RS Vwgh 1987/10/28 85/13/0017

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Veröffentlicht am 28.10.1987
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §48;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0016 E 28. Oktober 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Das Argument, die in den Vereinigten Staaten von Amerika erhobene property tax sei vergleichsweise höher als die Belastung unbeweglichen Vermögens in Österreich mit Grundsteuer, sodaß insoweit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Doppelbelastung mit Vermögensteuer vorliege, als die property tax die gleichartige, fiktiv zu ermittelnde Grundsteuer übertreffe, ist nicht geeignet, die (für den Bf negative) gem § 48 BAO getroffene Ermessensentscheidung der belangten Behörde als rechtswidrig erscheinen zu lassen. Eine im innerstaatlichen Recht vorgesehene kumulative Besteuerung von Liegenschaftsvermögen mit Grundsteuer einerseits und Vermögensteuer andererseits wird nämlich nicht dadurch unbillig, daß an die Stelle einer verhältnismäßig geringen innerstaatlichen Grundsteuer eine vergleichbare aber wesentlich höhere ausländische Steuer tritt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985130017.X02

Im RIS seit

28.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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