Im Rahmen der Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 - StEG, errichtete die "Erneuerungsgemeinschaft Ortszentrum T" (im Folgenden kurz: EGOT) das "Ortszentrum T", in dem sich Tiefgaragen sowie Wohn-, Büro- und Geschäftseinheiten befinden. Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der im "Ortszentrum T" errichteten Wohnungen Top 13 und Top 14. Die Wohnungen wurden im Jahre 1987 erstmals vermietet. Bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung behandelte d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/13/0225 E 29. November 2000 RS 1
(hier nur letzter Satz) Stammrechtssatz Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrer am 1. September 1996 verstorbenen Mutter Eleonora L. Mit Bescheiden je vom 1. September 1994 verfügte das zuständige Finanzamt gegenüber Eleonora L. die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1990 und 1991. Gleichzeitig wurden Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für 1990, 1991 sowie für 1992 erlassen. Mit einem Schriftsatz vom 3. Oktober 1994 erhob die Beschwerdeführerin "als Sachwalterin" nam... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §303;BAO §307 Abs1;BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, mehrere Absprüche in Form von Sammelbescheiden zu erlassen. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder
Spruch: für sich gesondert mit Berufung anfechtbar ist (Hinweis E 17.2.2000, 99/16/0027). Insb handelt e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin übernahm im Jahre 1977 den landwirtschaftlichen Betrieb R ihres Vaters. Der Betrieb, dem eine Einzelrichtmenge zustand, war ab 1974 an Herrn H verpachtet. Seit 1991 bemühte sich die Beschwerdeführerin um eine Teilung der dem Betrieb R zustehenden Milchmenge (zwischen dem Pächter und ihr; vgl. zum Sachverhalt auch das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 1997, Zl. 93/17/0156; mit dem genannten Erkenntnis wurde die Abweisung des Antrags der Beschwerdeführerin vom 1. Ju... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. September 1998 schrieb der Magistrat der Stadt Wien der Beschwerdeführerin für die Jahre 1992 bis 1995 und 1997 die Getränkesteuer vor, nahm gemäß § 235 Abs. 3 iVm § 237 Abs. 2 WAO das mit Berufungsbescheid der Abgabenberufungskommission vom 24. Juni 1997 abgeschlossene Verfahren betreffend Getränkesteuer für das Jahr 1996 von Amts wegen wieder auf, hob den Berufungsbescheid auf und schrieb im wieder aufgenommenen Verfahren der Beschwerdeführerin für das Jahr 1996... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Wr 1962 §66 Abs1;LAO Wr 1962 §67 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem der Inhalt einer behördlichen Erledigung Zweifel über den Bescheidcharakter entstehen lässt, ist die ausdrückliche Bezeichnung einer Erledigung als Bescheid essentiell. Nur dann, wenn der I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt das Unternehmen der Versicherungs- und Hausanteilscheinvermittlung. Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid hat sich der Beschwerdeführer in den Jahren 1984 bis 1986 (Ausgaben 1984 bis 1986) an der Fa. Wohnungseigentum-Bautreuhand-Hausanteilschein Gesellschaft m.b.H. & Co KG, Serie 10, und in den Jahren 1987 (Ausgabe 1987) und 1988 (zwei atypische stille Beteiligungen der Ausgabe 1988) an der IMMAG Revitalisierungs- und Altstadterneuerungsge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §188;BAO §190 Abs1;BAO §198;BAO §295 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch ein nach § 92 Abs 1 lit b BAO ergangener Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid iSd § 188 BAO und als solcher der Abgabenbemessung zu Grunde zu legen (Hinweis Ri... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 2. Dezember 1993 stellte die belangte Behörde gemäß § 92 BAO in Zusammenhalt mit den §§ 1, 78 Abs. 2 und 93 BAO hinsichtlich der von der Zweitbeschwerdeführerin als Verfügungsberechtigter über den landwirtschaftlichen Betrieb (im Folgenden: LWB U.) im "Neulieferantenzeitraum" vom 1. Juni 1985 bis einschließlich 31. Mai 1987 mit Ablauf von zwei Jahren von der Einhebung der Absatzförderungsbeiträge an zu erlangenden Einzelrichtmenge (im Folgenden: ERM) im öffentlic... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §56;BAO §185;BAO §78 Abs3;BAO §92 Abs1;MOG 1985 §76 Abs1 idF 1986/183;MOG 1985 §76 Abs2 idF 1988/330;MOG 1985 §79;
Rechtssatz: Unzulässig sind Feststellungsbescheide, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen vorgesehenen gesetzlichen Verwaltungsverfahrens entschieden werden kann; dasselbe gi... mehr lesen...
Am 6. August 1987 erwarb die Beschwerdeführerin im Erbweg die (im Jahr 1962 bebaute) Liegenschaft in Wien, M-Gasse 21. Sie vermietete sie erstmals ab 17. November 1988. Für das Jahr 1988 reichte sie zunächst keine Einkommensteuererklärung ein. Für die Jahre 1989 bis 1991 wurde bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Bemessungsgrundlage der AfA der Einheitswert herangezogen. Es erfolgte eine entsprechende Veranlagung. In der Folge reichte die Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §92 Abs1 litb;EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Durch den Antrag, die AfA für ein bestimmtes Jahr in bestimmter Weise zu berechnen, wird nicht die Erlassung eines Bescheides beantragt, mit welchem iSd § 92 Abs 1 lit b BAO Tatsachen festgestellt werden. European Case Law I... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §185;BAO §198;BAO §92 Abs1 litb;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbescheid ist nicht zu erlassen, wenn die Frage in einem Verfahren (insb im Abgabenverfahren mittels Abgabenbescheid) geklärt werden kann (Hinweis E 14.8.1991, 89/17/0174). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997150178.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;BAO §185;BAO §92 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1333/72 E 10. September 1974 RS 6 Stammrechtssatz Die Erlassung eines Feststellungsbescheides ist dann zulässig, wenn sie entweder im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn eine gesetzliche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines solchen Bescheide... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer stand als Verfügungsberechtigten über einen landwirtschaftlichen Betrieb eine Einzelrichtmenge zu. In den Wirtschaftsjahren 1986 und 1987 bis einschließlich 1991/92 lieferte der Beschwerdeführer nicht nur an den für ihn zuständigen Bearbeitungs- und Verarbeitungsbetrieb Milch, sondern lieferte an den Betrieb L auch Magermilch für die Graukäseerzeugung. Nach Bekanntwerden dieser Vorgangsweise leitete der Milchwirtschaftsfonds ein (später von der Agrarmarkt Aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren55 Wirtschaftslenkung
Norm: AVG §56;BAO §92 Abs1;MOG 1985 §79; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/17/0236 E 22. November 1999
Rechtssatz: Mangels besonderer gesetzlicher Anordnung kann ein Feststellungsbescheid nur dann über Rechte oder Rechtsverhältnisse ergehen, wenn dies von einer Partei beantragt wird, die... mehr lesen...
Beschwerdegegenständlich ist die Vorschreibung von besonderer Ortstaxe nach dem Salzburger Ortstaxengesetz 1992. Zur Zahlung dieser Abgabe war der Beschwerdeführer zunächst mit Schreiben der Gemeinde Fuschl vom 21. Jänner 1997 aufgefordert worden. Als Zeitraum, für welchen die Abgabe vorgeschrieben wurde, wurde zunächst 1994 angegeben, in einer Beilage jedoch auf 1996 berichtigt. Auf Grund einer Eingabe des Beschwerdeführers gegen diese Aufforderung erging zunächst neuerlich ein ... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §92 Abs1;BAO §93 Abs2;LAO Slbg 1963 §66 Abs1;LAO Slbg 1963 §67 Abs2;
Rechtssatz: Zahlungsvorschreibungen, die nicht als Bescheid bezeichnet sind, denen aber komplizierte Erläuterungen allgemeiner Art für eine Vielzahl verschiedener Abgaben beigeschlossen sind, dass die Zahlungsaufforderung in bestimmten Fällen einen Besch... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. In dem für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht hielt der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe iSd § 135 Abs 4 ASVG den Versicherten Fahrtkostenersätze nach den Tarifen des jeweils billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Abzug eines Selbstbehaltes gewährt. Für die Auszahlung der Fahrtkostenersätze seien interne Belege erstellt worden. Rechnungen (Fahrscheine) öffentlicher Verkehr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §92 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Dem Grundsatz von Treu und Glauben kommt bei von der Abgabenbehörde erteilten Auskünften Bedeutung zu, falls sich diese nachträglich als unrichtig herausstellen. Auskünfte sind Wissenserklärungen, somit keine Bescheide und daher nicht bindend (Hinweis E 14.10.1992, 90/13/0009, VwSlg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 31. Mai 1998 Geschäftsführer der G-GmbH, über deren Vermögen am 11. September 1998 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für die aushaftende Abgabenschulden der G-GmbH von 224.745 S (Umsatzsteuer 1997) herangezogen. Im angefochtenen Bescheid wird u.a. ausgeführt, die ausständige Abgabenforderung sei eine Umsatzsteuernachforderung, ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;BAO §92 Abs1;
Rechtssatz: Die Ausführungen in dem nach § 9 Abs 1 BAO ergangenen Bescheid, wonach die Abgabenbehörde dem zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer der GmbH gegenüber insoweit keine Einbringungsmaßnahmen setzen werde, als sich bei der GmbH eine Konkursquote ergebe, vermögen an der Rechtswidrigkeit des ... mehr lesen...
Nach den Feststellungen im angefochtenen Bescheid war der Beschwerdeführer im Jahr 1992 als Steuerberater im Werkvertrag für die Kanzlei Dr. F.B. tätig. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist strittig, ob ein Betrag von netto S 490.000,-- (zuzüglich 20 % Umsatzsteuer in Höhe von S 98.000,--) steuerlich dem Beschwerdeführer oder - wie beantragt - seiner Ehegattin, die (ansonsten) gewerbliche Einkünfte aus dem Betrieb eines Kindermodengeschäftes bezieht, zuzurechnen ist. Über den str... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198 Abs1;BAO §273 Abs1;BAO §77 Abs1;BAO §92 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/07/15 93/13/0269 1 (hier nur Satz 1) Stammrechtssatz Ein rechtskräftiger Abgabenbescheid, mit dem gegen ein Steuersubjekt ein bestimmter Abgabenanspruch geltend gemacht wurde, steht einer ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer für 1990 festgesetzt. Dabei hat die belangte Behörde den vom Beschwerdeführer begehrten Abzug von Verlusten aus den Jahren 1985 bis 1987 als Sonderausgaben gemäß § 18 Abs. 6 EStG 1988 versagt. Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Realteilungsvertrag vom 15. Mai 1985 wurde eine zwischen dem Beschwerdeführer, seiner Mutter und zwei ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §186;BAO §92 Abs1 litb;BAO §92 Abs1 litc;
Rechtssatz: Bescheidmäßige Feststellungen gemäß § 92 Abs 1 lit b oder § 92 Abs 1 lit c BAO können nicht nur dann erlassen werden, wenn dies - wie in den Fällen der §§ 186 ff BAO - gesetzlich ausdrücklich geboten ist, sondern auch dann, wenn eine solche Regelung zwar nicht besteht, die Erlassung eines Feststell... mehr lesen...
Unter Verwendung des von der Abgabenbehörde aufgelegten Fragebogens bei Betriebsanmeldung (allgemein) teilte der Beschwerdeführer dem Finanzamt am 19. Oktober 1992 ua mit, er habe im Jahr 1990 aus Vermietung und Verpachtung keine Entgelte erzielt und werde einen "Verlust" erwirtschaften. Auf Ersuchen des Finanzamtes führte der Beschwerdeführer in Ergänzung des Fragebogens am 23. Dezember 1992 aus, die von ihm ausgeübte Tätigkeit falle nicht unter § 1 Abs 2 LVO. Das zu vermietende ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §198;BAO §85 Abs1;BAO §92 Abs1 litb;EStG 1988 §41 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/14/0090 E 21. Juli 1998
Rechtssatz: Über einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird nicht mittels eigenständigen Bescheides, sondern mittels Einkommensteuerbescheides bzw eines Bes... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH vermittelte im Jahr 1976 ein Geschäft zwischen einem saudi-arabischen Auftraggeber und einer österreichischen OHG. Die Beschwerdeführerin erhielt für diese Vermittlungsleistung eine Provision von S 500.000,--. Die Bezahlung des Entgeltes für die vermittelte Leistung selbst (rund 2,800.000 Saudi Rials) erfolgte Ende 1976 mittels Schecks. Bei der Einlösung des Schecks durch die OHG kam es zu Schwierigkeiten, die dazu führten, daß die OHG den Scheck an die Bes... mehr lesen...