Norm: ABGB §1266EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Bei Schenkungen eines Ehegatten an den anderen wird im Sinne des § 83 EheG der Wert der geschenkten Sache (hier: Liegenschaft), soweit er nicht durch Arbeitsleistungen oder Investitionen gesteigert wurde, bei Ermittlung des dem die Sache zurückfordernden Geschenkgeber aufzuerlegenden Ausgleichsbetrags weitestgehend außer Betracht bleiben. Es entspricht allerdings der Billigkeit, die vereinbarte Güter... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83EheG §91
Rechtssatz: Im Rahmen des Aufteilungsverfahrens ist von einem im Wege der Schätzung ermittelten Verkehrswert einer Liegenschaft und nicht von einem allenfalls im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erzielten Meistbot auszugehen; es ist zwar richtig, daß im Wege der Schätzung immer nur ein bloß annähernd richtiger Wert der geschätzten Sache erhoben werden kann. Der so ermittelte Schätzwert kommt - wenn ma... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Der schuldlos geschiedene Ehegatte kann sein für die nacheheliche Vermögensaufteilung maßgebendes Wahlrecht nicht dadurch zu Lasten des anderen Teils ausüben, daß er eine Aufteilungsvariante wählt, die nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Teile nicht finanzierbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 2104/96k Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2104/96k ... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Oberster Grundsatz bei der Aufteilung der Vermögenswerte ist die Billigkeit; sie fordert es, den auch auf der Mitarbeit des Ehegatten beruhenden Wertzuwachs zu berücksichtigen, der nur deshalb nicht in die Aufteilungsmasse fällt, weil er in einem Unternehmen entstanden ist. Entscheidungstexte 4 Ob 1630/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 Ob 1630/95 ... mehr lesen...
Norm: EheG §83EheG §94
Rechtssatz: Ein lebenslanges Alleinbenützungsrecht der Antragstellerin mit der Verpflichtung des Antragsgegners, dieses auch auf einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden, führt zu einer unzumutbaren Entwertung der dem Antragsgegner gehörenden Liegenschaftshälfte und käme einer entschädigungslosen Aufgabe seines Eigentums nahe. Die Einräumung eines befristeten Alleinbenützungsrechtes an die Antragstellerin kommt da... mehr lesen...
Norm: EheG §83
Rechtssatz: Wird einem Ehegatten die bisher im beiderseitigen Miteigentum stehende Liegenschaft zur Gänze übertragen, so ist für die Ausgleichszahlung im allgemeinen der Verkehrswert maßgebend, wobei bei der Wertermittlung kein Abschlag wegen des Miteigentums vorzunehmen ist (entgegen JBl 1983,598). Entscheidungstexte 7 Ob 1642/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 16... mehr lesen...