RS Vwgh 1991/10/22 91/14/0034

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Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs3;
UStG 1972 §4 Abs4;
VwRallg;

Beachte

Besprechung in: SWK 28/1992, A I 302;

Rechtssatz

Ein durchlaufender Posten liegt auch vor, wenn die Verausgabung der Vereinnahmung vorangeht, etwa weil der Rechtsanwalt dem Klienten den entsprechenden Betrag an Gerichtsgebühren und Stempelkosten aus "eigener Tasche" vorstreckt (Hinweis E 14.11.1990, 90/13/0104).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140034.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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