Entscheidungen zu § 273 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-122 von 122

RS Vwgh 1986/3/18 85/14/0148

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1 litb
Rechtssatz: Dem gesetzlichen Gebot, daß eine verspätete Berufung zurückzuweisen ist, kann es keinen Abbruch leisten, wenn die Abgabenbehörde erster Instanz die Verspätung zunächst nicht wahrnimmt und sich mit dem verspätet eingebrachten Rechtsmittel etwa in Form von Vorhalten oder Mängelbehebungsaufträgen befaßt; sobald ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1971/11/30 0904/71

Der Beschwerdeführer ist Röntgenfacharzt und wird beim Finanzamt für den VIII., XVI. und XVII. Bezirk in Wien (im folgenden als Finanzamt bezeichnet) zur Einkommen- und Umsatzsteuer veranlagt. 1964 erwarb er im Erbweg einen Drittelanteil eines Wohnhauses in Wien, D.-gasse 4. Ab 1965 ist er Alleineigentümer dieses Gebäudes. Am 7. Juli 1969 erließ das Finanzamt nachstehende Bescheide, in denen es sich hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf den vorerwähnt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.11.1971

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