Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79
Rechtssatz: Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Sprachwerke iSv § 2 Z 1 UrhG und einfache Mitteilungen iSv § 44 Abs 3 UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 248/07k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123375 ... mehr lesen...
Norm: UWG §1 Abs1 Z2 C7aUWG §1 Abs1 Z2 C8UWG §1 Abs1 Z2 C9bUrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3UrhG §79
Rechtssatz: Berichte, die bloß einfache Mitteilungen sind, wie Tagesneuigkeiten oder vermischte Nachrichten, genießen nach § 44 Abs 3 UrhG keinen Urheberrechtsschutz; sie sind (nur) nach § 79 UrhG sowie durch die Bestimmungen des Lauterkeitsrechts geschützt. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Sprachwerke iSv § 2 Z 1 UrhG und einfache Mitteilungen iSv § 44 Abs 3 UrhG sind einander ausschließende (komplementäre) Alternativen. Entscheidungstexte 4 Ob 248/07k Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 248/07k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123375 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z2
Rechtssatz: Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene Handwerk der Tanzkunst oder über die Verwendung gängiger Gebärden und Mimik hinausgeht, und werden dadurch Gedank... mehr lesen...
Norm: UrhG §1 Abs1UrhG §2 Z2
Rechtssatz: Soll eine Musiknummer durch das Ausdrucksmittel der Körpersprache im weiteren Sinn (also durch Bewegungen, Mimik, Gebärden, Gestik) auf der Bühne in einer individuell eigenartigen Weise dargestellt werden, die über das von der Lehre überlieferte oder auch durch neue Stilrichtungen vorgegebene Handwerk der Tanzkunst oder über die Verwendung gängiger Gebärden und Mimik hinausgeht, und werden dadurch Gedank... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §40a
Rechtssatz: Geschützt wird dabei nicht ein durch ihre Anwendung erzieltes Arbeitsergebnis, sondern die durch die Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung. Voraussetzung für ihren Schutz ist, dass sie eine gewisse Komplexität aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 35/05... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §40a
Rechtssatz: Geschützt wird dabei nicht ein durch ihre Anwendung erzieltes Arbeitsergebnis, sondern die durch die Kombination vieler Programmschritte erreichte und damit individuell geprägte Problemlösung. Voraussetzung für ihren Schutz ist, dass sie eine gewisse Komplexität aufweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 35/05h Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 35/05... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Ob ein redaktioneller Beitrag die Voraussetzungen eines Sprachwerks erfüllt oder bloß eine einfache Mitteilung über Tagesfragen im Sinn des § 44 Abs 3 UrhG ist, richtet sich nach seinem konkreten Inhalt, insbesondere danach, ob er eine individuelle geistige Leistung zum Ausdruck bringt. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt der Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht für sich allein einen Beit... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z1UrhG §44 Abs3
Rechtssatz: Ob ein redaktioneller Beitrag die Voraussetzungen eines Sprachwerks erfüllt oder bloß eine einfache Mitteilung über Tagesfragen im Sinn des § 44 Abs 3 UrhG ist, richtet sich nach seinem konkreten Inhalt, insbesondere danach, ob er eine individuelle geistige Leistung zum Ausdruck bringt. Die bloße Möglichkeit, den Inhalt der Meldung mit teils anderen Worten wiederzugeben, macht für sich allein einen Beit... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Ein detailliertes Vorbringen zum Werkcharakter erübrigt sich, wenn sich die Eigentümlichkeit schon bei einem bloßen Augenschein zeigt. Entscheidungstexte 4 Ob 292/98i Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 292/98i 4 Ob 22/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 22/01s Auch ... mehr lesen...
Norm: UrhG §2 Z3
Rechtssatz: Ein detailliertes Vorbringen zum Werkcharakter erübrigt sich, wenn sich die Eigentümlichkeit schon bei einem bloßen Augenschein zeigt. Entscheidungstexte 4 Ob 292/98i Entscheidungstext OGH 24.11.1998 4 Ob 292/98i 4 Ob 22/01s Entscheidungstext OGH 22.03.2001 4 Ob 22/01s Auch ... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Auch ein anwaltlicher Vertragsentwurf kann urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, soweit es sich nicht um routinemäßige Angelegenheiten handelt. Bei der anwaltlichen Leistung äußert sich die Individualität nicht - wie bei den Werken der Literatur - durch den Inhalt, sondern durch die interne Form, also durch die Anordnung, Auswahl, Zusammenstellung, Sichtung und Gliederung des Inhalts; Individualität kann si... mehr lesen...
Norm: UrhG §1UrhG §2 Z1
Rechtssatz: Ist das Arbeitsergebnis einer juristischen Tätigkeit von der Einteilung und der Anordnung des Inhalts her nicht von selbst vorgegeben, sondern beruht es auf einer eigenpersönlichen Konzeption des Verfassers, wird das bei Verfassung des Schriftstücks verwendete Material eigenständig gedanklich durchdrungen, kritisch gewürdigt, kommentiert oder auf den konkreten Fall anwendbar gemacht, dann liegt auch hier ein ... mehr lesen...
Norm: MRK Art10 Abs2 IV4gUrhG §2 Z1UrhG §42c
Rechtssatz: Der Zweck, die Öffentlichkeit über den Inhalt eines Vertrages zu informieren, rechtfertigt es nicht, den gesamten Vertragstext ( dem im konkreten Fall Werkcharakter zuerkannt wurde) in einer Zeitung zu veröffentlichen, so daß ein Fall zulässiger freier Werknutzung im Sinne des § 42 c UrhG nicht vorliegt. Entscheidungstexte 4 Ob 2363/96w ... mehr lesen...