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Begründung: Sachverhalt Mit Schreiben vom 21.02.2022, beim BVwG eingebracht am selben Tag außerhalb der Amtsstunden, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der am 11.02.2022 von der Auftraggeberin bekannt gegebenen Auswahlentscheidung (die den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der XXXX – präsumtive Rahmenvereinbarungspartnerin avisiert), die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 17.02.2022 sowie vom 28.02.2022 stellte die Antragstellerin die im
Spruch: genannten Feststellungsanträge sowie Pauschalgebührenersatzanträge, Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Akteneinsicht. Diese Rechtssachen wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen. Begründend wurde von der Antragstellerin zusammengefasst im Wesentlichen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: römisch eins. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 16.09.2021, beim BVwG eingebracht am selben Tag, stellte die Antragstellerin ua. folgende Anträge: (i) „festzustellen, dass die gegenständliche Rahmenvereinbarung hinsichtlich sämtlicher Rahmenvereinbarungspartner, die im Sinne der obigen Ausführungen zu Erbringung der rahmenvereinbarungsgegenständlichen Leistungen nicht berechtigt und daher im Sinne der Festlegungen der Ausschreibung nicht geeignet sind, wegen... mehr lesen...
Begründung: Zu Spruchpunkt A) Einstellung der Verfahren Gemäß Art 135 Abs 1 B-VG iVm § 2 VwGVG und § 6 BVwGG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht durch Einzelrichter, sofern nicht in Bundes- oder Landesgesetzen die Entscheidung durch Senate vorgesehen ist. Gemäß § 328 Abs 1 BVergG entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in den Angelegenheiten des § 327, soweit es sich nicht um die Entscheidung über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Entscheidung über d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 25.11.2021 stellte die XXXX , in der Folge Antragstellerin, betreffend das Vergabeverfahren „ÖBA VMIS 2.0 Los 1 – Ost und Los 2 – West“ der Auftraggeberin ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 17.11.2021, die Ausschreibung in Teil D.1 (Allgemeine Auss... mehr lesen...