Pflicht zu Werknutzung durch das Rundfunkunternehmen. Bei Einräumung eines ausschließlichen Senderechtes sieht Rintelen (Urheberrecht und Urheberrechtsvertrag 472) allerdings eine solche Verpflichtung als naheliegend an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0077162

Dokumentnummer

JJR_19850423_OGH0002_0040OB00315_8500000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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