RS OGH 2017/10/23 5Ob99/17w, 5Ob83/18v, 10Ob6/20k

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Veröffentlicht am 23.10.2017
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Norm

HeizKG §2 Z3

Rechtssatz

Allein der Tatbestand der tatsächlichen Weitergabe der Wärme an die Wärmeabgeber löst ? unabhängig von der Frage der Rechtswirksamkeit zugrunde liegender Verträge ? die mit der Qualifikation als Wärmeabgeber iSd HeizKG verbundenen Rechtsfolgen aus.

Das ergibt sich nicht nur aus der Definition des Wärmeabgebers in § 2 Z 3 HeizKG, die ausdrücklich auf die faktische Weitergabe abstellt, sondern auch aus dem Regelungsgegenstand des Heizkostenabrechnungsgesetzes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131808

Im RIS seit

22.01.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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