Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;UStG 1972 §4 Abs3; Beachte Besprechung in:
SWK 28/1992, A I 302; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 90/13/0104 3 Stammrechtssatz Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Kla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren 1980 bis 1982 auf Provisionsbasis eine Tankstelle und daneben - im eigenen Namen und auf eigene Rechnung - einen Kfz-Handel. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung wurden unter anderem folgende Feststellungen getroffen: 1. Zuschätzungen Die Aufzeichnungen sowie die Kassaführung des Beschwerdeführers seien äußerst mangelhaft gewesen. Auch Zubehör wie Öle, Fette, Reifen etc. sei auf Kredit verkauft worden. Die Zahlungsein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Gehören Leistungen wirtschaftlich zusammen und bilden sie eine Einheit, folgt auch das Umsatzsteuerrecht dieser wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) und behandelt die wirtschaftliche Einheit mehrerer Leistungen als eine Leistung. Der... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Rechtsanwalt ermittelt seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 1972 und berechnet seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 Abs. 1 UStG 1972). Eine abgabenrechtliche Prüfung (BP) stellte fest, daß die in der "Einheitswerterklärung" zum 1. Jänner 1983 ausgewiesenen Fremdgeldverbindlichkeiten nur zum Teil durch geeignete Vermögenswerte gedeckt und ihre jederzeitige Befriedigung nur insoweit gesichert wäre. Den nicht gedeckten Betrag behandelte die BP für da... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 4 Abs 3 UStG 1972 fordert die Vereinnahmung und Verausgabung im Namen und für Rechnung eines anderen, soll ein durchlaufender Posten vorliegen. Es ist als unschädlich anzusehen, wenn ein vereinnahmter Betrag zur Zeit der Veranlagung noch nicht verausgabt ist. Der vereinnahmte Betrag ist so lange ein durchlaufender Posten, als die Mittelsperson... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §4 Abs3;RLBA 1977 §43;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Liegen keine Aufzeichnungen vor, die eine Trennung der durchlaufenden Posten von den Entgelten zulassen, dann kann durchaus ein "Anderkonto" eines RA, das allein der Fremdgeldgebarung dient, Beweis für den durchlaufenden Posten bieten. Beweis über die durchla... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1984;EStG 1972 §4 Abs3 idF 1984/531 ;UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die durch das AbgÄG 1984, BGBl 1984/531 im Rahmen des § 4 Abs 3 EStG 1972 erfolgte "Durchlauferregelung", die dem § 4 UStG 1972 entspricht, bewirkte nur eine Klarstellung zu den bisher geltendem Recht. Schon vor dem AbgÄG 1984 waren durchla... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, hatte für mit der Rechnung vom 1. Oktober 1987 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an ein Kraftfahrzeughandelsunternehmen die Begünstigung nach § 4 Abs. 3 UStG 1972 in Anspruch genommen und die Entgelte nicht zur Umsatzsteuer erklärt. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen wurde festgestellt, daß der Beschwerdeführer diese Kraftfahrzeuge seinerseits bei ein... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, die einen Autohandel betreibt, hatte mit der Rechnung vom 3. Juli 1987 verrechnete Entgelte aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen an einen Kraftfahrzeughändler als "Durchläufer ohne Mehrwertsteuer" bezeichnet und in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei einer im Jahre 1988 durchgeführten Umsatzsteuernachschau wurde festgestellt, daß die Beschwerdeführerin diese Kraftfahrzeuge ihrerseits im Juli 1987 bei einem Gebrauchtwagenhändler (dem Einzelunte... mehr lesen...
Bei einer im Jahre 1987 beim Beschwerdeführer, der einen Kraftfahrzeughandel betreibt, durchgeführten Betriebsprüfung wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Der Beschwerdeführer hatte im Jahre 1982 Kraftfahrzeuge von anderen Händlern erworben. In den darüber ausgestellten Rechnungen waren die Erwerbspreise der Veräußerer als durchlaufende Posten gemäß § 4 Abs. 3 UStG 1972 sowie gesondert die auf den jeweiligen "Aufschlag" entfallende Umsatzsteuer ausgewiesen. Ausgehend von sein... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3 idF 1980/563; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/14/0066 E 12. Dezember 1995
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 68;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 3 dritter Satz UStG 1972 idF 1980/563 ist nur unter der Voraussetzung anwendbar, daß der Unternehmer nach objektiven Gesichtspunkten keinen Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen konnte. Der... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1 idF 1975/636;UStG 1972 §12 Abs1 idF 1977/645;UStG 1972 §12 Abs3 letzter Satz idF 1977/645;UStG 1972 §2 Abs4 Z1 idF 1975/636;UStG 1972 §4 Abs1 idF 1975/636;UStG 1972 §4 Abs3 idF 1975/636;UStG 1972 §6 Z6 idF 1975/636; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 278; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0034 E 19. Jänner 1984 VwSlg 5850 F/1984; RS 2(betreffend Rezeptgebüh... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Die von einem Rechtsanwalt in Rechnung gestellten Substitutionskosten stellen dann durchlaufende Posten dar, wenn sie in den Rechnungen (vgl § 11 UStG 1972, insbesondere dessen Abs 2) als solche gesondert ausgewiesen sind und somit dem jeweiligen Zahlungspflichtigen erkennbar ist, daß das Honorar des Substituten vom substituierenden Rechtsanwalt ... mehr lesen...