Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Unteroffizier beim österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad eines Vizeleutnants. Er ist eingeteilt als Werkstattleiter des XXXX 4 in der XXXX in XXXX . 2. Am 25.06.2019, nach dem Einlangen einer schriftlichen Meldung der Militärpolizei, wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 3. Mit beschwerdebezogenem Disziplinarerkenn... mehr lesen...