Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO;GewStG;KStG 1966;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1804/80 B 18. September 1980 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH vertritt in ständiger Rechtsprechung (Hinweis auf B vom 28.4.1978, 0922/8, vom 29.9.1978, 1874/78, und vom 2.5.1979, 0329/79), die Auffassung, dass die Behauptung,... mehr lesen...
Der Nachlaß der am 12. März 1982 verstorbenen H bestand neben inländischem auch aus in Italien befindlichem Vermögen. Die Erblasserin hatte die Beschwerdeführerin und eine weitere Person zu Erbinnen eingesetzt; Vermächtnisnehmer hinsichtlich des in Italien befindlichen Vermögens waren L und W. Mit Abgaben- und Haftungsbescheid vom 27. Oktober 1983 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern gegenüber der Beschwerdeführerin für den Erwerb von Todes wegen Erschaftssteuer fe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §48;ErbStG §6 Abs3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 250;
Rechtssatz: Die Ausübung der im § 48 BAO dem BMF eingeräumten Ermächtigung erfolgt entweder bei Vorliegen eines auf individuelle behördliche Maßnahmen gerichteten Ansuchens durch Bescheid oder - bei einer nach allg Merkmalen umschriebenen Personenmehrheit -... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:
AnwBl 10/1990, S 568;
ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §48;KStG 1966 §1 Abs2; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 385;
Rechtssatz: Besteht weder zwischenstaatliches Recht, die Betriebsergebnisse einer ausländischen Betriebsstätte von der österr Körperschaftssteuerpflicht auszunehmen, noch ein Ausnahmegenehmigungsbescheid nach § 48 BAO, sind die Betrieb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §221a Abs2;BAO §293a;BAO §48;VwGG §33 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 162;
Rechtssatz: Wird der im angefochtenen USt-Bescheid gegenüber dem Bf wegen nicht zeitgerechter Entrichtung der USt nach § 218 Abs 2 BAO festgesetzte Säumniszuschlag (im Anschluß an die inzwischen unter Anwendung des § 48 BAO e... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48;
Rechtssatz: Bei Anträgen nach § 48 BAO ist zunächst das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Dafür genügt es, daß ein Abgabepflichtiger der Abgabenhoheit mehrerer Staaten unterliegt, also - auch nur theoretisch - die Möglichkeit einer mehrfachen Belastung eines Gegenstandes mit gleichartigen Steuern besteht. Die tatsächliche Erheb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0099 E 20. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz § 48 BAO ist auch anwendbar, wenn eine Doppelbesteuerung nur potentiell, nicht aber effektiv eintreten würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130016.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0099 E 20. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz § 48 BAO ist auch anwendbar, wenn eine Doppelbesteuerung nur potentiell, nicht aber effektiv eintreten würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130017.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Argument, die in den Vereinigten Staaten von Amerika erhobene property tax sei vergleichsweise höher als die Belastung unbeweglichen Vermögens in Österreich mit Grundsteuer, sodaß insoweit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Doppelbelastung mit Vermögensteuer vorliege, als die property tax die gleichartige, fiktiv zu ermittelnde Grundsteuer übertreffe, ist nicht geeignet, die (für den Bf negative) gem § 48 BAO getroffene Ermessensentscheidung der belangten Behörde al... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0014 E 14. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Verneint die belangte Behörde die Unbilligkeit der Belastung des in den Vereinigten Staaten von Amerika gelegenen Grundbesitzes mit property tax im Lagestaat und Vermögensteuer in Österreich mit dem Hinweis, daß auch in Österreich gelegenes unbewegliches V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0014 E 14. Oktober 1987 RS 1 Stammrechtssatz Verneint die belangte Behörde die Unbilligkeit der Belastung des in den Vereinigten Staaten von Amerika gelegenen Grundbesitzes mit property tax im Lagestaat und Vermögensteuer in Österreich mit dem Hinweis, daß auch in Österreich gelegenes unbewegliches V... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0016 E 28. Oktober 1987 RS 2 Stammrechtssatz Das Argument, die in den Vereinigten Staaten von Amerika erhobene property tax sei vergleichsweise höher als die Belastung unbeweglichen Vermögens in Österreich mit Grundsteuer, sodaß insoweit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Doppelbelastung mit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;
Rechtssatz: Die Rechtsansicht des Bf, die Ermessenentscheidung müsse "der üblichen Staaten-Praxis beim Abschluß eines Doppelbesteuerungsabkommens" entsprechen, teilt der GH nicht. Doppelbesteuerungsabkommen können nämlich insbesondere mit Rücksicht auf unterschiedliche innerstaatliche Normen über das mit ihnen verfolgte Ziel der Vermeidun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §48; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/14/0099 E 20. September 1983 RS 1 Stammrechtssatz § 48 BAO ist auch anwendbar, wenn eine Doppelbesteuerung nur potentiell, nicht aber effektiv eintreten würde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1985130014.X03 Im RIS sei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §48;
Rechtssatz: Verneint die belangte Behörde die Unbilligkeit der Belastung des in den Vereinigten Staaten von Amerika gelegenen Grundbesitzes mit property tax im Lagestaat und Vermögensteuer in Österreich mit dem Hinweis, daß auch in Österreich gelegenes unbewegliches Vermögen mehrfach mit Abgaben vom Vermögen betroffen wird und kommt sie z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §44 Abs2;BAO §48;BAO §49;BAO §52;EStG 1972 §103;GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Das BMF (das nach den §§ 49 und 52 BAO iZm der Verweisung im § 52 BAO auf das AVOG, BGBl 1975/18, eine Finanzbehörde bzw Abgabenbehörde ist), ist durch die Sondervorschrift des §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §48;EStG 1972 §103;EStG 1972 §41 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 können nicht eigenständig zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angewendet werden. Sie kommen nur dann zum Zug, wenn nach innerstaatlichem Recht (§ 48 BAO, § 103 EStG 1972) oder auf Grund von Doppelbesteuerungsabko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §48;EStG 1972 §103;EStG 1972 §41 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 liegt vor allem in der Vermeidung der Doppelbesteuerung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, wie sie etwa derzeit auf Grund der Bestimmungen des Art 15 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den V... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...