Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das BVwG hatte ursprünglich das oben formlos eingestellte Nachprüfungsverfahren dahin erledigt, dass der gestellte Nachprüfungsantrag mit zwei Nichtigerklärungsbegehren abgewiesen wurde und daran anschließend das Pauschalgebührenersatzbegehren gleichfalls abgewiesen wurde. 2. Der Rechtsvertreter der Auftraggeberin teilte am 15.05.2026 mit, dass zwischenzeitig der Auftrag vergeben worden ist, maW der Zuschlag erteilt wor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die AG führt dz das im Entscheidungskopf ersichtliche Vergabeverfahren als offenes Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich über einen Bauauftrag durch. 2. Nachdem die ASt zuvor in einem vorangehenden Nachprüfungsverfahren die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin der ASt angefochten hatte und die AG danach diese vormalige Zuschlagsentscheidung zurücknahm, versandte die AG am 09.01.2026 die wie na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren focht die ASt eine Zuschlagsentscheidung an und begehrte zur Absicherung des Nachprüfungsantrags eine einstweilige Verfügung. 2. Das gegenständliche offene Vergabeverfahren ist dabei ein solches über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich. 3. Die ASt entrichtete dabei den Pauschalgebührenersatzbetrag iHv 4.862 Euro an das BVwG. 4. Nach Erlassung der beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen offenen Vergabeverfahren betreffend eine Bauauftragsvergabe im Unterschwellenbereich brachte die ASt am 18.09.2025 einen Nachprüfungsantrag, gerichtet gegen die Ausscheidensentscheidung vom 08.09.2025, ein, welcher insb auch mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Pauschalg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte einen Nachprüfungsantrag mit insb nachstehendem Inhalt ein: […] Die Antragstellern stellt bezüglich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung: Kinderimpfstoffe - Pneumokokken", internes Geschäftszeichen der BBG: GZ 3701.05074, binnen offener Frist nachstehenden I. ANTRAG auf Nachprüfung römisch eins. ANTRAG auf Nachprüfung 1 Maßgeblicher Sachverhalt 1.1 Der gegenständliche ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 26.07.2024, am selben Tag beim BVwG eingebracht, begehrte die XXXX (Im Folgenden: Antragstellerin, ASt) die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und die angefochtene Zuschlagsentscheidung vom 17.07.2024 für nichtig zu erklären in eventu die bekämpfte Ausschreibung zur Gänze für nichtig zu erklären, stellte einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, einen Antrag auf mündliche Verhandlung, Antrag a... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 24. Juli 2024 beantragte XXXX , in der Folge Antragsteller, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 18. Juli 2024, die Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren „GZ S95510/316-Dion7/202... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX führt unter der Bezeichnung XXXX , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. 1.1. Die römisch 40 führt unter der Bezeichnung römisch 40 , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer R... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die XXXX (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024, Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024 sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die römisch 40 (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.05.2024, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am selbigen Tag, begehrte die Antragstellerin (=ASt) die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Nichtigerklärung der mit Fragebeantwortung vom 26.04.2024 (die Ausschreibung wiederholende) Festlegung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend das im Entscheidungskopf ersichtlic... mehr lesen...
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Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, vertreten durch die ASFINAG Bau Management GmbH, führt unter der Bezeichnung „A10 Tauern Autobahn INSB Eben - Flachau Sanierung Brückenobjekte Planungsleistungen“, GZ 112663, ein offenes Verfahren durch. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftr... mehr lesen...