Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren focht die ASt eine Zuschlagsentscheidung an und begehrte zur Absicherung des Nachprüfungsantrags eine einstweilige Verfügung. 2. Das gegenständliche offene Vergabeverfahren ist dabei ein solches über einen Bauauftrag im Unterschwellenbereich. 3. Die ASt entrichtete dabei den Pauschalgebührenersatzbetrag iHv 4.862 Euro an das BVwG. 4. Nach Erlassung der beantra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In dem im Entscheidungskopf bzw
Spruch: ersichtlichen offenen Vergabeverfahren betreffend eine Bauauftragsvergabe im Unterschwellenbereich brachte die ASt am 18.09.2025 einen Nachprüfungsantrag, gerichtet gegen die Ausscheidensentscheidung vom 08.09.2025, ein, welcher insb auch mit Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV), auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Pauschalg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte einen Nachprüfungsantrag mit insb nachstehendem Inhalt ein: […] Die Antragstellern stellt bezüglich der Ausschreibung „Rahmenvereinbarung: Kinderimpfstoffe - Pneumokokken", internes Geschäftszeichen der BBG: GZ 3701.05074, binnen offener Frist nachstehenden I. ANTRAG auf Nachprüfung römisch eins. ANTRAG auf Nachprüfung 1 Maßgeblicher Sachverhalt 1.1 Der gegenständliche ... mehr lesen...
Begründung: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch eins. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Die XXXX führt unter der Bezeichnung XXXX , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung durch. Der geschätzte Auftragswert liegt im Unterschwellenbereich. 1.1. Die römisch 40 führt unter der Bezeichnung römisch 40 , ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zum Abschluss einer R... mehr lesen...
Begründung: 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die XXXX (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024, Nichtigerklärung der Ausscheidungsentscheidung vom 14.06.2024 sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Mit Schreiben vom 19.06.2022, beim BVwG eingebracht 20.06.2024, begehrte die römisch 40 (Im Folgenden: Antragstellerin oder ASt) die Nachprüfung der Ausscheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 02.05.2024, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am selbigen Tag, begehrte die Antragstellerin (=ASt) die Nichtigerklärung der Ausschreibung sowie die Nichtigerklärung der mit Fragebeantwortung vom 26.04.2024 (die Ausschreibung wiederholende) Festlegung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung betreffend das im Entscheidungskopf ersichtlic... mehr lesen...