RS OGH 2000/10/3 4Ob155/90, 4Ob125/91, 4Ob55/93, 4Ob224/00w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.11.1990
beobachten
merken

Norm

UrhG §2 Z3

Rechtssatz

Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; § 2 Z 3 UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter § 2 Z 3 UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen.Besondere Anforderungen an künstlerische Qualitäten sind nicht zu stellen; Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG schützt die sogenannte "kleine Münze", wobei gerade die unter Paragraph 2, Ziffer 3, UrhG fallenden Werke regelmäßig an der unteren Grenze der Urheberrechtsschutzfähigkeit liegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076989

Dokumentnummer

JJR_19901106_OGH0002_0040OB00155_9000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten