Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr der der Klägerin zuerkannte nacheheliche Unterhalt nach der mit Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 25. 7. 2000, 3 C 143/94g-132 (bestätigt mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 10. 1. 2001, 45 R 626/00t-142; außerordentliche Revision der beklagten Frau = Klägerin dieses Verfahrens zurückgewiesen mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 22. 5. 2001, 10 Ob 71/0... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen Margit A***** und dem Kläger am 23. 9. 1983 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Linz vom 28. 3. 2002 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die häusliche Gemeinschaft der ehemaligen Ehegatten ist seit Juni 2001 aufgehoben. Vom 1. 5. 2000 bis 31. 12. 2000 erhielt der Kläger von der Beklagten eine vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 339,25 EUR, ab 1. 1. 2001 in der Höhe von 341,96 EUR. Die vormali... mehr lesen...
Norm: EheG §66 EheG §68 EheG §68a EheG §69b EheG § 66 heute EheG § 66 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 12. 1972 geschlossene Ehe der am 24. 10. 1931 geborenen Klägerin und des am 4. 4. 1943 geborenen Beklagten wurde aus dem überwiegenden Verschulden der Klägerin geschieden (Urteil des Bezirksgerichtes Hernals im dritten Rechtsgang ON 68 im Akt 1 C 9/97s vom 9. 3. 2001, abgeändert durch das Berufungsgericht mit Urteil vom 13. 7. 2001, ON 76; außerordentliche Revision mit Beschluss vom 7. 12. 2001, ON 81 zurückgewiesen). Die Streitteile haben keine gemeinsamen ... mehr lesen...
Norm: EheG §68 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 68 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999
Rechtssatz: Beim Unterhalt nach § 68 EheG kommt die zur "Anspannung" ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen die Partei im Berufungsverfahren nicht geltend gemacht hat (hier: unterlassene Parteienvernehmung) oder deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat (hier: unterlassene Ergänzung bzw Erörterung der beiden Sachverständigengutachten), können im Revisionsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden (MGA, ZPO15 ENr 33 und 36 zu § 503 mwN). Angebli... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 5. 1983 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 11. 1999 gemäß § 55 Abs 3 EheG ohne Ausspruch eines Verschuldens rechtskräftig geschieden. Die Klägerin leidet an multipler Sklerose. Die Krankheit war nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes der Streitteile im Juli 1990 ausgebrochen und verschlechterte sich zunehmend. Die Klägerin kehrte nach einem stationären Aufenthalt Ende 1992 nicht mehr in die Ehewohnung zurück, sondern z... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im November 1996 einvernehmlich geschieden. Anlässlich der Scheidung verpflichtete sich der Kläger mit gerichtlichem Vergleich vom 6. 11. 1996, für die Beklagte "gemäß § 66 EheG den gesetzlichen Unterhalt in der derzeitigen Höhe von S 5.000" monatlich zu bezahlen. Festgehalten wurde, dass der nunmehrige Kläger die gesamten Wohnungskosten für die Beklagte zahlt, sie würden nämlich vom Dienstgeber direkt abgezogen; weiters wurden die So... mehr lesen...
Norm: EheG aF §68 EheG §69 Abs3 EheG §71 EheG idF 1999 §68 EheG § 69 heute EheG § 69 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 69 gültig von 01.01.2010 bis 30.06.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 EheG § 6... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 12. 1947 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 9. 4. 1999, GZ 2 C 6/93w, 2 C 99/98d, gemäß § 55 Abs 1 und 3 EheG geschieden. Der Beklagte hatte - wie auch die Klägerin in ihrer Widerklage - die Ehescheidung aus dem Verschulden des jeweils anderen Gatten, in eventu Scheidung nach § 55 Abs 1 und 3 EheG verbunden mit dem Ausspruch begehrt, dass den jeweils anderen Gatten das Verschulden am Eintritt der unheilb... mehr lesen...
Norm: EheG idF EheRÄG 1999 §68
Rechtssatz:
§ 68 EheG idF EheRÄG 1999 ist bereits nach der wörtlichen Auslegung der Übergangsbestimmungen jedenfalls auf solche Unterhaltsstreitigkeiten anzuwenden, bei denen die Klage nach dem 31. 12. 1999 eingebracht worden ist und Unterhaltsleistungen nur für die Zukunft begehrt werden. Paragraph 68, EheG in der Fassung EheRÄG 1999 ist bereits nach der wörtlichen Auslegung der Übergangsbestimmungen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Eibiswald vom 17. 7. 1998 geschieden; mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht vom 23. 11. 1998 wurde in Abänderung des Ersturteils ausgesprochen, dass die Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden der Ehegatten geschieden wird; dieses Urteil wurde infolge Zurückweisung einer außerordentlichen Revision durch den Obersten Gerichtshof rechtskräftig. Der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht eine Witwenpension nach ihrem verstorbenen ersten Ehegatten Franz C***** von monatlich S 388,60 brutto. Im Scheidungsverfahren gegen den zweiten Ehegatten Helmut R***** schloß die Klägerin in der Tagsatzung vom 18.9.1996 für den Fall der Scheidung einen Vergleich, wonach ihr Helmut R***** ab 1.10.1996 einen monatlichen Unterhalt von S 4.000 (Bemessungsgrundlage: S 20.000 netto; 14 x jährlich; Einkommenslosigkeit der Beklagten [des Sche... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 ff EheG §66 EheG §68 EheG §73 EheG §80 ASVG § 292 heute ASVG § 292 gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 47/2025 ASVG § 292 gültig von 01.01.2025 bis 24.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 109/2024 ASVG ... mehr lesen...
Norm: EheG §68 EheG §69 Abs3 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 68 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 69 heute ... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Erstgerichtes vom 15.2.1988, 2 C 44/87t-11, wurde im Scheidungsverfahren dem Gegner der gefährdeten Partei aufgetragen, der gefährdeten Partei einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 14.000 ab 21.12.1987 bis zur rechtskräftigen Beendigung des zu 2 C 44/87t des Erstgerichtes anhängigen Scheidungsverfahrens zu leisten. Mit rechtskräftigem Teilurteil des Erstgerichtes vom 20.1.1992, 2 C 2/90w-62, wurde die Ehe der Streitteile geschi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zur Revision der Klägerin: Die Klägerin hat im Verfahren erster Instanz ihr Unterhaltsbegehren darauf gegründet, daß sie die Ehefrau des Beklagten sei. Ihr Anspruch war daher nach § 94 ABGB zu prüfen. Da die Ehe der Streitteile mit Teilurteil vom 30.11.1995 rechtskräftig geschieden wurde, ist mit diesem Tag der eheliche Unterhaltsanspruch erloschen; ab diesem Zeitpunkt kann der Unterhalt nicht mehr nach den fü... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.4.1981 begehrte die Klägerin im Verfahren 6 Cg 3129/81 des Erstgerichtes die Scheidung ihrer mit dem Beklagten geschlossenen Ehe aus dessen Verschulden und die Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 3.000. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, weil er die behaupteten Scheidungsgründe nicht gesetzt habe, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerrüttet und eine Aussöhnung möglich sei. Nach umfangreicher Beweisaufnahme schlossen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde am 29.6.1982 mit dem Ausspruch geschieden, daß beide Ehegatten das Verschulden zu gleichen Teilen trifft. In der am selben Tag durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in der das Urteil über die Scheidung der Ehe verkündet wurde, schlossen die Parteien vor dieser Verkündung für den Fall der Scheidung der Ehe einen Vergleich, in dem sich der nunmehrige Kläger verpflichtete, der nunmehrigen Beklagten ab 1.7.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der jetzt 34jährige Kläger, ein außerehelicher Sohn des Beklagten, steht wegen einer mittelgradigen bis schweren Debilität unter Sachwalterschaft. Er befindet sich seit seinem 16.Lebensmonat in Pflege seiner (im Jahr 1989 bestellten) Sachwalterin. Er ist am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und kann nur auf einem geschützten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Seit 1.1.1990 bezieht er Sozialhilfe. Er ist tagsüber in der Tagesheimstätte S***** untergebracht. Hie... mehr lesen...
Norm: EheG §68 EheG §74 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 68 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999 EheG § 74 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 19.2.1986 aus dem Alleinverschulden des Beklagten geschieden. Mit der am 25.7.1988 zu gerichtlichem Protokoll gegebenen Klage begehrte die Klägerin die Verpflichtung des Beklagten zu monatlichen Unterhaltszahlungen von S 5.000,--. Sie sei Epileptikerin und arbeitsunfähig. Sie verfüge über kein Einkommen, kein Vermögen und lebe von der Notstandshilfe (ON 1). In der Tagsatzung vom 9.11.198... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 3.5.1994 aus gleichteiligem Verschulden geschieden (Verfahren 1 C 117/92i des Erstgerichts). Dieser Ausspruch über die Scheidung der Ehe erwuchs in Rechtskraft. Der Ausspruch über das Verschulden wurde von beiden Parteien vor dem Berufungsgericht erfolglos bekämpft. Im Revisionsverfahren ficht nur mehr die Beklagte - erfolglos (siehe den Zurückweisungsbeschluß zu 1.) - den Verschuldensausspruch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die zwischen den Streitteilen 1964 geschlossene Ehe wurde l989 aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden geschieden. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung ihres geschiedenen Mannes zur Leistung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 20.000,- ab 1.10.1990; es sei ihr auf Grund ihres Alters keine eigene Erwerbstätigkeit zumutbar. Sie verfüge über kein Vermögen. Ihre drei Kinder seien nicht in der Lage, für ihren (der Klägerin) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 ABGB §140 AeABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 Abs3 EheG §68 Sbg SHG §44 Abs1 ABGB § 94 heute ABGB § 94 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013 ABGB § 94 gültig von 01.01.2000 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/19... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige kam am Christtag 1973 zur Welt. Die vier Jahre zuvor geschlossene Ehe ihrer Eltern wurde mit Gerichtsbeschluß über die Scheidung der Ehe im Einvernehmen vom 9.Mai 1979 aufgelöst. Im Sinne der pflegschaftsgerichtlich genehmigten Vereinbarung der Eltern wurde das Kind der alleinigen Obsorge der Mutter überantwortet und die monatliche Unterhaltszahlungspflicht des Vaters mit 1.000 S bestimmt. Diese Zahlungsverpflichtung wurde mit Unterhaltserhöhungsbesch... mehr lesen...
Norm: EheG §66 EheG §68 EheG § 66 heute EheG § 66 gültig ab 01.07.1978 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahre 1982 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden; dem Beklagten wurde die Zahlung von Unterhalt an die Klägerin, zuletzt in der Höhe von monatlich S 1.500, gerichtlich auferlegt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin mit der Behauptung einer zwischenzeitigen Änderung der Verhältnisse ab 5.10.1988 einen erhöhten Unterhalt von monatlich S 4.000. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens, w... mehr lesen...
Norm: EheG §68 SHG allg EheG § 68 heute EheG § 68 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999 EheG § 68 gültig von 01.08.1938 bis 31.12.1999
Rechtssatz: Das Nachrangprinzip der Sozialhilfe gilt bei jede... mehr lesen...