Norm: UrhG §3UrhG §26
Rechtssatz: Die konkreten Gestaltungsmittel eines Lichtbilds, aus denen sich sein Werkcharakter ergeben soll, müssen auf der Grundlage eines ausreichenden Tatsachenvorbringens (verbal) festgestellt werden. Ein anspruchsvernichtender Einwand, mit dem Werkqualität behauptet wird, muss im erstinstanzlichen Verfahren erkennbar erhoben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 13/20w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Im Jänner 2010 begann eine Informationskampagne des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zur Bildungsreform. Unter dem Titel „Heimat bist du großer Söhne und Töchter“ war es das Ziel dieser Initiative, die Bedeutung der Bildung für Kinder und die Zukunft des Landes zu unterstreichen. Wesentlicher Teil der von der beklagten Werbeagentur erarbeiteten Kampagne war ein rund einminütiger Kurzfilm mit einer Präsentation zahlreicher Kinderfotos großer Söhne und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Zivilingenieur für Bauwesen, die Beklagte die mit der Errichtung und dem Betrieb der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen betraute Aktiengesellschaft. Die Parteien streiten über die Frage, ob die Beklagte dem Kläger ein angemessenes Entgelt für die (angebliche) Verwendung von dessen Plänen für den Bau einer Autobahnstation in T***** am Nordufer des *****sees zahlen muss. Der Kläger erfuhr im Jahr 1996, dass die Beklagte einen Standort fü... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien streiten über die Frage, wie sich ein auf § 20b AO gestützter Rücktritt eines Werknutzungsberechtigten auf Unterlassungsansprüche des Urhebers gegen Dritte auswirkt, die ihre Rechte vom Werknutzungsberechtigten ableiten. Dem liegt folgender im Revisionsrekursverfahren nicht mehr strittiger Sachverhalt zugrunde: Eine Gesellschaft war Generalunternehmerin für die Errichtung mehrerer Attraktionen im Wiener Prater. In ihrem Auftrag stellte die Klägerin den Film ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 E4c23UrhG §26
Rechtssatz: Wie weit ein im konkreten Fall eingeräumtes Werknutzungsrecht inhaltlich, zeitlich und räumlich reicht, ist eine Rechtsfrage. Entscheidungstexte 4 Ob 111/08i Entscheidungstext OGH 26.08.2008 4 Ob 111/08i 4 Ob 100/20i Entscheidungstext OGH 11.08.2020 4 Ob 100/20i Beisatz: Ihr kommt aufgrun... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IUrhG §26
Rechtssatz: Dem Urhebervertragsrecht wohnt die Tendenz inne, dem Urheber die Chance zu geben, an den wirtschaftlichen Früchten, die aus der Nutzung seines Werks gezogen werden, tunlichst teilzuhaben und darüber hinaus jede ins Gewicht fallende Nutzung kontrollieren zu können, zumindest aber ein angemessenes Entgelt für sie zu erhalten. Entscheidungstexte 4 Ob 111/0... mehr lesen...
Norm: UrhG §26
Rechtssatz: Für eine Vertragsauslegung, die die Rechte der Klägerin auf die Verwertung des Werkes im Printbereich beschränkt und insbesondere auch unter "Sammelwerken" Anthologien, Lexika udgl. versteht, spricht, dass die neuen Medien Internet und CD-ROM im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch weitgehend unbekannt waren. Soweit sie schon bekannt waren, war jedenfalls ihre wirtschaftliche Bedeutung für den Urheber noch in keiner... mehr lesen...
Norm: UrhG §24 Abs1UrhG §26UrhG §81 Abs1
Rechtssatz: Die Erteilung einer Werknutzungsbewilligung nimmt dem Urheber nicht das Recht, Dritte auf Unterlassung gemäß § 81 Abs 1 UrhG in Anspruch zu nehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 2093/96i Entscheidungstext OGH 25.06.1996 4 Ob 2093/96i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: UrhG §24UrhG §26
Rechtssatz: Wird ein Werk im Auftrag eines anderen geschaffen, so wird diesem damit jedenfalls schlüssig das Recht eingeräumt, das Werk zu dem Zweck zu verwenden, zu dem es in Auftrag gegeben wurde. Ist der Auftrag für den Auftraggeber nur sinnvoll, wenn er allein berechtigt ist, das Arbeitsergebnis zu verwenden, dann schließt der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zustande gekommene Vertrag die Einräumung eines Werk... mehr lesen...