§ 8 ADV Militärischer Gruß und dienstliche Anrede

ADV - Allgemeine Dienstvorschriften für das Bundesheer

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

(5) Die Soldaten haben bei der dienstlichen Anrede das „Sie“ zu gebrauchen. Soldaten gleichen Dienstgrades, die zueinander in einem Befehlsverhältnis stehen, sowie Soldaten verschiedener Dienstgrade haben einander bei der dienstlichen Anrede mit „Herr“ oder „Frau“ und Dienstgrad anzusprechen; die Beifügung des Familiennamens ist zulässig. Die in besonderen Vorschriften festgelegten funktionsbezogenen Befehls-, Kommando- oder sonstigen Anreden bleiben unberührt.

In Kraft seit 16.01.1998 bis 31.12.9999
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