RS OGH 2020/2/21 4Ob13/20w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2020
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Norm

UrhG §3
UrhG §26

Rechtssatz

Die konkreten Gestaltungsmittel eines Lichtbilds, aus denen sich sein Werkcharakter ergeben soll, müssen auf der Grundlage eines ausreichenden Tatsachenvorbringens (verbal) festgestellt werden. Ein anspruchsvernichtender Einwand, mit dem Werkqualität behauptet wird, muss im erstinstanzlichen Verfahren erkennbar erhoben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133076

Im RIS seit

26.05.2020

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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