Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Auch ein anwaltlicher Vertragsentwurf kann urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, soweit es sich nicht um routinemäßige Angelegenheiten handelt. Bei der anwaltlichen Leistung äußert sich die Individualität nicht - wie bei den Werken der Literatur - durch den Inhalt, sondern durch die interne Form, also durch die Anordnung, Auswahl, Zusammenstellung, Sichtung und Gliederung des Inhalts; Individualität... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Ist das Arbeitsergebnis einer juristischen Tätigkeit von der Einteilung und der Anordnung des Inhalts her nicht von selbst vorgegeben, sondern beruht es auf einer eigenpersönlichen Konzeption des Verfassers, wird das bei Verfassung des Schriftstücks verwendete Material eigenständig gedanklich durchdrungen, kritisch gewürdigt, kommentiert oder auf den konkreten Fall anwendbar gemacht, dann liegt auch h... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §2 Z1UrhG §42c
Rechtssatz: Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren, rechtfertigt es nicht, den gesamten Vertragstext ( dem im konkreten Fall Werkcharakter zuerkannt wurde) in einer Zeitung zu veröffentlichen, so daß ein Fall zulässiger freier Werknutzung im Sinne des § 42 c UrhG nicht vorliegt. Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Zulasssungsinhaberin und Vertreiberin des von der Eli Lilly & Co Ltd, Basingstoke, England, hergestellten Medikaments "Fluctine 20 mg Kapseln". Bis zum 1.Oktober 1995 legte sie den Medikamentenpackungen folgende Gebrauchsinformation bei: Die Beklagte ist Herstellerin und Zulassungsinhaberin des Medikaments "Mutan 20 mg Kapseln". Sie benützt hiebei die mit Bescheid des Bundesministeriums für Gesundheit und Konsumentenschutz vom 15. Februar 199... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat eine Ausbildung als Produktdesigner und Graphiker. Im März 1993 antwortete er auf ein Inserat der Beklagten, in dem ein Graphiker gesucht wurde. Ende April 1993 kam zu einem Gespräch mit Mag.Gerald W*****, dem Leiter der Abteilung Kreation und Graphik der Beklagten. Mag.Gerald W***** schlug dem Kläger vor, zu Spitzenzeiten als freier Mitarbeiter für die Beklagte zu arbeiten. Der Kläger nannte Mag.Gerald W***** seine Honorarvorstellungen und übergab ihm e... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2
Rechtssatz:
Ein wissenschaftliches Sprachwerk ist eine sich durch individuelle Darstellung auszeichnende sprachliche Schöpfung auf wissenschaftlichem Gebiet, deren äußere Form und/oder inhaltliche Gestaltung sich von vergleichbaren Werken deutlich abhebt. Eine Gebrauchsinformation für eine Arzneispezialität ist kein wissenschaftliches Sprachwerk.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erzeugt und vertreibt Gebrauchsgegenstände und Geschenkartikel aus Keramik. Die Beklagte betreibt den Versand solcher Waren. Seit Frühjahr 1994 stellt die Klägerin das hier schwarz-weiß abgebildete, im Original färbig handbemalte, 13,5 cm lange, 10,5 cm breite und 1,2 cm starke Türschild aus Keramik her (Beilage ./B): Dieses Türschild war im Dezember 1993 von Sebastian S***** entworfen worden, der das ausschließliche und weltweite Nutzungsrecht daran dem G... mehr lesen...
Begründung: Mit Verlagsvertrag vom 4.3.1952 räumte - der noch im selben Jahr verstorbene - Raimund K***** dem Verleger Hans M***** das unbeschränkte Verlagsrecht ua an den Werken "Lebenserkenntnis Band II" und "Forschungsreise nach Palästina und Ägypten" ein. Darin wurde ua bestimmt, daß der Verleger das alleinige Recht hat, sämtliche alleinige von Raimund K***** auf der Forschungsreise aufgenommenen Lichtbilder zu verwerten und der Verlagsvertrag auch für die beiderseitigen E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt eine Werbeagentur. Die Beklagte lud die Klägerin im Frühjahr 1989 ein, für ihre Gastronomiekette ein umfassendes Werbekonzept zu erstellen. Die Klägerin entwickelte darauf ein solches Konzept, das diverse Zeitungsinserate, Plakataktionen, Hörfunkspots und sonstige Werbemittel vorsah. Bestandteil aller dieser Werbemaßnahmen war der von der Klägerin entwickelte Slogan "Auf bald - beim Wienerwald". Für den Fall, daß die Beklagte der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Landkarten sind als Werke der Literatur im Sinne des § 2 Z 3 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn sie das Ergebnis schöpferischer geistiger Tätigkeit sind, die ihre Eigenheit, die sie von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit ihres Schöpfers auf eine Weise empfangen haben, daß ihnen dadurch der Stempel der Einmaligkeit und der Zugehörigkeit zu ihrem Urheber aufgeprägt wird. Bei Werken nach § 2 Z 3 U... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Landkarten sind als Werke der Literatur im Sinne des § 2 Z 3 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn sie das Ergebnis schöpferischer geistiger Tätigkeit sind, die ihre Eigenheit, die sie von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit ihres Schöpfers auf eine Weise empfangen haben, dass ihnen dadurch der Stempel der Einmaligkeit und der Zugehörigkeit zu ihrem Urheber aufgeprägt wird. Landkarten sin... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Landkarten sind als Werke der Literatur im Sinne des § 2 Z 3 UrhG urheberrechtlich geschützt, wenn sie das Ergebnis schöpferischer geistiger Tätigkeit sind, die ihre Eigenheit, die sie von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit ihres Schöpfers auf eine Weise empfangen haben, dass ihnen dadurch der Stempel der Einmaligkeit und der Zugehörigkeit zu ihrem Urheber aufgeprägt wird. Landkarten sin... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Bei Kartenwerken ist die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen, die sich aus der Landvermessung ergeben, wie der Verlauf von Gebirgszügen, Flüssen, Straßen und die Lage von Orten, nicht schutzfähig.
Entscheidungstexte 4 Ob 125/91 Entscheidungstext OGH 14.01.1992 4 Ob 125/91 Veröff: GRURInt 1992,836 = MR 1992,197 (Walter) = WBl 19... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Bei Kartenwerken können rein schablonenmäßige Darstellungsformen, wie das Verwenden üblicher Bildzeichen, das Einzeichnen von Höhenlinien, das Hervorheben von Waldflächen, Gewässern oder Wanderwegen durch bestimmte Farben, das Verwenden stärkeren Druckes für Hauptverkehrsweg einen urheberrechtlichen Schutz in der Regel nicht begründen. Ein gewisser Spielraum für eine schöpferische Gestaltung besteht hier a... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Bei Kartenwerken ist die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen, die sich aus der Landvermessung ergeben, wie der Verlauf von Gebirgszügen, Flüssen, Straßen und die Lage von Orten, nicht schutzfähig.
Entscheidungstexte 4 Ob 125/91 Entscheidungstext OGH 14.01.1992 4 Ob 125/91 Veröff: GRURInt 1992,836 = MR 1992,197 (Walter) = WBl 19... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Bei Kartenwerken können rein schablonenmäßige Darstellungsformen, wie das Verwenden üblicher Bildzeichen, das Einzeichnen von Höhenlinien, das Hervorheben von Waldflächen, Gewässern oder Wanderwegen durch bestimmte Farben, das Verwenden stärkeren Druckes für Hauptverkehrsweg einen urheberrechtlichen Schutz in der Regel nicht begründen. Ein gewisser Spielraum für eine schöpferische Gestaltung besteht hier a... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat vor etlichen Jahren einen fünffarbigen Stadtplan von Innsbruck gezeichnet, in welchem die wichtigsten Sehenswürdigkeiten dieser Stadt besonders hervorgehoben und namentlich bezeichnet sind. Der Fremdenverkehrsverband Innsbruck-Igls und Umgebung gab diesen Stadtplan mit einer kurzen Erläuterung zu den einzelnen Sehenswürdigkeiten heraus; in der rechten unteren Ecke des - rechteckigen - Stadtplans befindet sich die Signierung "S***". Der Beklagte ist Inh... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Als Beispiele für Werke belehrender Art im Sinne des § 2 Z 3 UrhG nennen die EB ua Landkarten, Himmelskarten, Globen, Reliefdarstellungen von Gebirgen usw. Auch ein Stadtplan, der einen Überblick über Innsbruck unter Hervorhebung der an den entsprechenden Stellen gezeichneten Sehenswürdigkeiten gibt, ist ein solches Werk belehrender Art. Als Beispiele für Werke belehrender Art im Sinne des Paragraph 2, Zi... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Das schöpferische Element bei Werken nach § 2 Z 3 UrhG muß in der Eigentümlichkeit der Darstellung liegen; diese, nicht aber der Gegenstand, muß das Ergebnis schöpferischer Geistesarbeit sein. Das schöpferische Element bei Werken nach Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG muß in der Eigentümlichkeit der Darstellung liegen; diese, nicht aber der Gegenstand, muß das Ergebnis schöpferischer Geistesarbeit sein.
... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; § 2 Z 3 UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter § 2 Z 3 UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen. Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Als Beispiele für Werke belehrender Art im Sinne des § 2 Z 3 UrhG nennen die EB ua Landkarten, Himmelskarten, Globen, Reliefdarstellungen von Gebirgen usw. Auch ein Stadtplan, der einen Überblick über Innsbruck unter Hervorhebung der an den entsprechenden Stellen gezeichneten Sehenswürdigkeiten gibt, ist ein solches Werk belehrender Art. Als Beispiele für Werke belehrender Art im Sinne des Paragraph 2, Zi... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Das schöpferische Element bei Werken nach § 2 Z 3 UrhG muß in der Eigentümlichkeit der Darstellung liegen; diese, nicht aber der Gegenstand, muß das Ergebnis schöpferischer Geistesarbeit sein. Das schöpferische Element bei Werken nach Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG muß in der Eigentümlichkeit der Darstellung liegen; diese, nicht aber der Gegenstand, muß das Ergebnis schöpferischer Geistesarbeit sein.
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Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz:
Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; § 2 Z 3 UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter § 2 Z 3 UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen. Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade ... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Streitteile sind als Reiseveranstalter tätig. In ihren Sommerkatalogen 1988 kündigte die Klägerin in einer halbseitigen Werbeeinschaltung unter der Überschrift "T*** O*** - Heb' ab mit T*** Austria in Richtung Sonne" erstmals das Erscheinen und die Verteilung eines Urlaubsmagazines mit folgenden Worten an: "T*** Austria-Kunden haben es gut. Ab der Sommersaison '88 gibt es für T*** Austria-Passagiere auf ihren Abflughäfen in Österreich das neue, färbige T***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsvorgänger der klagenden Partei verfaßte den Kaufvertrag Beilage B über den geplanten Verkauf eines Hotels der beklagten Partei an einen vorgesehenen Käufer Anton S***, welcher Kaufvertrag dann nicht rechtswirksam blieb, und hatte in einem gegen die beklagte Partei angestrengten Rechtsstreit das Honorar für diesen Kaufvertrag eingeklagt. Dieses Klagebegehren wurde in erster und zweiter Instanz abgewiesen. Die beklagte Partei führt zu 5 E 3096/86 des... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2
Rechtssatz: Läßt sich der Entwurf eines Vertrages ohne schöpferische Phantasie oder besondere Gestaltungskraft den üblichen Formularienbüchern entnehmen, so liegt jedenfalls kein urheberrechtlich geschütztes Werk vor. Ein anwaltlich errichteter Vertrag könnte dies höchstens ausnahmsweise sein. Entscheidungstexte 3 Ob 194/88 Entscheidungstext OGH 22.... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Ein einzelnes Wort kann niemals ein "Sprachwerk" sein; hiezu müßte ein Sprachgefüge vorliegen, das die Wortbildung zum Sprachwerk macht. Daran fehlt es, wenn nur einzelne Worte oder nur ein knapper Satz vorliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 405/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 405/86 Veröff: SZ 60/26 = WBl 1987,128 = ÖBl 1987,109 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Ein einzelnes Wort kann niemals ein "Sprachwerk" sein; hiezu müßte ein Sprachgefüge vorliegen, das die Wortbildung zum Sprachwerk macht. Daran fehlt es, wenn nur einzelne Worte oder nur ein knapper Satz vorliegen. Entscheidungstexte 4 Ob 405/86 Entscheidungstext OGH 17.02.1987 4 Ob 405/86 Veröff: SZ 60/26 = WBl 1987,128 = ÖBl 1987,109 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1 UrhG
Rechtssatz: Auch kürzere Formulierungen von eigentümlicher Prägung können schutzfähig im Sinne des § 1 UrhG sein. Auch kürzere Formulierungen von eigentümlicher Prägung können schutzfähig im Sinne des Paragraph eins, UrhG sein. Entscheidungstexte 4 Ob 387/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 387/85 Veröff: SZ 58/201 = EvBl 1986/120 S 4... mehr lesen...
Begründung: Die Witwe des Komponisten Alban B, Helene C, geborene D, verstarb am 30.8.1976. Alleinerbin ihres Nachlasses ist die Alban-Berg-Stiftung. Mit Testamentsnachtrag vom 6.8.1974 änderte Helene B den Punkt IV,4 des Testaments vom 23.7.1969 dahin, daß nicht Hans E die Tagebücher ihrer Mutter Anna D als Legat erhalten solle. Vielmehr heißt es im Punkt II des Nachtrages: Die Witwe des Komponisten Alban B, Helene C, geborene D, verstarb am 30.8.1976. Alleinerbin ihres Nachlass... mehr lesen...