Entscheidungsgründe: Die am 7. Juni 1955 geborene Klägerin und der am 5. Februar 1953 geborene Beklagte schlossen am 4. März 1978 die Ehe, der zwei Töchter (geboren 1978 und 1980) entstammen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Karnburg. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und verfolge sie grundlos damit; sein Verhalten mache ... mehr lesen...
Norm: EheG §50 EheG §51 EheG §52 1.DVEheG §78 EheG § 50 heute EheG § 50 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 EheG § 50 gültig von 01.08.1938 bis 30.06.2018 EheG § 51 gültig von 01.08.1938 bis 30.06... mehr lesen...
Norm: dEheG §52dEheG §53
Rechtssatz:
Der Ausspruch des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten an der Ehescheidung setzt voraus, daß das Verschulden der betreffenden Partei erheblich schwerer ist, wobei nicht nur die Schwere der Verfehlung zu untersuchen ist, sondern auch, in welchem Umfang die Verfehlung zu der schließlich eingetretenen Zerrüttung der Ehe beigetragen hat.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: dEheG §52dEheG §53 EheG §60 Abs2 EheG § 60 heute EheG § 60 gültig ab 01.07.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2000 EheG § 60 gültig von 01.08.1938 bis 30.06.2001
Rechtssatz:
Hatten die schweren Eheverfehlung... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach die Scheidung der am 11. April 1953 geschlossenen Ehe der Streitteile gem. § 50 EheG. aus, indem es folgenden Sachverhalt feststellte: Das Erstgericht sprach die Scheidung der am 11. April 1953 geschlossenen Ehe der Streitteile gem. Paragraph 50, EheG. aus, indem es folgenden Sachverhalt feststellte: Die Ehe sei nach mehrjähriger Bekanntschaft geschlossen worden. Die Ehegatten hätten zunächst in W. gelebt und seien dann nach F. übersiedelt, von wo aus die ... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Eine Krankheit ist nicht als "ekelerregend" im Sinne des § 52 EheG anzusehen, wenn die Ekel erregenden Zustände nur durch den Mangel an der notwendigen gewöhnlichen Pflege hervorgerufen werden. Eine Krankheit i... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Bei Beurteilung der Schwere der Erkrankung im Sinne des § 52 EheG kommt es nicht auf das subjektive Empfinden des Ehepartners, sondern nur auf den medizinisch objektiven Tatbestand an. Bei Beurteilung der Schwe... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Scheidenausfluß als Scheidungsgrund nach § 52. Scheidenausfluß als Scheidungsgrund nach Paragraph 52,
Entscheidungstexte 3 Ob 500/56 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG §54 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938 EheG § 54 heute EheG § 54 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 ... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
RG 30.5.1940, IV 777/39 RG 30.5.1940, römisch vier 777/39 Der Ehegatte muß gegenwärtig an einer objektiv ekelerregenden Krankheit leiden. Daß bei dem anderen Ehegatten durch den Gedanken an eine gegenwärtig ... mehr lesen...
Norm: EheG §52 EheG § 52 heute EheG § 52 gültig ab 01.08.1938
Rechtssatz:
Es ist fraglich, ob die Geschlechtskrankheit einen Scheidungsgrund nach § 52 EheG begründet, solange noch nicht erörtert und erhoben ist, ob Heilung oder Beseitigung der Ansteckungsgefahr in absehbarer Zeit erw... mehr lesen...