Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz AE-VB Charge bei XXXX in XXXX verwendet. 1. Der Beschwerdeführer steht als Vertragsbediensteter in einem Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz AE-VB Charge bei römisch 40 in römisch 40 verwendet. 2. Mit Disziplinarverfügung des Einheitskommanda... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz „ XXXX “ (Organisationsplan XXXX , Truppennummer XXXX , Positionsnummer XXXX ) in der XXXX verwendet. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz „ römisch 40 “ (Organisationsplan römisch 40 , Tr... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz „Kommandant XXXX in der XXXX der XXXX & Dienstbetrieb des Militärkommandos Steiermark“ verwendet. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wird auf dem Arbeitsplatz „Kommandant römisch 40 in der römisch 40 der ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein Soldat und Beamter der Verwendungsgruppe MU GL/UO/03 (Berufsunteroffizier), der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis steht und den Dienstgrad Wachtmeister (Wm) führt, wurde mit Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) 24.03.2022 gemäß § 40 Abs 4 iVm Abs 1 Z 2 Heeresdisziplinargesetz 2014 (HDG) vom Dienst enthoben (zugestellt am 28.03.2022)... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Offizier des Milizstandes, stand zum Tatzeitpunkt in einem Auslandseinsatz als Auslandseinsatz-Vertragsbediensteter bei einem österreichischen Kontingent im XXXX (AUTCON XXXX ) und führte den Dienstgrad Major. 1. Der Beschwerdeführer (BF) ist Offizier des Milizstandes, stand zum Tatzeitpunkt in einem Auslandseinsatz als Auslandseinsatz-Vertragsbedienstet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Unteroffizier beim österreichischen Bundesheer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und führt den Dienstgrad eines Vizeleutnants. Er ist eingeteilt als Werkstattleiter des XXXX 4 in der XXXX in XXXX . 2. Am 25.06.2019, nach dem Einlangen einer schriftlichen Meldung der Militärpolizei, wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 3. Mit beschwerdebezogenem Disziplinarerkenn... mehr lesen...
Das Disziplinarerkenntnis wurde Ihnen im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 20. Februar 2015 mündlich verkündet. Ihre Beschwerde über das mündlich verkündete Disziplinarerkenntnis vom 20. Februar 2015 ist am 6. März 2015 mit GZ.0220-3100/KontKdo/2015 fristgerecht eingelangt. Als Beschwerdegründe geben sie Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, unzureichende Prüfung und Würdigung der vorgelegten Beweismittel (Aktenvermerk ‚AV zur Verhandlung - Sachverhaltsdar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang 1.1. Am 07.11.2013 wurde nach Verhandlung mit mündlichem Bescheid des Einheitskommandanten (Kompaniekommandanten - KpKdt) der XXXX (Disziplinarbehörde), gegen den BF die Disziplinarstrafe der Geldbuße in Höhe von € 150,- verhängt. Die Disziplinarbehörde ist auf der Verhandlungsschrift nicht angeführt aber aus den mitvorgelegten Verwaltungsakten und der Unterschrift des Kompaniekommandanten erschließbar. Da sich auch keine Geschäftszahl (GZ) auf... mehr lesen...