1 Im Bericht über das Ergebnis einer Außenprüfung vom 22. März 2011 wurde u.a. festgehalten, der Revisionswerber habe insgesamt vier Fahrzeuge (drei Ferrari, einen Ford) von der K GmbH gekauft. Sämtliche Beträge mit Ausnahme eines USt-Betrages seien bar bezahlt worden. Die Rechnungen (datiert mit 21. Dezember 2010, 10. Jänner 2011 und 19. Jänner 2011) enthielten weder das Lieferdatum noch einen Hinweis auf den Lieferzeitpunkt. Bereits aufgrund der mangelhaften Rechnungen sei ein ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987;UStG 1994;
Rechtssatz: Während im Grunderwerbsteuerrecht getrennte Lieferungen unter bestimmten Voraussetzungen zusammengefasst werden, weil dort für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges der Zustand eines Grundstückes maßgebend ist, in dem dieses erworben werden soll, stellt das Umsatzsteuergesetz auf den einzelnen Umsa... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt ein Bauunternehmen. Mit Vertrag vom 12. Februar 2003 (und Zusatzvereinbarungen vom 14. März 2003 und 4. Juni 2003) verpflichtete sie sich (als Generalunternehmer) gegenüber HV und LV zur Erbringung im Einzelnen festgelegter Bauleistungen. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass die Beschwerdeführerin "folgende Grundstücke mit Parzellennummern 1157/xxx und 1157/yyy gesamt Größe 1167 m2 - bei Bedarf noch ca. 140 m2 in (...) weiters die Wohnbauf... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 §12 Abs7; UStG 1994 §2 Abs1; UStG 1994 §22 Abs5; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1; UStG 1994 §11; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 UStG 1994 § 11 heute ... mehr lesen...
Strittig ist im Beschwerdefall, ob einem Einzelunternehmer, der neben einem - nach § 22 UStG 1994 pauschalierten - Weinbaubetrieb einen gewerblichen Heurigenbetrieb führt, in dem er mit dem Ausschank des selbst produzierten Weins der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze erzielt, (ungeachtet der Pauschalierung nach § 22 UStG 1994) ein Vorsteuerabzug für die mit der Herstellung des im Heurigenbetrieb verkauften Weins verbundenen Aufwendungen zusteht und wie ein solcher gegebenenfalls... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Masseverwalter im Konkurs der D GmbH (im Folgenden GmbH). Bei dieser fand für den Zeitraum Jänner 2010 bis September 2010 eine Umsatzsteuersonderprüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass die GmbH Vorsteuern aus Leasingverträgen geltend gemacht habe, obwohl aus den Kontoauszügen keine Überweisungen ersichtlich seien. In der Folge ergingen Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die genannten Monate, mit denen die Vorsteuern aus den betroffenen Leasingverträge... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te;EURallg;UStG 1994;
Rechtssatz: Bei Anwendung des nationalen Rechts, insbesondere der Vorschriften eines speziell zur Durchführung einer Richtlinie erlassenen Gesetzes, haben die nationalen Gerichte und Verwaltungsbehörden die Auslegung im Lichte der Richtlinie vorzunehmen (Grundsatz der richtlinienkonfo... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der eine Land- und Forstwirtschaft betreibt, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 167, bei der im A2- Blatt die Grunddienstbarkeit des Fischereirechtes an zwei näher bezeichneten Fischereigewässern (öffentliches Wassergut) ersichtlich gemacht ist. Ein entsprechender spiegelbildlicher Eintrag findet sich im C-Blatt der belasteten Liegenschaften. Mit Vertrag vom 6. März 2000 räumte der Mitbeteiligte als Fischereiberechtigter dem T Verein beginnend ab 1. April 2004 "das ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art22 Abs3;32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art226;62002CJ0090 Bockemühl VORAB;62009CJ0368 Pannon Gep Centrum VORAB;62012CJ0271 Petroma Transports VORAB; UStG 1994 §11; UStG 1994 §12 Abs1 Z1; UStG 1994 §31 Abs2; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß Paragraph 30, Absatz 2, V... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11; UStG 1994 §12; UStG 1994 § 11 heute UStG 1994 § 11 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 UStG 1994 § 11 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2024 ... mehr lesen...
Index: E1PE6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2;12010P/TXT Grundrechte Charta Art51 Abs1;62006CJ0132 Kommission / Italien;62010CJ0617 Aklagaren / Fransson VORAB; BAO §236;UStG 1994; BAO § 236 heute BAO § 236 gültig ab 31.12.2005 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 5. Oktober 2009 beantragten die Beschwerdeführer, die Umsatzsteuer 1995 der GesbR G.L. und Mitbesitzer in Höhe von EUR 153.726,80 und die hierauf entfallenden Nebengebühren nachzusehen. Begründend brachten sie vor, dass die Vorschreibung der Umsatzsteuer 1995 deshalb erfolgt sei, weil die Miteigentümer ihre ursprüngliche Absicht, die hergestellten Häuser zu vermieten, nicht verwirklicht hätten. Diese Absicht hätten sie nur notgedrungen aufgegeben, weil die von ihnen m... mehr lesen...
Index: E1P32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2;12010P/TXT Grundrechte Charta Art51 Abs1;UStG 1994;
Rechtssatz: Umsatzsteuerverfahren fallen in den Anwendungsbereich des Unionsrechts; jedenfalls für solche Abgabenverfahren ergibt sich daher - seit 1. Dezember 2009 - aus Art. 47 Abs. 2 GRC das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit der Vollziehung des UStG 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist im Firmenbuch als Einzelunternehmer mit einer Firma eingetragen gewesen, die aus einem Phantasie-Namen "(I-Tech)" und dem Zusatz "Schneiden & Schweissen" sowie dem Hinweis auf das Einzelunternehmen "e.U." besteht. Im Zug einer Umsatzsteuerprüfung traf der Prüfer die Feststellung, der Beschwerdeführer habe zu Unrecht aus der Rechnung der Handels-GmbH L vom 5. Juni 2009 einen Vorsteuerabzug von 16.866,67 EUR vorgenommen. Diese Rechnung sei über die Lieferung... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11; UStG 1972 §12; UStG 1994 §11; UStG 1994 §12; VwGG §41 Abs1; UStG 1972 § 11 gültig von 22.12.1984 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994 UStG 1972 § 11 gültig von 31.12.1975 bis 21.12.1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 636/1975 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, siebzehn Spruchpunkte umfassenden Bescheid entschied die belangte Behörde u.a. - in den von den Beschwerdepunkten umfassten Spruchpunkten - über die Berufungen der - in den Bereichen Werbung, Marketing und Kommunikation tätigen - beschwerdeführenden GmbH & Co KG gegen erstinstanzliche Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1994 bis 2001 (Spruchpunkte 2., 4., 6., 8., 10., 12., 14. und 15.) und die Feststellung von Einkünften für die Jahre 1994 bis 1998 (Spruchpunk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §95;KStG 1988;UStG 1994; VwGG §30 Abs2; EStG 1988 § 95 heute EStG 1988 § 95 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 95 gültig von 01... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist gemäß § 30 Abs 2 VwGG unter anderem davon abhängig, dass nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteiles aus einer Verpflichtung zu einer Geldleistung ist vom Antragsteller durch zahlenmäßige Angaben über seine derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu konkretisieren (vgl den hg Beschluss v... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb während der Streitjahre 1994 bis 1996 ein Installationsunternehmen. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung erließ das Finanzamt im Juni 1999, zum Teil unter Wiederaufnahme von Verfahren, Bescheide über die Umsatz- und Körperschaftsteuer für die drei Streitjahre, über einen Verspätungszuschlag und über die Haftung der Beschwerdeführerin für nicht abgeführte Kapitalertragsteuer. Der von der Beschwerdeführerin dagegen erhobenen Berufung gab die belangte ... mehr lesen...
In dem der Beschwerde angeschlossenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde vor allem Rechnungen verschiedener "BauGmbH" als "Deckungsrechnungen" für Leistungen qualifiziert, die der Beschwerdeführerin von so genannten "Schwarzarbeitern" erbracht worden seien. In den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer habe demnach auch nicht als Vorsteuer in Abzug gebracht werden können, wobei die Rechnungen außerdem nicht den in § 11 UStG 1994 geforderten Angaben genügt hätten (und damit... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof16/02 Rundfunk32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KOG 2001 §10a Abs3;KOG 2001 §10a;UStG 1994; VwGG §42 Abs2 Z1; VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid schrieb die belangte Behörde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 10a Abs 12 KommAustria-Gesetz (KOG) die Entrichtung des Finanzierungsbeitrages zur Finanzierung des Aufwandes der Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) und der KommAustria für das erste und zweite Quartal 2006 in Höhe von jeweils netto EUR 852,47 zuzüglich 20 % USt (insgesamt EUR 2.045,94) vor und trug ihr auf, den Gesamtbetrag binnen 14 Tagen a... mehr lesen...
Bei der im Jahr 1991 gegründeten beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) waren seit dem 26. April 1995 ihr Steuerberater Mag. F. H. als Alleingesellschafter und D. I. als selbständig vertretender Geschäftsführer im Firmenbuch eingetragen. Bei der im Jahr 1991 gegründeten beschwerdeführenden Gesellschaft mbH (Beschwerdeführerin) waren seit dem 26. April 1995 ihr Steuerberater Mag. F. H. als Alleingesellschafter und D. römisch eins. als selbständig vertretender Geschä... mehr lesen...