Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 16. August 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die KESCHMANN Rechtsanwalts-GmbH, Servitengasse 4/20, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „A09 Pyhrn Autobahn, Generalsanierung Tunnel Schartnerkogel, BuS Ausrüstung, Auftraggeber ID-Nr.: 64489“ der Auftragge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 29.07.2021 begehrte die Erstantragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 23.07.2021, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Mit Schreiben vom 02.08.2021 begehrte die Zweitantragstellerin die mit Schreiben vom 23.07.2021 übermittelte Entscheidung über die beabsichtigte ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 25.03.2021 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Nachprüfungsantrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 16.03.2021, verbunden mit einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, auf Akteneinsicht sowie auf Gebührenersatz. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes aus: Die Auftraggeberin führe das Vergabeverfahren „Elektroinstallationen, Neubau Tourismusschule... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 16.06.2021, beim BVwG eingebracht am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die angefochtene gesondert anfechtbare Entscheidung vom 11.06.2021 für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. 2. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren insgesamt... mehr lesen...
Begründung: Sachverhalt Mit Schreiben vom 31.05.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 21.05.2021 bekannt gegebenen Zuschlagsentscheidung, die Einsicht in den Vergabeakt, die Ausnahme des eigenen Angebotes von der Akteneinsicht durch allfällige weitere Parteien, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Verpflichtung der Auftraggeberin zum Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren, die Verständigung der Auftraggeber... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung des Verfahrens Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 25. Mai 2021 beantragte die XXXX vertreten durch die Beck & Dörnhöfer & Partner Rechtsanwälte OG, Colmarplatz 1, 7000 Eisenstadt, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Einleitung eines Verfahrens zur Nichtigerklärung der Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung, die Akteneinsicht, die Durchführung e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 03.05.2021, beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht am selben Tag, beantragte die Antragstellerin, das Bundesverwaltungsgericht möge „die gesamten Ausschreibungsunterlagen im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären“, in eventu „die für die Antragstellerin diskriminierende Anforderung Pkt. 4 Nr. 8 der Ausschreibungsunterlage Teil C – Leistungsbeschreibung im Vergabeverfahren […] für nichtig erklären (in eventu zu streiche... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.05.2021 beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung dahingehend, dass der Auftraggeberin für die Dauer des Nachprüfungsverfahrens die Erteilung des Zuschlags untersagt werde. Zudem stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.04.2021, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12. April 2021 beantragte die XXXX in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 2. April 2021 und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung Reinigungsdienstleistungen MC 17SCP 4 & 5, Los 1+2“ der Auftraggeberinnen Johannes Kepl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.12.2020 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Ersatz der entrichteten Pauschalgebühr. 2. Mit Schriftsatz vom 13.01.2021 teilte die Auftraggeberin dem Bundesverwaltungsgericht mit, dass diese die angefochtene Ausscheidensentscheidung vom 14.12.2020 zurückgenommen habe. 3. Mit Schriftsatz ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Auftraggeberin schrieb unter der Bezeichnung „Sanierung Parkdeck Austria Center Vienna“ die Vergabe eines Bauauftrags nach dem Bestangebotsprinzip im Unterschwellenbereich aus. Es erfolgte keine Unterteilung in Lose. Der geschätzte Auftragswert exklusive Umsatzsteuer beträgt EUR XXXX . 2. Am 17. Juli 2020 übermittelte die Auftraggeberin an die Antragstellerin eine Zuschlagsentscheidung, welche auszugsweise wie folgt lautet: „Im Zusamm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren, einem Verhandlungsverfahren über einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich nach vorheriger Bekanntmachung, wurde eine Zuschlagsentscheidung versandt, die von der ASt mit Nachprüfungsantrag bekämpft wird. 2. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags beantragte die ASt mit den entsprechenden Form- und Inhaltserfordernissen die Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), die auch erlassen wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.11.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden „Antragstellerin“) die Zuschlagsentscheidung vom 09.11.2020 für nichtig zu erklären, Akteneinsicht in den vorzulegenden Vergabeakt und den Nachprüfungsakt zu gewähren, eine mündliche Verhandlung durchzuführen und die Auftraggeberin dazu zu verpflichten, der Antragstellerin die Pauschalgebühren zu ersetzen. Die Antragstellerin verband ihre Anträge mit dem Antrag auf Erlassung einer eins... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die AG führt das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren im Unterschwellenbereich nach vorheriger Bekanntmachung nach den Bestimmungen des Sektorenbereichs durch, dies mit einem geschätzten Auftragswert iHv XXXX Euro. 2. Die ASt legte ein Letztangebot mit einem Gesamtpreis iHv XXXX mit bewertungsrelevanten Gesamtkosten für 25 Jahre iHv XXXX . 3. Die MB legte ein Letztangebot mit einem Gesamtpreis iHv ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 05.09.2019, dieser Schriftsatz wurde in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Variante vorgelegt, beantragte die Antragstellerin ua die sechs inhaltsgleichen Ausscheidensentscheidungen vom 26.08.2019 hinsichtlich der Lose XXXX bis XXXX und die Entscheidung, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll (von der Auftraggeberin als „Zuschlagsentscheidung“ bezeichnet), vom 26.08.2019 ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über den Gebührenersatz oder die Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 10.09.2020 beantragte die Antragstellerin ua. die Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers auf Nicht-Zulassung der Antragstellerin zur Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe vom 01.09.2020 und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Schreiben vom 08.10.2020 zog die Antragstellerin vor Durchführung einer mündlichen Verhandlung sämtliche Anträge vom 10.09.2020 zurück. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen 1. Festste... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16.09.2020 stellte die XXXX (im Folgenden „die Antragstellerin“) einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung im Vergabeverfahren „ XXXX “ der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgenden „die Auftraggeberin“), vertreten durch Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Unternehmensbereich Universitäten, Trabrennstraße 2c, 1020 Wien (im Folgend... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 14. September 2020 beantragte die XXXX vertreten durch Mag. Sylvia Unger, Rechtsanwältin, Ferstelgasse 1/1, 1090 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, die Ausnahme ihres Angebots von der Akteneinsicht, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 4. September 2020, den Ersatz der Pauschalgebühr, die Überprüfung der Gebühren und sowie die Erlassung einer einstw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 21. Juli 2020 beantragte die AAAA , vertreten durch die Hule?Bachmayr-Heyda?Nordberg Rechtsanwälte GmbH, Franz-Josefs-Kai 47, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, den Auftrag zur Vorlage des gesamten Vergabeaktes an die Auftraggeberin, die Akteneinsicht, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweilige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22.07.2020 beantragte die XXXX (im Folgenden auch „die Antragstellerin“) das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung anberaumen, das Ausscheiden des Angebotes der Antragstellerin gemäß Schreiben der Auftraggeberin vom 16.07.2020 (Ausscheidensentscheidung) für nichtig erklären und die Auftraggeberin verpflichten, der Antragstellerin binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution die entrichteten Pauschalgebühren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 16. Juni 2020 stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren und brachten im Wesentlichen vor: 1.1. Mit Schreiben vom 8. Juni 2020, das der Antragstellerin über die elektronische Vergabeplattform der Auftraggeberin zugestellt worden sei, habe die Auftraggeberin der Antragstellerin bekanntgegeben, dass sie beabsichtige, den „Zuschlag für das Los / die Lose XXXX , im Vergabeverfahren [...]XXXX mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte betreffend das im Entscheidungskopf ersichtliche offene Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zwecks Möglichkeit des Bezugs von Lungenentzündungsimpfstoff einen Nachprüfungsantrag ein. Begehrt wurde die Nichtigerklärung der Ausschreibungsunterlagen bzw [interptetiert] die Streichung von Teilen daraus. Die ASt bestritt im weiteren Verfahren die Parteistellung einer Einwendungspa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 25.05.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 15.05.2018, das gegenständliche Vergabeverfahren für nichtig zu erklären, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Begründend wurde im Wesentliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 20.05.2019, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10.05.2019, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch den Auftraggeber. Die Antragstellerin bringt zusammengefasst vor, dass sie im gegenständlichen Vergabeverfahren ein Angebot gelegt habe. In einem ersten Nachprüfungsv... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Die Auftraggeberinnen schrieben im April 2019 die gegenständliche Leistung "Lieferung von Hygienepapier BBG GZ 4805.03216" in einem offenen Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich nach dem Bestbieterprinzip mit dem Ziel des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmer für eine Laufzeit von 48 Monaten aus (CPV-Code: 33770000-8). Der geschätzte Auftragswert beträgt EUR 34.887.389,70 ohne USt. Mit Schriftsatz vom 0... mehr lesen...