Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb im Bereich des Baunebengewerbes. Im Gefolge einer 1999 durchgeführten, den Zeitraum 1994 bis 1996 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung kam es zu einer von den Abgabenerklärungen abweichenden Festsetzung von Umsatz- und Einkommensteuer 1994 bis 1996, gegen welche sich der Beschwerdeführer mit Berufung wandte. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde über diese Berufung ab. Der Verwaltungsger... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in mehreren Erkenntnissen, zuletzt im Erkenntnis vom 20. April 2006, 2004/15/0113, zum Ausdruck gebracht hat, kann im Zusammenhang mit an den Unternehmer erbrachten Leistungen der Vorsteuerabzug erst in jenem Zeitpunkt ... mehr lesen...
Die beiden vor dem Verwaltungsgerichtshof individuell als Beschwerdeführer auftretenden Personen sind Eigentümer eines Miethauses in Wien. Der in der Beschwerdeschrift als Erstbeschwerdeführer angeführten Person gehören 25 % der Anteile und der als Zweitbeschwerdeführerin bezeichneten Person, seiner Mutter, 75 % der Anteile. Die Beschwerdeführer erstatteten für die Streitjahre 1994 bis 1999 aus der gemeinsam unternommenen Vermietung von Objekten ihres Hauses Umsatzsteuererklärungen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0120 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0232 B 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführende OEG betreibt sogenannte Sonnenstudios in Wien. Im Zug einer abgabenbehördlichen Prüfung für den Zeitraum 1997 bis 2000 trafen die Prüfer die Feststellung, die von der Beschwerdeführerin zum Zwecke der Errichtung von Sonnenstudios angemieteten Räumlichkeiten seien von "dubiosen Baufirmen" adaptiert worden. Die Abrechnung der Leistungen sei immer pauschal erfolgt. Alle strittigen Rechnungen enthielten keine Angaben über Leistungszeiträume. Zudem seien keine genaue... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007
Rechtssatz: Der Umstand, dass über das Vermögen der rechnungslegenden Unternehmer der Konkurs eröffnet worden ist, steht als solcher einer Richtigstellung der Rechnungen durch den Rechnungsaussteller nicht entgegen. ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z4;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0117 E 31. Mai 2006 2007/14/0046 E 25. Juni 2007 2007/14/0067 E 25. Juni 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0004 E 26. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben, ist sie nicht als Re... mehr lesen...
Im Zuge einer bei VL durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, dass bei Ermittlung der Einkünfte des VL aus seiner selbständigen Tätigkeit als Dentist "anteilige Kosten" - diese seien von der L-KG weiterverrechnet worden - als Betriebsausgaben und die darauf entfallenden Umsatzsteuern als Vorsteuern geltend gemacht worden seien, obwohl diesen Positionen keine Belege und keine Buchungen zu Grunde gelegen seien. Es handle sich um folgende Beträge: 1990: 600.000... mehr lesen...
Index: E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 62002CJ0152 Terra Baubedarf-Handel VORAB;UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Vorsteuerabzug darf erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - auch eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Hinweis EuGH 29. April 2004, C-152/02, Terra Baubedarf-Handel GmbH). Die schon lange vor dem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr 1996 an der HF-GmbH wesentlich beteiligt. Im Rahmen einer abgabenbehördlichen Prüfung dieser Gesellschaft wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 45.7.1. Allgemeines Die Firma (Adolf K.) lieferte in den Jahren 1993 bis 1997 an die Firma (die HF-GmbH) hauptsächlich Zentralschmieranlagen. Diese Schmieranlagen wurden von Herrn K. selbst bzw. wurden sie auf Rechnung der Firma (Adolf K.) von einer fremden Werkstatt eingebaut. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1994 §11;
Rechtssatz: Geht es um die Rechnung eines Einzelunternehmens, kommt für die Rechnungsausstellung zunächst der Einzelunternehmer selbst in Betracht, daneben Personen, die von ihm zur Rechnungslegung für das Einzelunternehmen bevollmächtigt sind. Diese anderen Personen müssen im Einverständnis mit dem Einz... mehr lesen...
Im Dezember 1995 erwarb die Beschwerdeführerin Teile einer Liegenschaft von der A GmbH, welche diese im Juni 1995 erworben hatte. In der Folge ließ die Beschwerdeführerin die Liegenschaftsteile durch die A GmbH umbauen, um sie in weiterer Folge an diese zu vermieten. Ende Oktober 1997 legte die A GmbH eine Rechnung an die Beschwerdeführerin, in welcher Kosten des Umbaues "laut Liste" im Betrag von S 5,197.896,-- zuzüglich Umsatzsteuer (S 967.205,36) ausgewiesen waren. In d... mehr lesen...
Namens einer aus dem Beschwerdeführer und seiner Ehefrau bestehenden und als Hausgemeinschaft bezeichneten Gesellschaft bürgerlichen Rechtes wurden unter anderem auch für die Jahre 1992 und 1993 Umsatzsteuererklärungen abgegeben, die mit einer behaupteten Vermietung des den Eheleuten gehörenden Hauses in Zusammenhang gebracht wurden. Gegen Bescheide des Finanzamtes, mit denen der Hausgemeinschaft gegenüber jeweils ausgesprochen wurde, dass Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;UStG 1972;UStG 1994;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ist hinsichtlich der Umsatzsteuer ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuersubjekt, was zur Folge hat, dass gegen Umsatzsteuerbescheide, die an eine Personenvereinigung ohne eigene Rechts... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §212a;UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 2 Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Der Gesetzgeber sieht mit der Bestimmung des § 212a BAO die Möglichkeit der Aussetzung der Einhebung von Abgaben für die Dauer des Berufungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2005/15/0001 B 28. April 2005 RS 1
(hier: In Österreich haftet aus der Umsatzsteuervorschreibung ein
Rückstand von 887.729 Euro aus.) Stammrechtssatz Stattgebung - Umsatzsteuer 1997 bis 2002 - Dem Konkretisierungsgebot hat die Beschwerdeführerin durch die Vorlage ihres Jahresabschlusses en... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 18. November 2004, AW 2004/13/0031-9, hat der Verwaltungsgerichtshof einem am 6. September 2004 eingelangten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der Begründung: nicht stattgegeben, sie habe mit ihrem Antragsvorbringen dem von der hg. Rechtsprechung entwickelten Konkretisierungsgebot nicht tauglich entsprochen. Abgesehen vom Fehlen der gebotenen Angaben zu den Vermögensverhältnissen der Beschwerdeführerin ermög... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Umsatz- und Einkommenssteuer für das Jahr 1998 - Der Verwaltungsgerichtshof hat dem ersten Antrag der Beschwerdeführerin, ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, mit der
Begründung: nic... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH, eine Werbeagentur, schloss am 28. Juli 1993 mit der I AG, Vaduz, einen Vertrag über ein so genanntes "Österreich-Paket". Darin räumte die I AG der Beschwerdeführerin das ihr zustehende Eigentumsrecht an Abschlagtafeln und Golfballwaschgeräten auf Golfplätzen in Österreich sowie das (auf Grund von Vereinbarungen mit den Golfplätzen) damit verbundene Recht, diese Gegenstände zu Werbezwecken zu verwenden, ein. Die I AG legte über dieses Geschäft der Beschwerd... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1972 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 anzusehen und es fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen den Vorschriften des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972 die Bezeichnung der Leistung un... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender - von der belangten Behörde festgestellter - Sachverhalt: Die beschwerdeführende KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 7. Mai 1991 errichtet; Gründungsgesellschafter waren die K Ges.m.b.H. als Komplementärin (GründungsGmbH) und die K Ges.m.b.H. & Co KG als Kommanditistin (GründungsKG). Zweck der Gründung der Beschwerdeführerin waren die Errichtung und der Betrieb eines Golfplatzes in K. Die für die Errichtung des Golfplatzes erforderlichen Grundflächen wur... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §24 Abs1 litc;BAO §289 Abs2;UStG 1972;UStG 1994;
Rechtssatz: Die Verneinung der Mitunternehmerstellung der Treugeberkommanditisten rechtfertigt angesichts der verbliebenen Mitunternehmer nicht eine ersatzlose Behebung eines nach § 188 BAO ergangenen Feststellungsbescheides; diese wäre nur dann rechtmäßig gewesen, ... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs. 2 VwGG davon abhängig, dass zwingende öffentliche Interessen dem begehrten Vollzugsaufschub nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheides oder der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Vw... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Mit der Vorlage der als "Saldenliste per 31.12.2003" und "Saldenliste per 30.06.2004" überschriebenen Schriftstücke wurde dem Konkretisierungsgebot nicht ausreichend entsprochen. Abgesehen vom Fehlen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988;UStG 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 1998 - Träfe die Behauptung der Beschwerdeführerin zu, dass sie ihr Unternehmen veräußern müsste, um die Steuernachzahlung zu begleichen, dann wäre daraus zu folgern, dass die Zuerkennung aufschiebender Wir... mehr lesen...
M, eine Gesellschaft mit Sitz in Brasilien, bestellte bei der Beschwerdeführerin, die ein Handelsunternehmen betreibt, Gelee Royal. In der Folge bezog die Beschwerdeführerin im Jahre 1994 als Gelee Royal bezeichnete Ware um den Nettoeinkaufspreis von S 7,905.285,-- und lieferte sie an M. Die Beschwerdeführerin machte für den Einkauf Vorsteuer in Höhe von S 1,581.057,-- geltend. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung gelangte der Prüf... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z1;UStG 1972 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0152 E 29. März 2001 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist nicht mehr entsprochen, wenn der Lieferant mit einem "Scheinnamen" bezeichnet wird, der nicht eine in den beteiligten Verkehrskreisen gebräuchliche und bekannte Benennung des Lieferanten ist, und die Behörde nur... mehr lesen...
Mag. Helmut F. schloss am 2. Juni 1989 mit drei als Vertragspartner gemeinsam auftretenden Personen (Dipl. Ing. Wolfgang M., Ing. Johann F. und Erwin B.) einen Lizenzvertrag, mit welchem er von seinen Vertragspartnern das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung eines auf Mikrowellentechnik basierenden Abfalldesinfektionsgerätes erwarb. Als Gegenleistung für die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Rechte verpflichtete sich Mag. Helmut F. zur Zahlung einer Lizenzgebühr für jedes von ihm ... mehr lesen...