RS Vwgh 1987/3/31 84/14/0189

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Veröffentlicht am 31.03.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §48;
EStG 1972 §103;
EStG 1972 §41 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Die Bestimmungen des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 können nicht eigenständig zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angewendet werden. Sie kommen nur dann zum Zug, wenn nach innerstaatlichem Recht (§ 48 BAO, § 103 EStG 1972) oder auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen tatsächlich eine im Ausland entrichtete Einkommensteuer anzurechnen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984140189.X01

Im RIS seit

31.03.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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