Begründung: Die im Mai 1950 geschlossene Ehe des im November 1921 geborenen Mannes und der im Mai 1926 geborenen Frau war mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst worden. Nach dem Scheidungsurteil trifft das Alleinverschulden den Mann. Am 11. Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Gegenstand der begehrten Aufteilungsregelung sind der Gutsbestand zweier Liegenschaften und die auf diesen pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichk... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 1. Oktober 1985, 52 Cg 272/84-11, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen keine Kinder. An ehelichem Gebrauchsvermögen sind folgende Gegenstände vorhanden: Eine Eigentumswohnung in Purkersdorf, Wienerstraße Nr. 58, die als Ehewohnung diente. Der Schätzwert dieser Wohnung beträgt 820.000 S. Unter Berücksichtigung eines noch of... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.April 1973 geschlossene, kinderlos gebliebene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 30.August 1984, 11 Cg 210/84-4, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Antragstellerin auf Grund eines mit ihrem Stiefvater am 6.Dezember 1972 abgeschlossenen Übergabsvertrages Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1201 KG Auhof mit dem Haus Friedenszeile 52. Dem Übergeber und sein... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.Juli 1967 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 30. November 1981, 12 Cg 337/81 aus dem Alleinverschulden des Antragstellers geschieden. Das Urteil erwuchs am 9.Dezember 1981 in Rechtskraft. Der Ehe entstammen die minderjährigen Kinder Kerstin, geboren am 23.Februar 1969, und Helge, geboren am 5.April 1972, die sich bei der Mutter befinden. In seinem am 11.Jänner 1982 eingebrachten Aufteilungsa... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.11.1984, Sch 18/84, gemäß § 55 a EheG einvernehmlich geschieden. Im Protokoll über die Tagsatzung zur einvernehmlichen Scheidung der Ehe vom 28.11.1984 ist unter anderem festgehalten: "Beide Teile verzichten unter allen Umständen auf Unterhalt. Alle sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche haben die Parteien bereits geregelt." Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.11.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 D AußStrG §2 Abs2 Z7 H1 AußStrG §230 EheG §85 KtnEHG §7 Satz1KtnEHG §9 Abs2 und Abs2 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812 AußStrG Art. 10 § 2 heute AußStrG Art. 10 § 2 gültig ab 01.07.2007 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist am 18.Juni 1981 im 78.Lebensjahr als Witwe gestorben. Sie hinterließ sechs volljährige Kinder, fünf Töchter und einen Sohn. Eine letztwillige Verfügung ist nicht aktenkundig. In der am 12.Februar 1982 vom Gerichtskommissär abgehaltenen Tagsatzung brachten die beiden ältesten Kinder, Maria und Josef, vor, die Drittgeborene habe sich anläßlich einer Schenkung gegenüber der Erblasserin in Notariatsaktform am 5.Januar 1966 als "erbsentfertigt" erklärt... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 17. April 1964 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. Jänner 1984, 6 Cg 259/83, aus dem beiderseitigen, gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden. Im Zuge des Ehescheidungsverfahrens schlossen die Parteien einen Vergleich, der u. a. vorsieht: "In Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens vereinbaren die Streitteile, daß die eheliche Wohnung im Haus Frießnitz Nr. 34, 9183 Rosenbach, sa... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 9.Oktober 1974 geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 7.Jänner 1985, GZ 3 Cg 208/84-5, aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Mit dem fristgerecht erhobenen Antrag begehrt die Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 500.000. Ehewohnung war die Wohnung in Wien 12., Schönbrunnerstraße 155 top Nr 6, deren Hauptmiererin die Antragstellerin schon vor der Eheschließung war. Vom An... mehr lesen...
Norm: EheG §85 EheG §94 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 94 heute EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 27.Juli 1982 aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Nach dem Scheidungsvergleich vom gleichen Tage verpflichtete sich der Antragsgegner ab 1.August 1982 der Antragstellerin einen monatlichen Unterhalt von 4.000 S und den beiden der Ehe entstammenden mj. Kindern einen monatlichen Unterhalt von je 2.000 S zu bezahlen. Innerhalb der Frist des § 95 Ehe... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 21.11.1979, 2 Cg 129/79-9, geschieden. Das Urteil ist seit 21.2.1980 rechtskräftig. Mit dem am 27.1.1981 zu Protokoll gegebenen Antrag begehrte die Antragstellerin, den Antragsgegner zur Leistung einer Ausgleichszahlung in der Höhe von S 500.000 zu verhalten. Die Antragstellerin habe dem Antragsgegner während des Bestandes der Ehe die Mittel zum Ankauf einer Liegensc... mehr lesen...
Norm: EheG §85 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Gehen die Lösungsmöglichkeiten, die sich wirtschaftlicher Einsicht beugenden Teilungspartnern in der Lage der Beteiligten aufdrängen, weit über die Grenzen einer richterli... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVa3bb EheG §85 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: EheG §85 EheG §95 AußStrG 2005 §11 Abs1 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 95 heute EheG § 95 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230 EheG §85 EheG §95 EheG §97 JN §1 DVa3bb AußStrG § 230 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 230 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 AußStrG § 230 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 zulet... mehr lesen...
Norm: EheG §85 EheG §94 Abs1 EheG §95 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 94 heute EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/19... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs2 EheG §85 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.07.1978 bis 3... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230 EheG §85 EheG §86 EheG §89 EheG §93 AußStrG § 230 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 230 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 AußStrG § 230 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 zuletzt ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230 Abs1 EheG §83 Abs1 EheG §85 AußStrG § 230 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 230 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 AußStrG § 230 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 zuletzt geändert dur... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angren... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §1 A1 EheG §85 EheG §94 EheG §97 JN §1 DVa3bb EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 94 heute EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 EheG §85 EheG §94 AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 12. Juni 1978 geschieden. Mit der am 19. Juli 1978 beim Bezirksgericht Hietzing eingebrachten Klage begehrt die Klägerin u. a. die urteilsmäßige Feststellung, (a) daß ihr die ausschließlichen Rechte an der von ihr derzeit innegehabten Wohnung in Wien H-Gasse 12/1/5 zustehen, (b) daß diese Wohnung nicht als Ehewohnung zu betrachten ist und (c) daß der Beklagte kein Recht hat, jetzt oder irgendwann übe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 AußStrG §235 EheG §81 EheG §82 EheG §85 JN §104b AußStrG § 229 gültig von 01.01.1986 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 235 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 81 heute ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 EheG §85 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 19. Oktober 1979 anerkannte in einem gerichtlichen Vergleich u. a. die Beklagte das Alleineigentum des Klägers an sämtlichen in der Eigentumswohnung Wien 2, B- Straße 35/10, befindlichen Einrichtungs- und Hausratsgegenständen und verpflichtete sich zur Räumung dieser Wohnung. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Rückgabe eines Farbfernsehers, eines Video-Recorders und verschiedenen Tafelgeschirrs und Eßbestecks mit der... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens haben die Parteien dem Außerstreitrichter mit einem beiderseits gefertigten Schreiben vom 22. Mai 1980, das anscheinend von der Antragsgegnerin vorgelegt wurde, eine außergerichtliche Einigung bestimmten Inhalts mitgeteilt und das Gericht ersucht, diesen Vergleich, umgehend gerichtlich festzuhalten und auszufertigen. Mit Schreiben vom 20. Juni 1980 teilte dann der Antragsteller mit, daß die Antragsgegnerin and... mehr lesen...
Norm: AußStrG §239 Abs1 Satz3 EheG §85 JN §29 AußStrG § 239 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 EheG § 85 heute EheG § 85 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §230 Abs2 EheG §85 EheG §97 Abs2 AußStrG § 230 gültig von 01.07.2001 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 AußStrG § 230 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 AußStrG § 230 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.1999 zuletzt geändert dur... mehr lesen...