RS OGH 2016/6/14 8Ob63/02a, 4Ob203/10x, 3Ob82/16d

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Veröffentlicht am 18.04.2002
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Rechtssatz

Beim Unterhalt nach § 68 EheG kommt die zur "Anspannung" Unterhaltspflichtiger entrichtete Rechtsprechung sinngemäß zur Anwendung.Beim Unterhalt nach Paragraph 68, EheG kommt die zur "Anspannung" Unterhaltspflichtiger entrichtete Rechtsprechung sinngemäß zur Anwendung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116388

Im RIS seit

18.05.2002

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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