Norm
UrhG §2 Z3Rechtssatz
Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; § 2 Z 3 UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter § 2 Z 3 UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen.Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076989Dokumentnummer
JJR_19901106_OGH0002_0040OB00155_9000000_003