Norm: HeizKG §2 Z3
Rechtssatz: Allein der Tatbestand der tatsächlichen Weitergabe der Wärme an die Wärmeabgeber löst ? unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit zugrunde liegender Verträge ? die mit der Qualifikation als Wärmeabgeber iSd HeizKG verbundenen Rechtsfolgen aus. Das ergibt sich nicht nur aus der Definition des Wärmeabgebers in § 2 Z 3 HeizKG, die ausdrücklich auf die faktische Weitergabe abstellt, sondern auch aus dem Regelung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z3
Rechtssatz: Das HeizKG regelt schließlich (nur) die Aufteilung der Gesamtsumme der mit der Versorgung der wirtschaftlichen Einheit verbundenen Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte, nicht aber die Kostentragungspflicht der einzelnen Nutzer. Entscheidungstexte 5 Ob 99/17w Entscheidungstext OGH 23.10.2017 5 Ob 99/17w ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Den Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens bildet (nur mehr) das bereits am 30. 3. 1999 vor der Schlichtungsstelle gestellte und nach Gerichtsanhängigkeit (16. 3. 2000) ausdrücklich aufrecht erhaltene Begehren, „gemäß § 25 Abs 1 Z 8 HeizKG den AntragstellerInnen eine den Erfordernissen des § 18 HeizKG entsprechende Abrechnungsübersicht für das Wohnhaus [...] 140 für die Abrechnungsperioden 1993/94, 1994/95, 1995/96, 1996/97 und 1997/98 zu übersenden und entsp... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Norm: HeizKG §1HeizKG §2 Z7HeizKG §6HeizKG §13
Rechtssatz: Wirtschaftliche Einheiten sind nach dem HeizKG nach den technischen Möglichkeiten der Zuordnung des Energieverbrauches zu bilden und nicht durch autonome Willensbildung, sei es im Rahmen der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung nach WEG, sei es im Rahmen der Verwaltung nach ABGB. Liegen die technischen Voraussetzungen für die Abrechnung getrennter wirtschaftlicher Einheiten im... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z7HeizKG §2 Z3HeizKG §6
Rechtssatz: Ist eine verbrauchsabhängige Zuordnung der Wärmeenergie zu den einzelnen Gebäuden bereits technisch möglich, besteht kein Anlass, den Begriff der wirtschaftlichen Einheit auf mehrere Gebäude auszudehnen, auch wenn sie von derselben Heizanlage versorgt werden. Zum Begriff des Wärmeabgebers. Entscheidungstexte 2 R 45/06t Entscheidung... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z4HeizKG §25 Abs1HeizKG §25 Abs3MRG §17MRG §24MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein mit dem Wohnungseigentümer abgeschlossener Hauptmietvertrag verleiht dem Hauptmieter nicht die Stellung eines Wärmeabnehmers. Abweichungen vom Nutzflächenschlüssel bei der Verteilung der Kosten einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage können vom Mieter einer Eigentumswohnung nicht auf die Bestimmungen des Heizkostenabrechnungsgesetz ges... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z2HeizKG §2 Z3HeizKG §2 Z6HeizKG §2 Z7
Rechtssatz: Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärm... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z5
Rechtssatz: Wenngleich es sich bei einem Trockenraum, der allgemeiner Benützung zugänglich ist, um ein Nutzungsobjekt im Sinne des § 2 Z 5 HeizKG handelt, ergibt sich daraus allein noch nicht die Tragung der für diesen Raum - wenngleich nach den Aufteilungsregeln des Heizkostengesetzes ermittelten - angefallenen Heizkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p Entscheidu... mehr lesen...
Norm: HeizKG §2 Z5
Rechtssatz: Wenngleich es sich bei einem Trockenraum, der allgemeiner Benützung zugänglich ist, um ein Nutzungsobjekt im Sinne des § 2 Z 5 HeizKG handelt, ergibt sich daraus allein noch nicht die Tragung der für diesen Raum - wenngleich nach den Aufteilungsregeln des Heizkostengesetzes ermittelten - angefallenen Heizkosten. Entscheidungstexte 5 Ob 150/97p Entscheidu... mehr lesen...