Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Auch die laufenden Auslagen für die Benützung des Vermögens wie Zahlungen für Strom, Gas und andere Betriebskosten sind bei der Aufteilung ebenfalls in Anschlag zu bringen... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z1 EheG §83 EheG §91 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs2 EheG §83 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. 4. 1967 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 21. 12. 1982, 12 Cg 172/82, gemäß § 49 EheG aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser Ehe entstammt die am 12. 10. 1967 geborene Gudrun, die im Haushalt ihres Vaters betreut wird, dem auch die elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 144 ABGB übertragen wurden. Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde am 31. 7. 1981 vom Antragsgegner da... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien, deren am 19.9.1964 geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch geschieden wurde, daß das Alleinverschulden den Mann treffe (die Zustellung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes erfolgte am 23.2.1983), haben folgende Vermögenswerte: Die Parteien, deren am 19.9.1964 geschlossene Ehe gemäß Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch geschieden wurde, daß das Alleinverschulden den Mann treffe (die Zustellung der Entscheidung des Ober... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 15. März 1984, 3 Cg 244/83-18, geschieden. Mit ihrem am 30. 5. 1984 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin, die von ihr und dem Antragsgegner eingegangenen Schulden im Umfang von S 1,298.138,18 derart zu teilen, daß der Antragsgegner verpflichtet sei, die Verbindlichkeiten gegenüber bestimmten Gläubigern zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen und die Antr... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1 EheG §83 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs1 EheG §83 EheG § 81 heute EheG § 81 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1961 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 15. 4. 1980 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Am 3. 9. 1980 beantragte Maria K***** zu 1 Nc 36/80 des Erstgerichts eine Benützungsregelung hinsichtlich des auf dem Grundstück Nr ***** KG ***** errichteten Wohnhauses ***** und brachte vor, dass das Grundstück je zur Hälfte in ihrem und im Eigentum des Friedrich K***** stehe. Die vom Erstgericht daraufh... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die erstinstanzliche Abweisung des am 30. 7. 1982 gestellten Antrags auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens. Beide Vorinstanzen hielten den Antrag für verspätet, weil im Ehescheidungsverfahren der Ausspruch über die Ehescheidung ungeachtet des weiteren Streits über die Schuldanteile schon vor der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig geworden und der Aufteilungsantrag demnach nicht inne... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, deren Ehe mit dem Antragsgegner am 7.7.1983 rechtskräftig geschieden wurde, begehrte mit dem am 1.2.1984 bei Gericht eingelangten Antrag die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens zu gleichen Teilen derart, daß dem Antragsgegner ihr Hälfteanteil an der gemeinsamen Liegenschaft samt Haus Ludersdorf Nr.136 (Gesamtwert S 1.3 Mio) übertragen werde und dieser hiefür sowie für das übrige, im einzelnen aufgezählte eheliche Gebrauchsvermögen an die An... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit der vorliegenden Außerstreitsache bereits in seinem Beschluß vom 24.2.1983, 6 Ob 552/82 (ON 32 des Aktes), zu befassen, weshalb hinsichtlich des Parteienvorbringens auf diese Entscheidung verwiesen werden kann. Das Erstgericht hat nunmehr Karl W*** schuldig erkannt, seiner früheren Ehegattin Leopoldine S*** in Abgeltung des Zuerwerbes einen Betrag von S 316.301,50 zu bezahlen (Punkt 1), das Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Das Verschulden an der Auflösung der Ehe ist nur dann ein Kriterium für die Billigkeitsentscheidung nach § 83 EheG, wenn es für die vermögensrechtliche Entwicklung während ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Das Benützungsrecht eines Ehegatten an dem anderen Ehegatten gehörigen unbeweglichen Sachen sollen nur ausnahmsweise eingeräumt werden. Keinesfalls darf jedoch die Aufteil... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Auf Bedürfnisse von Kindern, die von keinem der geschiedenen Ehegatten stammen, ist bei der Aufteilung nicht Bedacht zu nehmen (hier: einer der geschiedenen Ehegatten beab... mehr lesen...
Norm: ABGB §934 EheG §82 Abs2 EheG §83 ABGB § 934 heute ABGB § 934 gültig ab 01.01.1812 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ... mehr lesen...
Die Streitteile haben am 6. 9. 1971 die Ehe geschlossen, die mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 12. 6. 1981, 10 Cg 19/81, aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden wurde. Der Antragsgegner übernahm im Jahre 1972 von seinen Eltern einen Heurigen- und Buschenschankbetrieb in Wien 10., A-Straße 103, in Pacht; seit zirka 1975 führte er den Betrieb als Eigenunternehmer. Die Antragstellerin arbeitete zu Beginn der Ehe in ihrem ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Es sind grundsätzlich alle nach den §§ 81 und 82 EheG der Aufteilung unterliegende Vermögenswerte zu erfassen und alle im konkreten Fall für die Billigkeitserwägung besti... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG §86 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 86 heute EheG § 86 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG §94 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 94 heute EheG § 94 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Die von den Parteien am 10. 2. 1951 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. 10. 1978 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß den Antragsgegner das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien war bereits seit Jänner 1970 aufgelöst. Zwei minderjährige Kinder befinden sich nach der Ehescheidung im Haushalt der Antragstellerin. Sie benützt die ehemalige Ehewohnung in ihrem Elternhaus, das ihr zu 3/... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Eine Entscheidung nach den §§ 81 ff EheG kann auch insofern "billig" im doppelten Sinn des Wortes sein, als ein unverhältnismäßiger Verfahrensaufwand zur Erforschung alle... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Bei der Aufteilung ist auch zu berücksichtigen, daß der eine Ehegatte es dem anderen durch einen Verzicht auf einen den Lebensverhältnissen und Einkommensverhältnissen in de... mehr lesen...
Norm: EheG §82 Abs1 Z4 EheG §83 EheG §91 Abs2 EheG § 82 heute EheG § 82 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 EheG § 82 gültig von 01.01.2000 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 82 gültig von... mehr lesen...
Die am 22. 10. 1955 geschlossene Ehe des Antragstellers Manfred G mit der Antragsgegnerin Gertrud G wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 31. 5. 1979, 2 Cg 154/79-7, aus dem Verschulden des Antragstellers geschieden; das Urteil ist seit 7. 6. 1979 rechtskräftig. Aus der Ehe stammen die Kinder Günter, geb. 23. 10. 1956, und Heinz, geb. 24. 4. 1960. Die Antragsgegnerin trat mit 1. 7. 1947 in die zu HRA 496 des Landesgerichtes Feldkirch protokollierte Firma Albert A ... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Die Folgen der Ehescheidung sollen in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Ehegatten möglichst ausgeglichenen Weise geregelt werden, doch besteht auf Grund der Aufte... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Wenn die Beiträge der Ehegatten im Sinne des § 83 EheG gleich gewichtig sind, entspricht es der Billigkeit, die Ehewohnung jenem Ehegatten zu überlassen, der darauf mehr an... mehr lesen...
Die im Jahre 1965 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Wirkung vom 23. 11. 1978 aus dem Verschulden der Frau geschieden. Der Ehe entsprossen zwei Söhne (geboren 1967 und 1970). Die elterlichen Rechte und Pflichten werden beim älteren Sohn von der Mutter und beim jüngeren Sohn vom Vater ausgeübt. Die Ehewohnung befand sich im Haus G-Straße 4 in P. Die Liegenschaft EZ 1344 des Grundbuches über die KG P, auf der dieses Haus errichtet ist, steht im Eigentum des Mannes. Die angren... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz:
Bei der Aufteilung ist auch der Aufwand der Gatten für ihre persönlichen Lebensverhältnisse während der Ehe zu beachten, wenn dieser bei beiden in auffallender Weise unter... mehr lesen...
Norm: EheG §83 EheG § 83 heute EheG § 83 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Frau wegen ihrer Tätigkeit als Hausfrau und Mutter an der Ausübung ihres Berufes gehindert war, deshalb auf ihre Karriere in diesem Beruf und auf eigene... mehr lesen...