Die Beschwerdeführerin ist eine auf die Finanzierung von Außenhandelsgeschäften spezialisierte Bank. In den Erklärungen zur Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1986, 1987 und 1988 setzte sie bestimmte Gruppen von Forderungen ("Wechselforderungen aus Ausfuhrumsätzen gemäß § 68 Abs. 4 BewG", "Ausleihungen aus Ausfuhrumsätzen gemäß § 68 Abs. 4 BewG") mit 85 % ihres Nennwertes an. Bei Feststellung des Einheitswertes des Betriebesvermögens zu den genannt... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §68 Abs4 idF 1983/587;BewG 1955 §68 Abs4 Z1 idF 1988/402;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §6 Z2;UStG 1972 §6 Z3;UStG 1972 §7 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der VwGH kann nicht erkennen, daß es der Gleichheitsgrundsatz geböte, einen exportierenden Unternehmer und eine Factoring-Bank trotz der Unterschiede im Tatsächlichen gleich zu b... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §68 Abs4 idF 1983/587;BewG 1955 §68 Abs4 Z1 idF 1988/402;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §6 Z2;UStG 1972 §6 Z3;UStG 1972 §7 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 68 Abs 4 BewG soll der Förderung der Exportwirtschaft dienen. Durch BGBl 1983/587 wurde die Begünstigung, die bis dahin nur auf im Inland erbrachte, unter § ... mehr lesen...
Anläßlich einer die Streitjahre umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer Lieferungen von Motorbooten ausgehend von der Rechtsansicht, der Lieferort dieser Gegenstände sei im Ausland gelegen gewesen, in seinen Umsatzsteuererklärungen als im Inland nicht steuerbar behandelt hatte. Die Boote seien von ausländischen Lieferanten in England, Schweden oder Norwegen abgeholt und nach G transportiert worden, wo sie der Beschwerdeführer zum Kauf ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage, ob ein Kaufvertrag im Inland geschlossen worden ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150013.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1) Aus einer vom Finanzamt Graz-Stadt übermittelten Kopie des an den Beschwerdeführer ergangenen vorläufigen Umsatzsteuerbescheides für das Jahr 1990 vom 8. März 1993 geht hervor, daß der zeitliche Wirkungsbereich des zweitangefochtenen Bescheides, mit dem im Instanzenzug das Verfahren betreffend Umsatzsteuervorauszahlungen für die ersten acht Kalendermonate des Jahres 1990 wiederaufgenommen und diese Abgaben gegenüber dem Beschwerdeführer festgesetzt worden waren, während des anhängi... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0154 6 Stammrechtssatz Als buchmäßiger Nachweis der Ausfuhrlieferungen können nur auf entsprechende Belege bezogene und zeitnah geführte Aufzeichnungen angesehen werden, die... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0154 5 Stammrechtssatz Eine Belegsammlung reicht für sich allein nicht als Buchnachweis aus. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §7 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/15/0110 1 Stammrechtssatz Der durch § 7 Abs 1 Z 2 UStG 1972 angeordnete Ausfuhrnachweis ist eine materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Voraussse... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0182 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 5 Stammrechtssatz Der "buchmäßige Nachweis" gemäß § 18 Abs 8 UStG 1972 setzt einerseits voraus, daß es sich um "Aufzeichnungen über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der einen Handel mit Waren aller Art, unter anderem mit Uhren, betreibt, macht betreffend die Rechnungen vom 2. Juni 1986, brutto S 152.160,--; vom 9. Juni 1986, brutto S 177.120,--; vom 2. Juni 1986, brutto S 53.760,-- und vom 11. Juni 1986, brutto S 212.160,-- Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen geltend. In diesem Zusammenhang ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die Frage strittig, ob die vom Beschwerdeführer vorgelegten Ausfuhrb... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §7 Abs1 Z2;UStG 1972 §7 Abs2;UStG 1972 §7 Abs3;UStG 1972 §7 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/21 89/15/0110 2 Stammrechtssatz Die Abs 2, 3 und 5 des § 7 UStG 1972 ordnen den Nachweis der Versendung oder Beförderung des Gegenstandes der Lieferung in das Ausland zwingend in einer bestimmten Form an. Der in einer anderen als der vom Gesetz geforderte... mehr lesen...
Aus den Beschwerden und aus den diesen in Ablichtung angeschlossenen angefochtenen Bescheiden geht der folgende entscheidungswesentliche Sachverhalt hervor: Die Beschwerdeführerin, deren Unternehmensgegenstand der Bau und der Betrieb von Verkehrsflughäfen in der Stadt und im Land Salzburg mit allen damit im Zusammenhang stehenden Nebeneinrichtungen (sowie deren Finanzierung) ist, betreibt am Flughafen Salzburg einen Duty-free-Shop, zu dem nur Fluggäste von Auslandsflügen Zutritt h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;UStG 1972 §7 Abs1 Z2 litb idF 1975/636;UStG 1972 §7 Abs1 Z2 litb;
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken gegen die Sachlichkeit der Regelung des § 7 Abs 1 Z 2 lit b UStG 1972 dergemäß bei Nichtübersteigen der Gesamtbetragsgrenze von S 2000,- (Fassung BGBl 1975/636) bzw in weiterer Folge von S 1000,-... mehr lesen...
Im Zuge einer am 16. September 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau betreffend den Voranmeldungszeitraum Juni 1988 wurde festgestellt, daß die Bücher der Beschwerdeführerin nur bis 31. Mai 1988 geführt worden waren. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß wegen Fehlens buchmäßiger Aufzeichnungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z. 2 UStG 1972 die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen nicht gegeben seien. Der Prüfer stellte ferner fest, daß in den V... mehr lesen...
Im Zuge einer im Juli 1984 begonnenen abgabenbehördlichen Prüfung bei der Beschwerdeführerin wurde festgestellt, daß die Bücher (Konten, Journale, Hauptabschlußübersichten) nur bis 30. Juni 1983 geführt waren. Für die Zeit danach waren bei Prüfungsbeginn keine Buchungen vorhanden. Die ab 1. Juli 1983 bewirkten Ausfuhrvorgänge waren bei Prüfungsbeginn nicht verbucht. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß somit die gemäß § 6 Abs. 1 UStG 1972 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Z. 3 und § 18 A... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1 Z3;UStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Unter den "nachzuweisenden Voraussetzungen" gem § 18 Abs 8 UStG 1972 sind die nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Bestimmungen buchmäßig nac... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §6 Z1;UStG 1972 §7 Abs1 Z3;UStG 1972 §7 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 4 Stammrechtssatz Unter den "nachzuweisenden Voraussetzungen" gem § 18 Abs 8 UStG 1972 sind die nach den jeweiligen umsatzsteuerlichen Bestimmungen buchmäßig nac... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260;
Rechtssatz: Die Angabe der handelsüblichen Bezeichnung des Liefergegenstandes ist unverzichtbares Element des buchmäßigen Nachweises. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150077.X05 Im RIS seit 08.10.... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260;
Rechtssatz: Ausf, weshalb im vorliegenden Fall eine Ausgangsfakturenliste in Zusammenhang mit den Ausgangsfakturen desjenigen, der die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen in Anspruch nehmen wollte, und den Fakturen der Spediteure keinen buchmäßigen Nachweis der in § 7 Abs 1 Z 1 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261;
Rechtssatz: Eine Belegsammlung reicht für sich allein nicht als Buchnachweis aus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989150154.X05 Im RIS seit 08.10.1990 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260;
Rechtssatz: Der buchmäßige Nachweis setzt voraus, daß es sich um Aufzeichnungen handelt, die unmittelbar nach Ausführung des Umsatzgeschäftes vorgenommen worden sind. Er darf daher nicht "nachträglich" erbracht werden (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0043, VwSlg 6144 F/1986). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260;
Rechtssatz: Werden in Aufzeichnungen, die einem buchmäßigen Nachweis gemäß § 8 Abs 8 UStG 1972 über das Vorliegen der in § 7 Abs 1 Z 1 und 2 UStG 1972 normierten Voraussetzungen von Ausfuhrlieferungen dienen sollen, bzw in den dazugehörigen Unterlagen die Gegenstände der Lieferung... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261;
Rechtssatz: Als buchmäßiger Nachweis der Ausfuhrlieferungen können nur auf entsprechende Belege bezogene und zeitnah geführte Aufzeichnungen angesehen werden, die leicht nachprüfbare Angaben über den Gegenstand der Lieferung, den Abnehmer, das Entgelt, sowie Ausfuhr und Lieferung ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261;
Rechtssatz: Ein Viehbuch, daß lediglich eine Kurzbezeichnung der Abnehmer ohne Hinweis auf deren Ausländereigenschaft, Stückzahlen ohne Angaben über den Gegenstand der Lieferung und mit VZ bezeichnete, im vorliegenden Zusammenhang nicht relevante Beträge, aber weder Angaben über d... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 260; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/15/0043 E 15. September 1986 VwSlg 6144 F/1986 RS 6 Stammrechtssatz Die dem Unternehmer in § 7 Abs 1 Z 2 letzter Satz UStG 1972 eingeräumte Wahlmöglichkeit wirkt sich schon nach dem Gesetzeswortlaut, aber auch nach dem gesamten Sinn dieser Regel... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 260; Rechtssatz: Der durch § 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 angeordnete buchmäßige Nachweis ist (ebenso wie der Ausfuhrnachweis) nach ständiger Rechtsprechung und Lehre eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist die Steuerfreiheit selbst dann zu versagen, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen gegeben sind (Hinweis E 15.9.1986, 84/15/0043). Im RIS seit 08.10... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt unter Bedachtnahme auf das E des VfGH vom 23.9.1982, VfSlg 9478/1982, gegen § 7 Abs 1 Z 3 iVm § 18 Abs 8 UStG 1972 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §18 Abs8;UStG 1972 §7 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 261; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0077 1 Stammrechtssatz Der durch § 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 angeordnete buchmäßige Nachweis ist (ebenso wie der Ausfuhrnachweis) nach ständiger Rechtsprechung und Lehre eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfre... mehr lesen...
In ihren Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1978 bis 1980 hatte die Mitbeteiligte, die sich mit der Herstellung von Präzisionslinsen befaßt, den überwiegenden Teil ihrer Umsätze als nach § 6 Z. 1 UStG 1972 steuerfrei erklärt. Das Finanzamt führte die Veranlagung zur Umsatzsteuer erklärungsgemäß durch und behandelte die erklärten Ausfuhrumsätze gemäß § 6 Z. 1 UStG 1972 als steuerfrei. Bei einer im Jahre 1983 bei der Mitbeteiligten durchgeführten Betriebsprüfung wurde u.a. festgestel... mehr lesen...