Entscheidungen zu § 284 BAO

Verwaltungsgerichtshof

193 Dokumente

Entscheidungen 181-193 von 193

RS Vwgh 1990/3/1 AW 89/13/0023

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;VwGG §30 Abs2 idF 1976/316; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2680/80 B VS 25. Februar 1981 VwSlg 10381 A/1981 RS 2 Stammrechtssatz Betrifft der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Bescheid, mit dem der Beschwerdeführer zu Geldleistungen verpflichtet wurde, so genügt der Antragsteller dem nach § 30 Abs 2 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.03.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/21 89/13/0050

Der Beschwerdeführer und Sch waren je zur Hälfte am Erfolg und Vermögen einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht beteiligt, deren Betrieb zum 31. Dezember 1981 an die Reisebüro Y-GmbH verkauft wurde. Der Beschwerdeführer war Gesellschafter und Geschäftsführer dieser Gesellschaft mbH; Sch war ein leitender Angestellter. Den Steuererklärungen der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht betreffend Umsatzsteuer, Einkünfte von Personengesellschaften und Gewerbesteuer für 1981 war die Bi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.1990

RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0050

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284;BAO §83 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 2;
Rechtssatz: Die Durchführung der Berufungsverhandlung ohne Anwesenheit des geladenen Berufungswerbers stellt keinen Verfahrensmangel dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989130050.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.1990

RS Vwgh 1989/11/16 88/16/0147

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;BAO §250 Abs1;BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in: AnwBl 10/1990, S 568; ÖStZB 1991, 282;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH sind für das nur bruchstückhaft geregelte Verfahren nach dem GEG weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sond... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/3/30 89/16/0052

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1333;BAO;
Rechtssatz: Die Leistung von Verzugszinsen ist in Abgabengesetzen grundsätzlich nicht vorgesehen. Wird eine zunächst entrichtete Abgabe auf Grund einer stattgebenden Berufungsentscheidung wieder rückerstattet, ist die Abgabenbehörde mangels gesetzlicher Grundlage nicht berechtigt, bescheidmäß... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1989

RS Vwgh 1989/3/30 88/16/0186

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0058 E 13. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines r... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1989

RS Vwgh 1988/10/13 88/17/0058

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO;GEG §6;GEG §7;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989/107;
Rechtssatz: Für das in den §§ 6 und 7 GEG nur bruchstückweise geregelte Verfahren sind weder das AVG noch die BAO anzuwenden, sondern mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen Grundsätze eines rechtsstaatlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.10.1988

RS Vwgh 1988/9/21 85/13/0064

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284;
Rechtssatz: Der Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist in der Berufung bzw in einem Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu stellen, und setzt eine wirksame mündliche Antragstellung voraus, sodaß diese als einheitlicher Antrag mit der Berufung bzw als einheitlicher Antrag mit dem Vorlageantrag z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1985/2/19 84/14/0126

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E 3.7.1979, 1120/79). Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1985

RS Vwgh 1985/2/19 84/14/0126

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG;BAO;KO §6;KO §7;
Rechtssatz: Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.02.1985

RS Vwgh 1984/11/22 84/16/0179

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §284; BAO § 284 heute BAO § 284 gültig ab 30.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 BAO § 284 gültig von 01.01.2014 bis 29.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.1984

TE Vwgh Erkenntnis 1977/6/21 2183/75

Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.06.1977

RS Vwgh 1950/2/7 1851/48

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO; Beachte y12037;
Rechtssatz: Die Auslegungsregeln der §§ 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. Die Auslegungsregeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB können auch im Abgabenrecht Anwendung finden. * E 7.2.1950, 1851/48 #2 VwSlg 189 F/1950 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.02.1950

Entscheidungen 181-193 von 193

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