Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/14/0010 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne dieser... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde 1987 gegründet und befasste sich in den Streitjahren im Wesentlichen mit dem Kopieren von Videoaufzeichnungen und mit dem Übertragen von Videoaufzeichnungen eines Systems auf ein anderes System. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war im Streitzeitraum Ing. E.N., welcher auch mit 100.000 S am Stammkapital von 500.000 S beteiligt war. In seinem Bericht vom 29. August 1994 über eine bei der Besch... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/13/0008
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1972 konnte der im Gesetz näher bestimmte Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistunge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb im Bereich des Baunebengewerbes. Im Gefolge einer 1999 durchgeführten, den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu einer von den Abgabenerklärungen abweichenden Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer 1994 bis 1996, gegen welche sich der Beschwerdeführer mit Berufung wandte. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde über diese Berufung ab. Der Verwaltungsger... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb im Bereich des Baunebengewerbes. Im Gefolge einer 1999 durchgeführten, den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu einer von den Abgabenerklärungen abweichenden Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer 1994 bis 1996, gegen welche sich der Beschwerdeführer mit Berufung wandte. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde über diese Berufung ab. Der Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z2;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG iVm § 11 Abs 1 Z 2 leg cit ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung eindeutig aus der Rechnung ergeben (Hinweis E 25. April 2001, 98/13... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen, zuletzt im Erkenntnis vom 20. April 2006, 2004/15/0113, zum Ausdruck gebracht hat, kann im Zusammenhang mit an den Unternehmer erbrachten Leistungen der Vorsteuerabzug erst in jenem Zeitpunkt ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11 Abs1 Z2;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG iVm § 11 Abs 1 Z 2 leg cit ist, dass sich Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung eindeutig aus der Rechnung ergeben (Hinweis E 25. April 2001, 98/13... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen, zuletzt im Erkenntnis vom 20. April 2006, 2004/15/0113, zum Ausdruck gebracht hat, kann im Zusammenhang mit an den Unternehmer erbrachten Leistungen der Vorsteuerabzug erst in jenem Zeitpunkt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) u.a. gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Mai bis Dezember 2001, Jänner 2002 und Mai bis Juli 2002 als unbegründet abgewiesen. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung sei festgestellt worden, dass nicht alle Rechnungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug hinsichtlich des Rechnungserfordernisses der Adresse des Leistenden erfüllten. Die erklärte... mehr lesen...
A. 1. Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) übte in den Streitjahren unter anderem das Baumeistergewerbe und das Gewerbe der Vermittlung von Arbeitskräften, insbesondere auf dem Bausektor, aus. 2. Betriebsprüfungen führten zum Ergebnis, dass Rechnungen namentlich angeführter Baugesellschaften, die als Subunternehmer Leistungen für die Beschwerdeführerin erbracht haben sollen, mangels Identität der Rechnungsaussteller mit den tatsächlichen Leistungser... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der beschwerdeführenden GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) u.a. gegen die Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Mai bis Dezember 2001, Jänner 2002 und Mai bis Juli 2002 als unbegründet abgewiesen. Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung sei festgestellt worden, dass nicht alle Rechnungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug hinsichtlich des Rechnungserfordernisses der Adresse des Leistenden erfüllten. Die erklärte... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Der Auffassung der Abgabepflichtigen, sie habe sich im guten Glauben darauf verlassen dürfen, dass ein Unternehmen, welches Rechnungen ausstelle, an der angegebenen Adresse etabliert sei, ohne dass dem Abgabepflichtigen eine Obliegenhei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Rechnungen, die zwar den richtigen Namen, aber nicht die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten, reichen zum Vorsteuerabzug nicht aus (Hinweis E 26. September 2000, 99/13/0020). Gleiches gilt, wenn unter der angegebenen Adresse nie eine Geschäftstätigkeit entfaltet wurde (Hinweis E 24. Apri 1996, 94/13/01... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0020 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Angaben von Namen und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (z... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervor... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ob eine Rechnung (ein sonstiger Abrechnungsbeleg) zum Vorsteuerabzug berechtigt, bedarf auf den jeweiligen Beleg bezogener Feststellungen. Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmer mit einer "größeren Zahl" von Honorarempfängern abrechnet. Überlegungen der Verfa... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ist eine Leistung ausgeführt worden, scheint aber in der Rechnung als leistender Unternehmer eine Person auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, so steht der Vorsteuerabzug nicht zu (Hinweis E 14. Jänner 1991, 90/15/0042, E 24. April 1996, 94/13/0133). European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Der Auffassung der Abgabepflichtigen, sie habe sich im guten Glauben darauf verlassen dürfen, dass ein Unternehmen, welches Rechnungen ausstelle, an der angegebenen Adresse etabliert sei, ohne dass dem Abgabepflichtigen eine Obliegenhei... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0020 E 26. September 2000 RS 1 Stammrechtssatz Die Angaben von Namen und Anschrift des liefernden und leistenden Unternehmers in einer Rechnung dienen nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (z... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z1;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/15/0070 E 1. Juni 2006
Rechtssatz: Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Das Gesetz begnügt sich nicht mit Angaben, aus denen im Zusammenhalt mit dem übrigen Sachverhalt hervor... mehr lesen...
Die Beschwerdeführende OEG betreibt sogenannte Sonnenstudios in Wien. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1997 bis 2000 trafen die Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Errichtung von Sonnenstudios angemieteten Räumlichkeiten seien von "dubiosen Baufirmen" adaptiert worden. Die Abrechnung der Leistungen sei immer pauschal erfolgt. Alle strittigen Rechnungen enthielten keine Angaben über Leistungszeiträume. Zudem seien keine genaue... mehr lesen...
Die Beschwerdeführende OEG betreibt sogenannte Sonnenstudios in Wien. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1997 bis 2000 trafen die Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Errichtung von Sonnenstudios angemieteten Räumlichkeiten seien von "dubiosen Baufirmen" adaptiert worden. Die Abrechnung der Leistungen sei immer pauschal erfolgt. Alle strittigen Rechnungen enthielten keine Angaben über Leistungszeiträume. Zudem seien keine genaue... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Re... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz begnügt sich, dem Zweck des § 11 Abs 1 Z 4 UStG entsprechend, nicht mit Angaben, aus denen im... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Re... mehr lesen...
Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...
Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...