§ 1 ADV Geltungsbereich

ADV - Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024

Die Allgemeinen Dienstvorschriften gelten für alle Soldaten. Für Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines Dienstverhältnisses angehören, gelten die Allgemeinen Dienstvorschriften jedoch nur insoweit, als in den dienstrechtlichen Vorschriften nicht anderes bestimmt ist.

In Kraft seit 01.03.1979 bis 31.12.9999
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