RS Vwgh 1998/7/21 94/14/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §198;
BAO §85 Abs1;
BAO §92 Abs1 litb;
EStG 1988 §41 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/14/0090 E 21. Juli 1998

Rechtssatz

Über einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird nicht mittels eigenständigen Bescheides, sondern mittels Einkommensteuerbescheides bzw eines Bescheides, in dem festgestellt wird, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer unterbleibt, entschieden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1994140089.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten