Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 06.03.2024 stellte die Antragstellerin die gegenständlichen Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung sowie auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 26.02.2024, verbunden mit einem Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Verhandlung sowie einem Antrag auf Gebührenersatz. Hierüber wurden die Auftraggeberin und die in Aussicht genommen... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 21.12.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin legte im Vergabeverfahren „Nadelstichsichere Systeme“ für mehrere Lose, darunter Los 2 „Sicherheitsvenenverweilkanüle mit Zuspritzventil und Fixierflügel“ und Los XXXX ein Angebot. Mit Entscheidung vom 03.11.2023 schieden die Auftraggeberinnen das Angebot für Los 2 und Los XXXX mangels Erfüllung von Anforderungen der Leistungsbeschreibung aus. 1. Die Antragstelle... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Am 20.10.2023 stellte die Antragstellerin den gegenständlichen Antrag auf Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 12.10.2023 betreffend das Konzessionsvergabeverfahren „Betrieb des Cafés Meierei und des Café-Restaurants im Kavalierstrakt auf dem Areal des Schlosses Schönbrunn“ der Auftraggeberin Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 31. Dezember 2021 beantragte XXXX vertreten durch die RIHS Rechtsanwalt GmbH, Kramergasse 9/3/13, 1010 Wien, in der Folge Antragsteller, die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 78 Abs 2 Z 2 BVergGKonz 2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 83 BVergGKonz 2018, die Gewährung von Akteneinsicht gemäß § 81 BVergGKonz 2018, die Nichtigerklärung der gesamten... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 27. Oktober 2023 beantragte die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. XXXX und 2. XXXX , vertreten durch die Müller Partner Rechtsanwälte GmbH, Rockhgasse 6/4, 1010 Wien, die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Gewährung von Akten... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 16.10.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 16.10.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 16.10.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 30.08.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte der Antragsteller die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Der Antragsteller entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 135,-. Mit Schreiben der Auftraggeberin vom 06.09.20... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Technische Universität Wien (Im Folgenden: TU oder Auftraggeberin) führt ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt (A, B, C, D, E und HB). Auftragsgegenstand ist die dauerhafte Gewährlei... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: römisch eins. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: 1. Die Technische Universität Wien (Im Folgenden: TU oder Auftraggeberin) führt ein offenes Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Bestbieterprinzip durch. Der Auftrag ist in sechs Lose unterteilt (A, B, C, D, E und HB). Auftragsgegenstand ist die dauerhafte Gewährlei... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 18.09.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 08.09.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Mit Beschluss vom 25.09.2023, Zl. W139 2278158-1/2E, gab das... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 7. August 2023 beantragte die XXXX vertreten durch die CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH, Parkring 2, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 24 VwGVG, die Akteneinsicht und Ausnahme von der Akteneinsicht der eigenen Angaben, die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 26. Juli 2023, mit welchem Unternehmer die Rahmenvereinbarung abges... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt verfasste am 19.07.2021 einen beim BVwG zur GZ W131 2244508-1 protokollierten Feststellungsantrag mit insb folgendem hier interessierendem Inhalt und den dabei gestellten, unten nochmals wiedergegebenen Feststellungsbegehren: FESTSTELLUNGSANTRAG 1. Sachverhalt 1.1. Mit Auftragsbekanntmachung vom 2. März 2021 wurde von der Auftraggeberin Republik Österreich (Bund), der Bundes... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt verfasste am 21.12.2022 einen beim BVwG zur GZ W131 2264464-1 protokollierten Feststellungsantrag mit insb folgendem hier interessierendem Inhalt und den dabei gestellten, unten nochmals wiedergegebenen Feststellungsbegehren: I. ANTRAG AUF FESTSTELLUNG römisch eins. ANTRAG AUF FESTSTELLUNG Maßgeblicher Sachverhalt Allgemeines Die Bundesbeschaffung GmbH (kurz "BBG") hat als verg... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 02.08.2023 stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 28.07.2023, verbunden mit den Anträgen auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, auf Akteneinsicht bzw. Ausnahme von der Akteneinsicht, auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie auf Gebührenersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. 2. Am 07.08.2023 gab die Auftraggeberin beka... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die ASt verfasste am 19.07.2021 einen beim BVwG zur GZ W131 2244508-1 protokollierten Feststellungsantrag mit insb folgendem hier interessierendem Inhalt und den dabei gestellten, unten nochmals wiedergegebenen Feststellungsbegehren: FESTSTELLUNGSANTRAG 1. Sachverhalt 1.1. Mit Auftragsbekanntmachung vom 2. März 2021 wurde von der Auftraggeberin Republik Österreich (Bund), der Bundesbeschaffu... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Mit dem Schreiben vom 14.07.2023, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren. Die Antragstellerin entrichtete an Pauschalgebühren für den Nachprüfungsantrag und den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung insgesamt EUR 3.240... mehr lesen...